Wenn ein naher Angehöriger verstirbt und das Erbe von allen ausgeschlagen wird, wer kündigt dann alle Verträge und löst die Wohnung auf?

3 Antworten

Die Verträge werden von niemandem gekündigt. Das müssen die Firmen selber rausfinden. Wenn kein großes Vermögen da ist, bzw. durch das Auflösen des Erbes kein Gewinn zu erwarten ist, dann wird die Wohnung vom Vermieter aufgelöst, nachdem das Gericht ihm dies freigegeben hat. Hier können Angehörige, auch wenn sie das Erbe ausgeschlagen haben, noch private Erinnerungsstücke oder Familienunterlagen beim Vermieter anfragen.
Wenn da doch etwas zum Verwerten ist, dann bestellt das Gericht einen Nachlassverwalter. Auch hier können die Verwandten nach persönlichen Sachen fragen, wenn die keinen wirklichen Wert haben.

Der Nachlassverwalter. Wird glaube ich vom Nachlassgericht bestimmt. Ist in aller Regel ein Rechtsanwalt.

Ihr selbst solltet da nichts machen wenn alle das Erbe ausgeschlagen haben.

Unter umständen erstmal niemand.

Ich hatte mal nen Kunden der wegen nem alten vertrag seiner oma vorbeikam der schon zig jahre lief und dann eben schon massiv mahnungen usw. rausgingen an die verstorbene Oma.

Hat sich dann schnell gelöst. Reichte ja der Nachweis des Todes und dann war das thema erledigt.

Aber auch ohne den angehörigen wäre eben irgendwann schon rausgekommen das die Frau eben nichtmehr lebte. Und dann wird ab todestag eben alles gecancelt.