Was passiert mit der Haushälfte meines Freundes bei seinem Tod?
Hallöchen
Und zwar überlege ich mit meinem Freund ein Haus zu kaufen.
Mein Freund hat eine Tochter und ist 15 Jahre älter als ich.
Meine Angst ist nun, dass, wenn er im Alter vor mir stirbt, ich das Haus verkaufen muss weil ich nicht in der Lage bin sein Kind auszuzahlen.
Wir würden zwar nicht in ein 800.000€ aufwärts Haus ziehen aber trotzdem haben Immobilien nunmal einen hohen Wert und eine Auszahlung der Kinder beläuft sich nunmal nicht nur auf ein paar 100€, die verkraftbar sind.
Zurzeit sind wir auch nicht verheiratet, sprich ich habe erbmäßig nichtmal einen geringen Teil Anspruch auf seine Hälfte im Todesfall.
Nicht, dass ihr mich falsch versteht, ich will mich nicht an ihm bereichern oder seiner Tochter etwas wegnehmen. Ich steh auf eigenen Beinen und bin finanziell unabhängig von ihm, was mir auch wichtig ist. Nur mit sagen wir 70 Jahren sein Haus verkaufen müssen weil der Partner verstirbt und man sich die Auszahlung nich leisten kann und im hohen Alter evtl. Auch nichtmehr kreditwürdig ist, macht mir ehrlich gesagt angst und hält mich etwas vom tatsächlichen Kauf ab.
Nun meine Frage: Hat jmd evtl. Schon Erfahrungen gemacht wie man sich am besten absichern kann/, welche Möglichkeitenes gibt? Wie sieht das beispielsweise aus, wenn ich mir auf seine Hälfte lebenslanges Wohnrecht/Nießbrauch eintragen lasse. Kann seine Tochter auch in dem Fall eine Auszahlung verlangen wenn mein Partner verstirbt oder nicht? Es bringt mir ja nichts wenn ich dort zwar weiterhin wohnen darf aber trotzdem nicht das Geld für die Auszahlung habe.
Umfassend würde ich mich dazu eh noch von einem Notar beraten lassen.
Oder würdet ihr sagen ich mache mir zu viele Gedanken?
Ich danke für alle Antworten
10 Antworten
Ja, das sind wichtige Überlegungen, die wir uns auch machten. Unsere Kinder können erst erben, wenn wir beide Tod sind. Das lief über ein Notariatsbüro und ist so hinterlegt.
Dafür, weil wir auch in zweiter Ehe sind, mussten alle 6 Kinder einverstanden sein.
Eben, weil es einem ja eh Nahe geht, wenn der Partner verstirbt. Dann aber auch gleichzeitig in Zugzwang zu kommen, das zu Hause verkaufen zu müssen, um die Kinder auszahlen zu können, macht Angst.
In erster Ehe mit gemeinsamen Kindern ist dies einfacher. Nur meine Eltern machten dies schon und wir auch, dass die Kinder erst erben können, wenn beide Tod sind. Damit der zurückgebliebene Partner flexibel agieren kann.
Denn bei unmündigen Kindern, wäre die Hälfte einfach eingefroren, respektive von einem Vormund verwaltet worden. Das passierte leider einer Freundin von mir.
Darum legten wir dies damals schon mit 30 Jahren fest.
Noch schlimmer. In einer Erbengemeinschaft hat jeder unabhängig vom Anteil das Mitbestimmungsrecht. Wenn einer NEIN sagt, zählt das NEIN. Wenn die Erbengemeinschaft aufgelöst wird. Hast du aber 50% Eigentum, können auch nur 50% verkauft werden. Ideal ist es, wenn der Andere beim Kauf angibt, wer seinen Teil nach dem Ableben außerhalb einer Erbschaft bekommt. Also eine Schenkung.
Hallo,
nein. Ich finde, dass diese Gedanken sehr vernünftig und vorausschauend sind. Nur weil man für den Ernstfall vorbereitet sein will, heißt das nicht, dass man sich diesen Fall auch herbeiwünscht.
Ihr solltet einander einen Erbvertrag bzw. ein Testament verfassen, wo Ihr euch bezüglich Haus einander absichert. Denn das Gleiche gilt ja auch für Dich.
Bei der Erbschaft ist aber extrem viel zu beachten. Außerdem darfst Du nicht vergessen, dass Ihr als unverheiratetes Paar erbschaftssteuerpflichtig seid. Ihr solltet hier wirklich ein paar Euros in die Hand nehmen und eine Rechtsberatung aufsuchen. Hier wird man Euch ein rechtlich hieb- und stichfestes Testament o.ä. formulieren.
Alles Gute!
Es stellt sich auch die Frage, ob du dann das Haus weiterhin überhaupt alleine bewohnen möchtest, wenn dein Freund verstorben ist.
Was soll man da alleine? Dann genügt einem vielleicht eine Wohnung.
Nur mal so als Gedanke.
wie man sich am besten absichern kann/, welche Möglichkeitenes gibt?
Dazu geben Fachleute (Rechtsanwälte, Notare) Auskunft... die dann sogar schriftlich und rechtssicher