Erbe – die besten Beiträge

Beziehungsstreit weil Verlobte mein Haus will?

Meine Verlobte (27) und ich (27) sind seit 11 Jahren zusammen und werden im Sommer heiraten. Nun ziehen wir in ein kleines Haus, dass meinen Eltern gehört. Ich werde es bald als Schenkung überschrieben bekommen (als Art vorzeitiges Erbe), muss aber jeden Monat 1000 € an sie zahlen.

Meine Verlobte und ich wollten weiterhin alle Kosten unserem Einkommen nach 60/40 teilen, wenn wir Kinder bekommen und sie zuhause bleibt übernehme ich dann 100%. Nun kommt aber der Streitpunkt: Meine Verlobte möchte gerne auch im Grundbuch stehen, wenn sie bei den monatlichen Zahlungen, Renovierung usw. mit zahlt. Sie will eine Art Absicherung, was ich verstehen kann. Mein Vater möchte jedoch, dass nur ich im Grundbuch stehe, da es ja mein Erbe ist und er das Haus in der Familie behalten will, was ich auch verstehe. Deshalb habe ich vorgeschlagen, dass ich alleine die monatlichen Zahlungen an meinen Vater zahle, und sie einfach die Betriebskosten (Strom, Gas, evtl Essen) bezahlt. Das Haus würde somit nur mir gehören weil nur ich bezahle, und sie könnte kostenlos hier wohnen. So würden es ausgeglichen werden. Sie findet diese Idee zwar nicht so toll, weil sie ähnlich hohe Kosten hat, ich jedoch am Ende eine Wohnung habe und sie nicht, sie hat aber zugestimmt. Beim Aussuchen der neuen Küche kam es dann aber zum Streit, weil wir uns nicht einig wurden und ich gesagt habe, dass ich das letzte Wort habe, weil es ja meine Wohnung ist. In meinen Augen habe ich auch Recht dazu, immerhin gehört das Haus mir und ich bezahle es ab. Ich habe darin mehr zu bestimmen, sie zahlt ja keine Miete. 

Nun kam das Thema wieder auf. Sie fühlt sich nicht wohl, wenn sie in »meinem Haus« lebt und weniger Mitspracherecht hat. Sie meinte, dass man sowas als baldiges Ehepaar nicht macht. Sie hat gar keine Lust mehr, in tolle Möbel, eine neue Küche oder neuen Boden zu investieren, weil sie das Gefühl hat, dass sie alles von heute auf morgen verlieren könnte, und ich eine Übermacht habe. Ich finde dass etwas egoistisch von ihr, immerhin darf sie kostenlos irgendwo wohnen - ohne mich würde sie vermutlich Miete bezahlen müssen, da würde sie auch nicht meckern, dass ihr nichts gehört und dass sie weniger Mitspracherecht hat. 

Nun hätte ich aber doch gerne Meinungen von Außen. Wie seht ihr das? Wie würdet ihr vorgehen?

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Wäre das ein faires Angebot an meine Geschwister (Erbe)?

Meine Eltern sind schon über 80 und haben ein 3 Familienhaus. Im EG wohnen sie selbst, das OG ist vermietet und im DG wohnt mein Bruder der 1 Jahr älter ist als ich. Sollten mal meine Eltern versterben würden 4 Kinder das Haus erben. Mein jüngerer Bruder und ich haben schon ein Haus. Mein älterer Bruder und meine 10 Jahre jüngere Schwester sie ist Mitte 40 haben noch kein Haus. Ich würde ihr vorschlagen auf das Erbe vom Hausanteil zu verzichten und dafür erhält sie dann ein Wohnrecht (Mietfrei) bis ans Lebensende. Dann könnte sie in das frei werdende EG einziehen. Da mein älterer Bruder im DG wohnt sollte er auch auf sein Erbe / Hausanteil verzichten und dafür auch sein Leben lang Mietfrei drin wohnen dürfen als Wohnrecht im Grundbuch eingetragen. Da mein jüngerer Bruder und ich das Geld nicht benötigen, würden wir somit dafür sorgen, daß meine jüngere Schwester und mein älterer Bruder für die Zukunft eine sichere kostenlose Bleibe haben. Mein Hausanteil würde ich später vererben, denn ich würde es auf keinem Fall zulassen, daß das Haus mit Wohnrechte mal verkauft werden soll und meine Kinder würden meine Geschwister höchstwahrscheinlich überleben. Ich finde die Lösung nicht schlecht, denn beide gehen ja nicht leer aus, denn es gibt noch üppige Geldwerte und eine weitere Eigentumswohnung zu verteilen. Die Miete vom Haus im OG würden wir zwei neue Eigentümer uns teilen. Wie findet ihr meinen Vorschlag?

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Darf eine Grundsicherungsempfängerin Erbe ausschlagen?

Kind B und C sowie Mutter kaufen gemeinsam ein Haus.

Kind A will nicht mitmachen - will ungebunden sein auch aus beruflichen Gründen.

Kind A wird Pflegestufe 5 (=Wachkomma) und wird fortan in dem Haus gemeinsam von Kind A und B ohne Pflegedienst aufopfernd gepflegt.

Mutter stirbt.

Im Testament hat sie Kind B und C zu gleichen Teilen als Erbe eingesetzt. Ferner hat sie ausführlich im Testament noch erklärt, warum Kind A nichts erben soll. In der Begründung steht, das Kind B und C sonst das Haus verkaufen müssten und damit eine Pflege wie bisher für Kind A nicht mehr erbracht werden könnte.

Das heißt: Kind A würde durch Einforderung des Pflichtteiles sich selbst schaden.

Gesetzliche Betreuerin fordert Auszahlung des Pflichtteiles.

Ergänzung: Dieses Haus ist weitgehend barrierefrei

Folgende Maßnahmen wurden getätigt.

  • Kind A bekommt größtes und schönstes Zimmer da so Umgang mit Patientenlifter und andere Pflegemaßnahmen leichter sind und sie mit dem großen Panoramafenster einen Blick in die freie Natur hat.
  • Alle Pflege Hilfsmittel die man nur denken kann sind vorhanden inkl. Deckenlift im Badezimmer.
  • Schon vor dem Erbfall haben Kind B und C Klimaanlage und Notstromversorgung angeschafft.
  • Pflegeaufwand ist - laut Pflegebericht - größer als die Anzahl der Wochenstunden also größer 168 Stunden/ Woche Grund ist, dass eine 24 Stundenpflege für erforderlich erachtet wurde + einige Tätigkeiten die man nur zu zweit ausführen kann.
  • Tag- und Nachtwache sind sichergestellt
  • täglich zweimalige Mobilisierung in den Rollstuhl
  • regelmäßige Ausflüge z.B. auch zur Bundesgartenschau mindestens einmal die Woche außer im Winter aber auch da gibt es Spaziergänge nur deutlich kürzer

Kein noch so gutes Pflegeheim könnte diesen Betreuungsaufwand leisten.

Muss meine Schwester den Pflichtteil einfordern, damit das Amt für Grundsicherung diesen verwerten kann?

HILFSWEISE FRAGE:

Könnte Pflichtteil auch mit Wohnrecht ausgeglichen werden.

Da sie bereits vor dem Erbfall hier wohnte, handelt es sich doch nach dem Erbfall als selbst genutztes Wohneigentum. Damit dürfte es doch keiner Verwertung unterliegen.

Im Moment zahlt sie Miete die vom Sozialamt bestritten wird.

Da sie auf das Pflichtteil beschränkt ist, würde es im Erbfall letztlich auf einen halben Mieterlass hinauslaufen - oder sehe ich das falsch?

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