Ist es besser eine vermietete Wohnung zu vererben oder die Wohnung zu verkaufen und den Gegenwert als Geldwerte mal zu vererben?

13 Antworten

Als Erbe wäre mir die Wohnung lieber. Die kann ich dann verkaufen, wenn ich will und/oder das Geld brauche, bis dahin habe ich regelmäßige Mieteinnahmen.

Eine vermietete Wohnung ist besser, denn verkaufen kann man sie immer noch.

eine Vermietete Wohnung macht dich grossteils Sorgenfrei ein Leben Lang.

Persönlich wäre mir der Verkaufserlös lieber.

Von den Mieteinnahmen habe ich ja wenig. Die sind ja nicht zum Verleben da, sondern man muss davon Rücklagen bilden. Und wenn die Wohnung älter ist, kann man ständig Geld rein pumpen. Bei mir war zum Beispiel war die Gastherme kaputt, die Neue + Installation kam schon auf einen stolzen 4-stelligen Betrag.

Dann der ganze Papierkram, entweder Du bezahlst eine Hausverwaltung die Dir all das abnimmt oder schlägst Dich selber damit rum Und selber eine rechtssichere Jahresabrechnung usw. zu erstellen ist ja nun nicht ganz ohne.

Ich hätte absolut 0 Bock mir all das an die Backe zu nageln.

Anders wäre eine freie Wohnung, in die ich selbst einziehen kann, das sehr gerne.

Kommt drauf an.

Bin ich der Alleinerbe? Dann nehme ich die vermietete Wohnung.

Bin ich nicht der Alleinerbe? Dann kommt es darauf an, wer die Miterben sind. Erbengemeinschaften sind nämlich eher nicht so prall.

Da wäre dann Geld tatsächlich einfacher, weil man das teilt und fertig. Wenn Wohnungen vermietet werden, gibt es meiner Meinung nach gerne mal Streit darüber, ob die Wohnung verkauft werden soll und wenn ja, für wieviel.


christl10 
Beitragsersteller
 25.02.2025, 12:25

Ich habe 2 vermietete Wohnungen die in etwa gleich viel Wert sind..jedes Kind würde eine Wohnung erben.

Elli113  25.02.2025, 12:55
@christl10

So funktioniert das deutsche Erbrecht aber nicht.

Lass dich bitte anwaltlich beraten.

christl10 
Beitragsersteller
 25.02.2025, 13:43
@Elli113

Wozu soll ich mich beraten lassen? Der Fall ist doch klar..vor dem Tod würde ich jedem Kind eine Wohnung schenken...dafür brauche ich keine Beratung.

Elli113  26.02.2025, 09:31
@christl10

Es ist aus deinen Kommentaren ersichtlich, dass du von Erbrecht keine Ahnung hast. Deswegen wäre eine Beratung eben sinnvoll.

Schenkungen vor dem Eintritt des Erbfalles ist eben etwas anderes als Erbe und es gelten andere Regelungen.

Wenn zwischen Schenkung und Tod des Erblassers weniger als 10 Jahre vergehen, dann zählt der Wert der Schenkung anteilig zum Pflichtteil.

Und dann macht es gerade bei Immobilien auch Sinn, sich ein Nießbrauchsrecht eintragen zu lassen.

Zusammengefasst: geh zum Anwalt.