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Würdet ihr das "Erbstück" annehmen?

Hallo zusammen.

Ich brauche mal eure Meinung. Es geht um eine Prinzip/Gewissensfrage.

Meine Schwiegermutter ist vor 2 Tagen nach schwerer Krankheit verstorben.

Ich habe mich 17 Jahre super mit ihr verstanden und wir haben uns nie gestritten. Ich war immer ihre "Süße".

Nun ist es aber so, das mein Noch-Mann ihr nie erzählt hat, das wir schon seit 2022 getrennt sind (wir wohnen aber noch zusammen als Freunde). Ich denke weil er Angst vor ihrer Reaktion hatte.

Wir hatten uns relativ einvernehmlich getrennt (Er aber aus dem Grund, das er sich in eine andere verliebt hatte).

Da seine neue Angebetete aber keinerlei Interesse an ihm hatte, wollte er wieder zu mir zurück. Ich habe aber nein gesagt. Seitdem leben wir als Freunde im gewohnten Alltagstrott.

Nur meine Seite der Familie weiß es. Seine Seite hat keine Ahnung. Ich durfte es ihnen auch nicht sagen. Das hat er mir verboten.

Er "tut" so als seien wir zusammen ... was aber nicht der Fall ist. Ich warte auf eine passende Wohnung / eine große Nachzahlung. Dann ziehe ich aus. Eigentlich weiß er das auch... verdrängt es aber.

Nun plagt mich mein Gewissen.

Meine Schwiegermutter hat nicht viel besessen. Sie hat aber Schmuck gesammelt und wollte das wir "Schwiegertöchter" es unter uns aufteilen... je nachdem ob jemand was haben möchte.

Ich fühle mich aber sehr schlecht bei dem Gedanken, etwas von ihr anzunehmen, obwohl sie nie die Wahrheit erfahren hat.

Sie hat mich auf dem Sterbebett gebeten, gut auf ihren Jungen aufzupassen ....

Würdet ihr etwas von dem Erbe nehmen?

Sie liebte mich, wie eine leibliche Tochter .... aber es fühlt sich falsch an.

Ja, sie war ja trotzdem deine Schwiegermutter 88%
Nein, es wäre nicht richtig es anzunehmen 13%
Gefühle, Erbe, Trennung, Ex, Partnerschaft, Streit, Todesfall

Was denkt ihr wenn ihr das lest positive Antwort auf die Frage, ob man Vermögen und Erbschaftsteuer in Deutschland abschaffen soll?

Achtung sehr langer Text bitte bewertet trotzdem die Antwort und gibt euern Senf dazu

Ja, sollte man aus folgenden Gründen. Denn Doppelt- und Dreifachversteuerungen sollten schon im Interesse der Steuergerechtigkeit vermieden werden. Ein Vermögen wurde auch nur angehäuft aus kleinen Ersparnisquoten von teilweise sogar schon mehrfach versteuerten Einkünften. Daß z.B. eine sehr wohlhabende Person bei einer Abschaffung der Vermögenssteuer mehr Steuern spart als Otto Normalkverbraucher, das läßt sich nicht vermeiden. Denn daß ein armer Hund nichts erspart, weil er ohnehin noch nie Vermögenssteuer bezahlt hat, ist klar, und der Vermögenssteuerpflichtige ist dazu im Gleich wohlhaben, wo dann auch eine entsprechend hohe Vermögenssteuer anfällt. Bei der Erbschaftssteuer ist dies in etwa dasselbe. Was hier eingespart werden soll, das sind die Verwaltungskosten von Steuern, die höher sind als das Steueraufkommen selbst. Wer das nicht versteht oder auch nicht verstehen will, der soll mal einen Vergleich anstellen zwischen., Steueraufkommen von Einkommensteuer und Vermögenssteuern, und daneben einen Vergleichen zwischen den Verwaltungskosten dieser beiden Steuerarten. Er wird da feststellen, daß der Finanzverwaltung die Verwaltungskosten, um as Steueraufkommen einer bestimmten Steuer zu erzielen, bei der Einkommensteuer nur einen kleinen Prozentsatz beträgt und bei derart unbedeutenden Steuern wie z.B. Vermögenssteuer sind dann freilich die prozentualen Verwaltungskosten um ein vielfaches höher. Deshalb kann es u.U. von Vorteil sein,, auf bestimmte Steuern, deren Aufkommen die Verwaltungskosten der Steuerart nicht übersteigt, ganz abzuschaffen. Ausgesprochen dumm ist dann allerdiings, wenn so mancher Spießer bei dieser rein wirtschaftlichen Forderung der AfD eine "Bevorteiligung" der "Reichen" erblickt, weil bei einer Abschaffung der Vermögenssteuer tatsächlich in erster Linie wohlhabende Steuerpflichtige begünstigt werden. Aber was wollen denn die selbsternannten Proletarier im Sinne ihrer Karl-Marx-Lehre? Wollen sie etwa favorisiert werden betr. der Vermögenssteuer, indem ihr Arbeitgeber dann in Zukunft die Vermögenssteuer an seine Beschäftigten bezahlen soll? Wer von einer Steuer ohnehin befreit ist, weil er die Mindestbesteuerungsgrenze nicht erreicht, sollte sich deshalb nicht beschweren.

mal ehrlich das klingt doch nach Steuern für reiche böse für arme gut

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