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Meinung des Tages: AfD vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft - wie bewertet Ihr diese Entscheidung?

(Bild mit KI erstellt)

AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die bisher als "Verdachtsfall" klassifizierte AfD auf Bundesebene nun als "erwisen rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft. Die Entscheidung basiert auf einem über 1.000 Seiten starken Gutachten, das zahlreiche Belege für demokratiefeindliche, rassistische und völkisch-nationalistische Tendenzen enthält.

Die Hochstufung ermöglicht weiterhin den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel – wie Abhörmaßnahmen oder die Anwerbung von Informanten –, verändert aber formal erst einmal nichts an den bisherigen Befugnissen.

Inhalt und Begründung des Gutachtens

Das Gutachten beinhaltet u.a. rassistische und pauschalisierende Äußerungen gegenüber Migranten, Muslimen und Menschen mit Migrationshintergrund. Besonders hervorgehoben wird der sogenannte „völkische Nationalismus“ und die Verwendung des Begriffs „Remigration“. Auch Aussagen von Alice Weidel sowie weiterer AfD-Funktionäre werden als Beleg für die Missachtung der Menschenwürde und demokratischer Grundsätze angeführt.

Politische Konsequenzen

Die Neueinstufung hat die Diskussion über ein mögliches Verbotsverfahren neu entfacht. Während einige Politiker wie Grünen-Chef Banaszak nun ein Verbot befürworten, lehnen CDU-Politiker wie Hendrik Wüst und CSU-Politiker Alexander Dobrindt ein solches ab; sie betonen die Notwendigkeit politischer Auseinandersetzung statt juristischer Schritte. Die rechtlichen Hürden für ein Verbot gelten zudem als sehr hoch.

Die AfD hat angekündigt, juristisch gegen die Einstufung vorzugehen, sieht sich politisch verfolgt und fordert parlamentarische Ämter ein.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Einschätzung des Verfassungsschutzes?
  • Sollte Eurer Meinung nach ein AfD-Verbotsverfahren eingeleitet werden?
  • Was denkt Ihr darüber, dass das komplette Gutachten aus Daten- und Personenschutzgründen nicht offen gelegt wird?
  • Was bedeutet die Neubewertung des Verfassungsschutzes für den politischen Wettbewerb und die Rolle der AfD als Oppositionspartei?

Wir freuen uns auf Eure Beiträge.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

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Ich bewerte die Einstufung als positiv, da... 54%
Ich sehe die Einstufung kritisch, weil... 40%
Andere Meinung und zwar... 6%
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Ist ein ethnischer Volksbegriff rechtsextrem?

Das Grundgesetz kennt einen ethnischen Volksbegriff. So heißt es in Art. 116 Abs. 1 GG:

Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

Den Vätern und Müttern des Grundgesetzes war also klar, dass neben der Staatsbürgerschaft auch ein ethnisches Volk besteht. Der Verfassungsschutz betrachtet diese Vorstellung heute ironischerweise als verfassungswidrig. Auf seiner Homepage schreibt er über einen rechten Verein:

So vertreten die Führungspersonen des IfS ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis und streben ein ethnokulturell möglichst homogenes Staatsvolk an. Die propagierte Vorstellung, dass es ein deutsches Volk jenseits des im Grundgesetz als der Gesamtheit der deutschen Staatsangehörigen definierten Staatsvolkes gebe, impliziert eine Herabsetzung von eingebürgerten Staatsangehörigen zu Deutschen zweiter Klasse.

Anlässlich der heutigen Hochstufung der AfD zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung äußerte der Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Sinan Selen:

Maßgeblich für unsere Bewertung ist das die AfD prägende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis, das ganze Bevölkerungsgruppen in Deutschland abwertet und in ihrer Menschenwürde verletzt.

Anders ausgedrückt: Wer glaubt, dass es außerhalb der Staatsbürgerschaft so etwas wie ein ethnisches deutsches Volk gibt, das sich durch Abstammung auszeichnet, ist für den Verfassungsschutz ein Rechtsextremist.

Bei anderen Völkern hat damit seltsamerweise niemand ein Problem. Bei Deutschen ist dies aber auf einmal höchst gefährlich. Der Journalist Jan A. Karon schreibt dazu:

https://x.com/jannibal_/status/1918290606616436950

Ich denke damit hat Jan A. Karon Recht.

Ist ein ethnischer Volksbegriff für Euch rechtsextrem?

Nein. 71%
Ja. 29%
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Wieso ist das Grundgesetz so progressiv?

Aus heutiger Sicht wirkt das Grundgesetz natürlich nicht mehr progressiv, sondern die Werte sind zum Großteil gesellschaftlich anerkannt. In der Zeit in der es erstellt wurde, sah das aber meines Wissens anders aus.

Werte, wie Gleichheit zwischen Mann und Frau standen zu diesem Zeitpunkt ja im grundgesetz, waren aber der facto ja alles andere als gegeben, da in den Anfangsjahren rechtlich immens vom Mann abhängig waren (ausüben des Berufs, Kontoeröffnung, etc. benötigte Zustimmung des Mannes) und Sachen wie Vergewaltigung in der Ehe war strafrei und würde als legitimer Bestandteil der Ehe angesehen. Das bezieht sich nicht nur auf die konservativ dominierenden Kräfte in der Anfangszeit der bundesrepublick, sondern auch auf die Alliierten. Ich kenne die Rechtslage in Ländern wie Großbritannien oder der USA zu diesem Zeitpunkt nicht, aber ich gehe mal stark davon aus, dass die Länder ebenfalls weit von einer der facto Gleichstellung entfernt sind.

Für mich wirkt es so als gäbe es also nur (aus heutiger Sicht) konservative Akteure, die auf das Grundgesetz gewirkt haben. Wie kann es also sein, dass das Grundgesetz so (besonders aus damaliger sicht) progressiv war?

Mir fällt Grad noch ne Frage ein: Wieso hat das Bundesverfassungsgericht (gegründet 1951 meines Wissens nach) die oben genannten Gesetze nicht als verfassungswidrig erklärt, da sie ja in vielen Punkten direkt dem Grundgesetz widersprachen?

Demokratie, Grundgesetz

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