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Was passiert mit der Haushälfte meines Freundes bei seinem Tod?

Hallöchen

Und zwar überlege ich mit meinem Freund ein Haus zu kaufen.

Mein Freund hat eine Tochter und ist 15 Jahre älter als ich.

Meine Angst ist nun, dass, wenn er im Alter vor mir stirbt, ich das Haus verkaufen muss weil ich nicht in der Lage bin sein Kind auszuzahlen.

Wir würden zwar nicht in ein 800.000€ aufwärts Haus ziehen aber trotzdem haben Immobilien nunmal einen hohen Wert und eine Auszahlung der Kinder beläuft sich nunmal nicht nur auf ein paar 100€, die verkraftbar sind.

Zurzeit sind wir auch nicht verheiratet, sprich ich habe erbmäßig nichtmal einen geringen Teil Anspruch auf seine Hälfte im Todesfall.

Nicht, dass ihr mich falsch versteht, ich will mich nicht an ihm bereichern oder seiner Tochter etwas wegnehmen. Ich steh auf eigenen Beinen und bin finanziell unabhängig von ihm, was mir auch wichtig ist. Nur mit sagen wir 70 Jahren sein Haus verkaufen müssen weil der Partner verstirbt und man sich die Auszahlung nich leisten kann und im hohen Alter evtl. Auch nichtmehr kreditwürdig ist, macht mir ehrlich gesagt angst und hält mich etwas vom tatsächlichen Kauf ab.

Nun meine Frage: Hat jmd evtl. Schon Erfahrungen gemacht wie man sich am besten absichern kann/, welche Möglichkeitenes gibt? Wie sieht das beispielsweise aus, wenn ich mir auf seine Hälfte lebenslanges Wohnrecht/Nießbrauch eintragen lasse. Kann seine Tochter auch in dem Fall eine Auszahlung verlangen wenn mein Partner verstirbt oder nicht? Es bringt mir ja nichts wenn ich dort zwar weiterhin wohnen darf aber trotzdem nicht das Geld für die Auszahlung habe.

Umfassend würde ich mich dazu eh noch von einem Notar beraten lassen.

Oder würdet ihr sagen ich mache mir zu viele Gedanken?

Ich danke für alle Antworten

Beziehung, Erbe

Einordnung eines Sachverhalts im Zusammenhang mit einem Darlehen, der Vermögensverwaltung für meine minderjährige Tochter und den potenziellen Auswirkungen im?

Hallo

1. Meine Mutter gewährte mir vertraglich ein Darlehen über 85.000 €. Der Darlehensvertrag benennt als Zweck "Umbauarbeiten am Haus und auch zur freien Verfügung".

2. In Ausübung dieser freien Verfügung legte ich den Darlehensbetrag für einen Zeitraum von drei Monaten auf ein Tagesgeldkonto an, das auf den Namen meiner minderjährigen Tochter eröffnet wurde. Ziel war die Erwirtschaftung von Zinserträgen für kindgerechte Ausgaben.

3. Nach Ablauf der drei Monate schloss ich das Konto, entnahm den vollen Kapitalbetrag von 85.000 € und führte ihn meiner Mutter als Rückzahlung des Darlehens zu. Die angefallenen Zinserträge verblieben bzw. verbleiben für Ausgaben zugunsten meiner Tochter.

Meine konkreten Rechtsfragen sind:

1. Rückwirkende Einordnung: Wie ist die rechtliche Qualifikation dieses Vorgangs, insbesondere im Hinblick auf die Eigentumsverhältnisse an dem Kapital während der Anlagephase und die Zulässigkeit der Rückzahlung an meine Mutter unter Verfügungsbeschränkungen gemäß § 1643 BGB?

2. Konsequenzen bei Scheidung: Angenommen, der Kapitalbetrag läge noch auf dem Konto meiner Tochter: Welche verwaltungs- und vermögensrechtlichen Konsequenzen hätte eine Scheidung meiner Frau und mich auf dieses Vermögen meiner Tochter? Wer wäre in einem solchen Szenario berechtigt und verpflichtet, dieses Vermögen zu verwalten?

3. Aktuelle Situation: Da der Kapitalbetrag an meine Mutter zurückgezahlt wurde und sich somit nicht mehr im Vermögen meiner Tochter befindet, sind die unter Punkt 2 genannten Bedenken hinfällig? Bestehen aus der bereits vollzogenen Rückzahlung meiner Meinung nach noch andere Haftungs- oder schadensersatzrechtliche Risiken mir oder meiner Mutter gegenüber, insbesondere aus der Perspektive meiner Tochter?

Ich bitte Sie um eine rechtliche Einschätzung der geschilderten Situation

Familie, Erbe

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