Erbe – die besten Beiträge

Wäre das ein faires Angebot an meine Geschwister (Erbe)?

Meine Eltern sind schon über 80 und haben ein 3 Familienhaus. Im EG wohnen sie selbst, das OG ist vermietet und im DG wohnt mein Bruder der 1 Jahr älter ist als ich. Sollten mal meine Eltern versterben würden 4 Kinder das Haus erben. Mein jüngerer Bruder und ich haben schon ein Haus. Mein älterer Bruder und meine 10 Jahre jüngere Schwester sie ist Mitte 40 haben noch kein Haus. Ich würde ihr vorschlagen auf das Erbe vom Hausanteil zu verzichten und dafür erhält sie dann ein Wohnrecht (Mietfrei) bis ans Lebensende. Dann könnte sie in das frei werdende EG einziehen. Da mein älterer Bruder im DG wohnt sollte er auch auf sein Erbe / Hausanteil verzichten und dafür auch sein Leben lang Mietfrei drin wohnen dürfen als Wohnrecht im Grundbuch eingetragen. Da mein jüngerer Bruder und ich das Geld nicht benötigen, würden wir somit dafür sorgen, daß meine jüngere Schwester und mein älterer Bruder für die Zukunft eine sichere kostenlose Bleibe haben. Mein Hausanteil würde ich später vererben, denn ich würde es auf keinem Fall zulassen, daß das Haus mit Wohnrechte mal verkauft werden soll und meine Kinder würden meine Geschwister höchstwahrscheinlich überleben. Ich finde die Lösung nicht schlecht, denn beide gehen ja nicht leer aus, denn es gibt noch üppige Geldwerte und eine weitere Eigentumswohnung zu verteilen. Die Miete vom Haus im OG würden wir zwei neue Eigentümer uns teilen. Wie findet ihr meinen Vorschlag?

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Darf eine Grundsicherungsempfängerin Erbe ausschlagen?

Kind B und C sowie Mutter kaufen gemeinsam ein Haus.

Kind A will nicht mitmachen - will ungebunden sein auch aus beruflichen Gründen.

Kind A wird Pflegestufe 5 (=Wachkomma) und wird fortan in dem Haus gemeinsam von Kind A und B ohne Pflegedienst aufopfernd gepflegt.

Mutter stirbt.

Im Testament hat sie Kind B und C zu gleichen Teilen als Erbe eingesetzt. Ferner hat sie ausführlich im Testament noch erklärt, warum Kind A nichts erben soll. In der Begründung steht, das Kind B und C sonst das Haus verkaufen müssten und damit eine Pflege wie bisher für Kind A nicht mehr erbracht werden könnte.

Das heißt: Kind A würde durch Einforderung des Pflichtteiles sich selbst schaden.

Gesetzliche Betreuerin fordert Auszahlung des Pflichtteiles.

Ergänzung: Dieses Haus ist weitgehend barrierefrei

Folgende Maßnahmen wurden getätigt.

  • Kind A bekommt größtes und schönstes Zimmer da so Umgang mit Patientenlifter und andere Pflegemaßnahmen leichter sind und sie mit dem großen Panoramafenster einen Blick in die freie Natur hat.
  • Alle Pflege Hilfsmittel die man nur denken kann sind vorhanden inkl. Deckenlift im Badezimmer.
  • Schon vor dem Erbfall haben Kind B und C Klimaanlage und Notstromversorgung angeschafft.
  • Pflegeaufwand ist - laut Pflegebericht - größer als die Anzahl der Wochenstunden also größer 168 Stunden/ Woche Grund ist, dass eine 24 Stundenpflege für erforderlich erachtet wurde + einige Tätigkeiten die man nur zu zweit ausführen kann.
  • Tag- und Nachtwache sind sichergestellt
  • täglich zweimalige Mobilisierung in den Rollstuhl
  • regelmäßige Ausflüge z.B. auch zur Bundesgartenschau mindestens einmal die Woche außer im Winter aber auch da gibt es Spaziergänge nur deutlich kürzer

Kein noch so gutes Pflegeheim könnte diesen Betreuungsaufwand leisten.

Muss meine Schwester den Pflichtteil einfordern, damit das Amt für Grundsicherung diesen verwerten kann?

HILFSWEISE FRAGE:

Könnte Pflichtteil auch mit Wohnrecht ausgeglichen werden.

Da sie bereits vor dem Erbfall hier wohnte, handelt es sich doch nach dem Erbfall als selbst genutztes Wohneigentum. Damit dürfte es doch keiner Verwertung unterliegen.

Im Moment zahlt sie Miete die vom Sozialamt bestritten wird.

Da sie auf das Pflichtteil beschränkt ist, würde es im Erbfall letztlich auf einen halben Mieterlass hinauslaufen - oder sehe ich das falsch?

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Erbbschaft - Elternhaus verkaufen?

Hallo,

wie ist das bei euch so geregelt wenn mehrere Geschwister da sind und ein Elternhaus da ist?

Es ist so, dass unsere Mutter schon länger verstorben ist, das Haus auf sie lief - die Eltern waren noch getrennt aber der Vater wohnt noch im Haus meiner Mutter. Etwas kompliziert, ich weiß.

Lt. Testament haben meine Brüder und ich das Haus, inkl. den ehamligen Hof dazu geerbt. Der Vater wohnt noch drin, zu ihm hat nur ein Bruder ein einigermaßen gutes Verhältnis. Emotional hänge ich nicht an dem Hof, mein großer Bruder eher schon.

Der Hof ist natürlich sehr viel wert, ich sag mal 1,5 Mio Euro. Wenn ein Bruder den Hof übernimmt (und auch auch die Pflege (falls sie mal kommen sollte) für den Vater) müssen die anderen beiden in einer Art und Weise ausgezahlt werden. Durch 3 Teilen ist bei der Summe ja kaum möglich... Es ist noch ein Baugrundstück da welches dann zwei Geschwister bekommen könnten, das wären dann ca. 50.000€ für jeden der anderen Geschwister. Steht natürlich in keinem Verhältnis zu dem elterlichen Hof.

Wie habt ihr sowas geregelt? Natürlich will man sich auch nicht wegen dem Erbe in die Haare kommen, wie das so oft der Fall ist... Doch bei solchen Summen ist das doch sehr entschiedend für den weiteren Lebensweg, wie man diesen lebt.

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