Wer wird erben?

4 Antworten

Wenn Lotte Stirbt und es kein Testament gibt kommt es auf den Güterstand an in dem sie mit Uwe verheiratet ist. Ausgehend von Zugewinngemeinschaft würde er soweit ich weiß insgesamt 3/4 erben, 1/4 würde an den Bruder Kurt fallen außer natürlich es gab noch weitere Geschwister die aber verstorben sind, wodurch dann deren Abkömmlinge eintreten würden.

Nach Uwes Versterben würde seine Familie entsprechend erben.

Wenn es hingegen eine Verfügung von Todes wegen gibt (Testament, Erbvertrag) dann geht die der gesetzlichen Erbfolge vor und es erbt der darin benannte. Das kann z.B. Uwe als Alleinerbe nach Lotte sein oder auch ser Tierschutzverein oder der Dackelzüchterverein oder wer auch immer.

Stirbt Lotte zuerst, erben (ohne gemeinsames Testament oder Ehevertrag Lotte+Uwe) ihre Kinder zusammen die Hälfte und Uwe die andere Hälfte ihres Vermögens (inkl. des Lotte damals zugefallenen Erbes).

Stirbt Uwe zuerst und dann Lotte, erben ihre Kinder alles. Geschwister sind ausgeschlossen, wenn es Verwandte 1. Grades gibt.

Carmen147283 
Fragesteller
 07.04.2023, 08:25

Es gibt aber ja keine Kinder

1
  1. Wenn es ein Testament von Kurt (evtl.gemeinsam mit seiner Ehefrau, deiner unerwähnt gebliebenen Mutter) und / oder von Lotte gilt die darin genannte Erbfolge, es sei denn, das Testament sei formal unwirksam (z.B. auf dem PC geschrieben statt eigenhändig) .
  2. Liegt kein Testament des Kurt vor, gelten die Regeln der gesetzlichen Erbfolge. Das bedeutet: Sein Vermögen (Nachlass) geht zu 1/2 auf seine Ehefrau (vermutlich deine Mutter ?) und zu 1/2 auf seine Kinder (bei 2 Kindern jedes 1/4, bei 3 Kindern jedes 1/6 usf.) über. Lotte und Uwe erhalten nichts bzw. Lotte nur dann, wenn Kurts Ehefrau und alle seine Kinder vor ihm verstorben wären.
  3. Liegt kein Testament der Lotte vor, wird sie zu 3/4 von ihrem Ehemann Uwe und zu 1/4 von deinem Vater beerbt. Stirbt der Uwe nach Lotte, wird er von seinen Verwandten (z.B. seinen Eltern, Geschwistern) beerbt; die Familie der Kurt und Lotte erhält nichts. Würde Lotte erst nach Uwe versterben, würde sie , da kinderlos, von Kurt und Lottes Eltern beerbt werden. Da diese aber vorverstorben sein werden, käme Kurt dann als Alleinerbe Lottes zum Zuge. Wäre bei Lottes Tod dein Vater Kurt bereits vorverstorben, würdest du als einziges Kind deines Vaters an seine Stelle treten. Nach deiner Schilderung der familiären Situation, kann ich keine weiteren Geschwister von Kurt und Lotte erkennen, so dass es die von dir behaupteten weiteren Nichten und Neffen nicht geben wird. Das wäre nur der fall, wenn es weitere Geschwister von Kurt und Lotte gäbe; diese würden sich dann mit Kurt Lottes Nachlass teilen müssen.
  4. Wenn noch andere Personen aus der Verwandtschaft existieren, die du nicht genannt hast, solltest du noch einmal nachfragen. Mein Eindruck ist jedoch, dass es Dir eigentlich nur darum geht, was du selbst erbmäßig zu erwarten hast. Denke dabei aber stets daran, dass jede der hier beteiligten Personen das Recht hat zu testieren und die Erbfolge nach eigenen Wünschen zu gestalten. Und Pflichtteilsansprüche hättest du nur, wenn dein Vater odere deine Mutter dich enterbt hätten.
Anna5050  07.04.2023, 09:00

Zu 4: Bedenke auch, dass Lotte mit Uwe einfach alles zu Lebzeiten auf den Kopf hauen kann. Wie von Sergius gesagt hat nur die gerade Linie Anspruch auf einen Pflichtteil. Ich würde mir daher wegen Lottes Erbe keine Gedanken machen. Ich kenne Leute die auch als Kinder kein Erbe gesehen haben weil einfach alles verprasst war.

1

Erbe gehört nicht in den ehelichen Zugewinn, deshalb ist der Mann / Partner von Lotte draußen. Die Kinder von Lotte sind die Erbfolger von Lotte. Gibt es keine Nachkommen (mehr) also Kinder und Kindes Kinder, dann bekommt Kurt das gesamte Erbe, inkl. des Erbanteils, der vorher an Lotte oder ihre Nachkommen gegangen wäre.

Meine erste Frau hat ein solches Erbe erhalten, weil ein entfernter Verwander, der verstorbenen Schwiegermutter, keine anderen Erben hatte.

Sollte es ein Testament geben, so ist darin die Aufteilung des Erbes geregelt.

Anna5050  07.04.2023, 08:54

Ich denke, das ist so nicht ganz richtig. Nach der gesetzlichen Erbfolge, also wenn es kein Testament gibt, erbt der Ehepartner ein Drittel und Geschwister den Rest.

0
habakuk63  07.04.2023, 10:41
@Anna5050
Wer würde denn erben, wenn erst Lotte und dann Uwe sterben würden?

So die Fragestellung.

Also, Lotte ist gestorben......Jetzt kommt es zum Erbfall, in dem Lotte oder ihre Nachkommen erbberechtigt sind. Uwe ist nicht erbberechtigt, weil nicht Lotte etwas vererbt, sondern ein Verwandter von Lotte, zu dem Uwe keiner Erbbezug hat.

Hätte Lotte zu Lebzeiten geerbt und wäre dann verstorben, wäre Uwe auch erbberechtigt, da der Erbfall aber erst nach dem Tod von Lotte eingetreten ist ist Uwe raus.

1
Anna5050  07.04.2023, 12:04
@habakuk63

Lotte erbt nicht, sondern hat schon geerbt, bevor Uwe stirbt. Also Lotte und Kurt haben bereits zu Lebzeiten geerbt. So verstehe ich die Frage. Wir haben die Frage unterschiedlich verstanden. Aber so wie du es verstanden hast, ist es natürlich auch richtig.

1
Anna5050  07.04.2023, 12:13
@Anna5050

Quatsch, sorry, ich meine natürlich der Ehemann drei Viertel und Geschwister den Rest.

0