wie ist das wenn ein minderjähriges Kind erben soll?
weiss jemand bescheid darüber, wenn ein minderjähriges Kind von seinem Vater etwas erben soll und ein wirtschaftlicher Verwalter oder Vormund benannt werden soll kann mir jemand darüber etwas sagen
3 Antworten
Der Vormund ist zuständig und Verantwortlich für die Verwaltung des Geldes und muß es gut anlegen, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr.
Der Vormund (oft über einen Notar delegiert) muss nachvollziehbar das Erbe verwalten und über die Ausgaben Rechenschaft ablegen, bis zur Volljährigkeit des Erben.
alles klar danke schön für eure schnelle Antwort mir wurde nämlich angst gemacht das ich über das Kinder kein recht mehr habe entscheidungen zu treffen
Also wenn ich das richtig verstehe, bist du die Mama von dem Kind.
Nun, wenn dir die Vermögensvorsorge übertragen wird, dann hast du immernoch rechte über das Kind zu entscheiden, also in dem Rahmen in dem man als Mama über das Kind entschiedet z.B. auf welche Schule es geht oder wo es wohnt etc.
Das Vermögen des Kindes geht dich aber wenig bis nichts an. Du kannst und darfst auch im Sinne des KIndes über das Vermögen verfügen, das muss aber klar erkennbar eben im Sinne des Kindes geschehen. So kannst du z.B. davon auch Kleidung fürs Kind kaufen etc. Aber eben nicht ALLES