Forderung zahlen?
Hallo, es geht um folgendes.
Es gab vier Geschwister. Der einfach halber A,B,C und D genannt. D ( verstorben 2013) B ( verstorben 2024). Nun haben A und C beschlossen das Grab ihrer Eltern einzufrieden. Gestern bekam die Erbin von B (waren nicht verwandt) ein Einschreiben von C, das sie die Anteiligen Kosten tragen muss, mit dem Hinweis das ich ( Tochter von D) nix zahlen muss, da D ja verstorben ist 🤔. Nun die Frage, muss sie das zahlen? B ist doch auch verstorben und die Einfriedung wurde von A und C erst nach deren Tod veranlasst. Ist die Erbin dazu verpflichtet?
Ich hoffe das ist einigermaßen verständlich geschrieben.
LG Ursula