Was passiert mit der Haushälfte meines Freundes bei seinem Tod?

10 Antworten

Ja, das sind wichtige Überlegungen, die wir uns auch machten. Unsere Kinder können erst erben, wenn wir beide Tod sind. Das lief über ein Notariatsbüro und ist so hinterlegt.

Dafür, weil wir auch in zweiter Ehe sind, mussten alle 6 Kinder einverstanden sein.

Eben, weil es einem ja eh Nahe geht, wenn der Partner verstirbt. Dann aber auch gleichzeitig in Zugzwang zu kommen, das zu Hause verkaufen zu müssen, um die Kinder auszahlen zu können, macht Angst.

In erster Ehe mit gemeinsamen Kindern ist dies einfacher. Nur meine Eltern machten dies schon und wir auch, dass die Kinder erst erben können, wenn beide Tod sind. Damit der zurückgebliebene Partner flexibel agieren kann.

Denn bei unmündigen Kindern, wäre die Hälfte einfach eingefroren, respektive von einem Vormund verwaltet worden. Das passierte leider einer Freundin von mir.

Darum legten wir dies damals schon mit 30 Jahren fest.

Noch schlimmer. In einer Erbengemeinschaft hat jeder unabhängig vom Anteil das Mitbestimmungsrecht. Wenn einer NEIN sagt, zählt das NEIN. Wenn die Erbengemeinschaft aufgelöst wird. Hast du aber 50% Eigentum, können auch nur 50% verkauft werden. Ideal ist es, wenn der Andere beim Kauf angibt, wer seinen Teil nach dem Ableben außerhalb einer Erbschaft bekommt. Also eine Schenkung.

Hallo,

nein. Ich finde, dass diese Gedanken sehr vernünftig und vorausschauend sind. Nur weil man für den Ernstfall vorbereitet sein will, heißt das nicht, dass man sich diesen Fall auch herbeiwünscht.

Ihr solltet einander einen Erbvertrag bzw. ein Testament verfassen, wo Ihr euch bezüglich Haus einander absichert. Denn das Gleiche gilt ja auch für Dich.

Bei der Erbschaft ist aber extrem viel zu beachten. Außerdem darfst Du nicht vergessen, dass Ihr als unverheiratetes Paar erbschaftssteuerpflichtig seid. Ihr solltet hier wirklich ein paar Euros in die Hand nehmen und eine Rechtsberatung aufsuchen. Hier wird man Euch ein rechtlich hieb- und stichfestes Testament o.ä. formulieren.

Alles Gute!

Es stellt sich auch die Frage, ob du dann das Haus weiterhin überhaupt alleine bewohnen möchtest, wenn dein Freund verstorben ist.

Was soll man da alleine? Dann genügt einem vielleicht eine Wohnung.

Nur mal so als Gedanke.

wie man sich am besten absichern kann/, welche Möglichkeitenes gibt?

Dazu geben Fachleute (Rechtsanwälte, Notare) Auskunft... die dann sogar schriftlich und rechtssicher