Schwester ausbezahlen?

chilly10  16.12.2024, 12:01

warum ausbezahlen?

Sandrabenny882 
Beitragsersteller
 16.12.2024, 12:09

Ja sie muss ihr Pflichtteil bekommen. Ich habe das haus

14 Antworten

Was sie vorhat, wäre schlicht eine Straftrat: Sozialbetrug. Möchtest du dich, da du das weißt, ebenfalls strafbar machen?

Kannst du sicherstellen, dass niemand davon mitbekommt? Dass du ihr jeden Monat 150 Euro "schenkst"? Was ist, wenn jemand wissen möchte "Hast du deiner Schwester die 20.000" Euro bezahlt? Was sagst du? "Nö" - dann hast du ein Problem. Sagst du "Ja, hier sind die von ihr jeweils unterschriebenen Quittungen" habt ihr beide ein Problem - und wahrscheinlich einen Termin vor Gericht und sie muss eine Strafe zahlen UND Teile des Geldes zurück.

Die Lösungen sehen so aus:

  • Du überweist ihr das Geld, es wird ihr angerechnet. Das ist nicht dein Problem, sondern ihres. Ärgerlich, aber eben ihr Problem.
  • Du machst das in Bar, und lässt du es dir jedes einzelne Mal quittieren - was ich dir dringendst anraten würde, oder eben nicht, und dann kann sie jederzeit "mehr" verlangen. "Ich erinnere mich nicht, dass du mir was gegeben hast." Bei Geld hört die Freundschaft auf, auch in der Familie. Machstd u es ohne Nachweis, ist fast garantiert, dass sie, als "arme Arbeitslose" hier eine praktisch unerschöpfliche Geldquelle wittert.

Bedenke, dass alles "ohne" Quittung dich in einen gewaltigen, potenziell kostspieligen Kreislauf des "ewigen Bezahlens" schickt und du dich damit strafbar machst, genau wie sie.

Die einzige, gute Lösung wäre, dass sie sich einen Job sucht und du sie erst ausbezahlst, wenn sie kein Bürgergeld mehr bekommt.


Sandrabenny882 
Beitragsersteller
 16.12.2024, 12:16

Wie sieht es mit Einem jährlichen Check Austellung aus??

Winterlimonade  16.12.2024, 12:56
@Sandrabenny882

Die taucht doch trotzdem auf deinem konto auf - spätestens, wenn die Arge mitbekommt, dass da jemand einen Check einbezahlt wird sie herausfinden, woher er kommt - damit bist du dann auch wieder dran.

Willst du deine eigene Zukunft für deine Schwester riskieren, die etwas verbotenes vorhat?

Sandrabenny882 
Beitragsersteller
 16.12.2024, 12:13

Danke. Genau. Es ist ja auch nicht mein Problem. Ich habe ihr das schonmal so gesagt. 150 Monatlich fertig. Ohne Nachweis kann ich nicht machen. Das war mir klar . Sie hat immer Schulden..leider wird sie von dem Geld auch nix haben... leider.. Familie kann eine Last sein... Ich bin viel zu gut..

Es geht um eine Erbschaft also...

Erbschaft auf ALG II: Anrechnung und Auswirkungen

Es gibt da wohl Freibeträge, die es zu beachten gilt, nach Abzug sonstiger Kosten. Ich habe dir mal einen Link rausgesucht. Eventuell schauen, ob aktuell... aber an sich sollte es tatsächlich Freibeträge geben...


chilly10  16.12.2024, 12:27

40.000 Euro ist nicht viel... für ein Haus. So ein Teil kostet eigentlich um die 150 000 € (kleines Haus)?

Sandrabenny882 
Beitragsersteller
 16.12.2024, 13:42
@chilly10

20.000. er ist entferbt worden . Er bekommt seinen Pflichtanteil

chilly10  16.12.2024, 15:05
@Sandrabenny882

Pflichtteil bedeutet z. B., wenn beide Elternteile sterben, verteilt sich das Vermögen gleichmäßig auf alle Geschwister. Wenn nur ein Elternteil stirbt, erbt der Ehepartner 50 % und die anderen 50 % werden gleichmäßig auf die Kinder verteilt

Schwierig. Denn du bist in der Nachweispflicht.

Du müsstest dich erkundigen, ob das möglich ist, handschriftlich von deiner Schwester unterschreiben zu lassen, dass Sie das Geld bekommen hat. Wenn notariell 150 im Monat festgelegt ist, dann musst du das so machen.

Fakt ist: wenn sie dir ein Ei DANN reinlegen will, in dem sie behauptet, das Geld nicht bekommen zu haben, (und du es aber auf grund der handschriftlichen Quittung nachweisen kann) , ist sie ja selber die Dumme.

Eventuell würde ich es so lösen. Vielleicht gibt es noch andere Tipp.

Fakt ist aber auch, dass sie ein Grundstock haben darf an Vermögen, wenn da derzeit NICHTS ist, kann man ganz regulär darüber auch was machen.

Der Witz ist ja, dass der Notar Erbschaftsangelegenheiten an das Finanzamt melden muss. Die wissen eh alles schon. Im Prinzip kann es dir egal sein, wie sie es haben will. Bei händischer Auszahlung nur mit Quittung. Lass dich auf keine Spielchen ein und dich in irgendetwas reinziehen. Eine Schwester, die das versucht und noch sauer ist, wenn du nicht mit machst, ist keine echte Schwester, so hart das ist. Da ist Familie leider sehr oft eine echte Zwickmühle. Schreib eine Mail an den Notar oder rufe an. Frag ihn, wie das Geld ausgezahlt werden darf, ob nur Konto oder in bar und wie du dich korrekt absicherst. Letzten Endes ist das ja keine normale 'Beratungsstunde', die Geld kostet, sondern gehört zu diesem abgewickelten Fall dazu. Wenn er dir diese Zahlung so auferlegt, muss er dich auch bei Fragen dazu beraten. Zu mindest sehe ich das so. Ich würde das so probieren. Hier kann man viel vorschlagen.


hilflos99  17.12.2024, 11:09

Finanzamt zahlt aber weder Arbeistlosengeld noch Bürgergeld

Marsreisender  17.12.2024, 11:52
@hilflos99

Das kann schon sein. Würdest du dich darauf verlassen, dass die sich nicht untereinander austauschen, wenn du wüsstest, dass eine Behörde deine Daten zu diesem Sachverhalt erhalten hat? Wenn Erbangelegenheiten in die Höhe des Arbeitslosen/Bürgergeldes einbezogen werden, warum sollten die dort nicht nachfragen. Laut Gesetz dürfen sie das.

https://www.steuerkanzlei-konerding-thomas.de/steuergeheimnis-finanzamt-darf-arbeitsagentur-ber-einknfte-informieren/

Sandrabenny882 
Beitragsersteller
 16.12.2024, 13:42

Hey Danke!! Ich werde mal bei meinem Notar gehen.

Das kann dir herzliche egal sein. Das Geld muss sie angeben.

Überweise es und fertig