Erbe – die besten Beiträge

Wie viel kostet eine Bestattung und Trauerfeier im Saal wenn man verstirbt?

Hallo, die Frage fällt mir nicht leicht zu stellen aber ich muss es einfach ma loswerden um zu wissen, woran man genau ist. Es geht um meine Mama, die im Hospiz aufgrund Lungenkrebs ist und sich eher in einem eher schwachen Zustand befindet.

Das Problem worüber ich mich fürchte ist: ich habe mir eine Eigentumswohnung angeschafft, weil ich mich nicht mit mein Vater mich verstehe und wir uns paar mal streiten. Ich habe soweit alles geregelt. Einzig fehlt noch das ich die volle Summe an die Verkäuferin überweisen muss um den Schlüssel für nächsten Anfang Monat zu erhalten.

Nun aber habe ich dann auf mein Konto geschaut, dass ich mit Kauf der Wohnung (140.000€ Eigenkapital) + 110000€ Darlehen von der Bank + Möbelkauf/Anfahrtskosten/Lieferung/Montage bei etwa 12.000€ lande.

Wir sind 4 Kinder in Familie und jede/r hat 6400€ von Mama erhalten, falls sie bald schafft.

Ich habe auf mein Konto geschaut und gerechnet, dass ich mit all drum und dran dann nur 6500€ über haben werde und halt Reserve für Monatliche Bezahlung an die Bank (1072€ Monatlich) + Nebenkostenabrechnung/Versicherungen (etwa 650€ Monatlich) + 230€ für Einkauf und das nur für mich benötige.

Da es zwischen mir und den anderen Geschwistern (27 - 35 Jahre) zur Zeit sehr sehr dünn ist, was Verhältnis angeht, habe ich die Befürchtung, dass besonders beide Schwester an mich rächen könnten, dass ich noch mehr in die Trauung usw. reinstecken soll, weil ich nun mal aus der Familie das meiste Geld habe, versuchen die mich auszunutzen. Auch weil ich mich mit denen gestritten habe, weil die damals Mama psychisch fertig gemacht haben , aber so tun als sei jetzt friede freude Eierkuchen.

Ich hatte schon überlegt einen Anwalt zu nehmen, wenn die Einigung zwischen uns nicht vorhanden ist und die eine Schwester mehr Geld von mir verlangt, obwohl ich Ihr sage das ich nur so viel Betrag auf dem Konto habe.

Was sagt Ihr dazu ?

Wie viel kostet es ?

Und könnte ich einen Anwalt dafür nehmen, um nicht ausgenutzt zu werden `?

Danke im Voraus

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Soll ich den Erbverzicht unterschreiben?

Mein Papa ist 90 Jahre alt. Er besitzt eine 80 m² Wohnung, die in zwei Wohnungen geteilt werden kann. Es waren früher zwei Wohnungen, und man muss nur eine Mauer errichten, wo jetzt eine Tür ist, und schon sind es wieder zwei. Daneben wird er auch noch Barvermögen besitzen, keine Ahnung wie viel.

Ich habe einen Bruder und eine Schwester. Sie würden die Wohnung bekommen. Ich selber habe zwar dreißig Jahre dort gewohnt, würde da aber nicht mehr wohnen wollen.

Mein Bruder und meine Schwester würden die Wohnung nicht verkaufen wollen, haben aber auch nicht das Geld, um mich auszuzahlen.

Dann gibt es da noch etwas anderes. Mein Vater hat mich beim Kauf meiner 27 m² Eigentumswohnung, in der ich jetzt wohne, damals großzügig unterstützt. Er hat sie ungefähr zur Hälfte bezahlt. Damit sieht er sich bezüglich dem Erbe relativ entlastet.

Er sieht, dass ich gut untergebracht bin und eine regelmäßige Alterspension beziehe. Ich würde auch nicht eine andere Wohnung kaufen wollen. Ich brauche also nicht unbedingt Geld, höchstens als Reserve, wenn meine Wohnung aus irgendeinem Grund irgendwann nicht mehr bewohnbar wäre. Wenn zum Beispiel der Lift nicht mehr funktionieren würde, hätte ich vielleicht ein Problem, weil ich im achten Stock wohne.

Ich bin außerdem kinderlos, meine Geschwister haben Kinder und da braucht man natürlich auch Geld, und mein Papa sorgt sich natürlich auch um seine Enkel.

Nun hat er mir einen vagen Vorschlag gemacht. Er möchte mir finanziell nach seinem Tod zwar schon eine gewisse Summe zukommen lassen. Er würde ein Sparbuch für mich anlegen.

Andererseits ist er sich nicht sicher, ob er angesichts seines hohen Alters vielleicht selber noch viel Geld braucht, für Pflege oder Altersheim. Er hat auch eine zwanzig Jahre jüngere Lebensgefährtin, die er auch im hohen Alter nicht verlieren will, und da spielt Geld oft eine Rolle.

Sein Vorschlag, über den er angeblich nach Weihnachten dann einmal persönlich mit mir reden will, wäre folgender, so wie ich das verstanden habe: Er legt ein Sparbuch für mich an, das ich nach seinem Tod bekomme, VORAUSGESETZT es existiert noch und er hat das Geld nicht aus vorhin genannten dringenden Gründen selbst aufgebraucht. Außerdem sagte er, ich müsse eine Verzichtserklärung auf die Wohnung unterschreiben, die meine beiden Geschwister unter sich aufteilen und die sie ja nicht verkaufen wollen.

Wenn das Sparbuch möglicherweise nach seinem Tod nicht mehr existiert, gehe ich leer aus.

Familie, Erbrecht, Erbe

Wäre das ein faires Angebot an meine Geschwister (Erbe)?

Meine Eltern sind schon über 80 und haben ein 3 Familienhaus. Im EG wohnen sie selbst, das OG ist vermietet und im DG wohnt mein Bruder der 1 Jahr älter ist als ich. Sollten mal meine Eltern versterben würden 4 Kinder das Haus erben. Mein jüngerer Bruder und ich haben schon ein Haus. Mein älterer Bruder und meine 10 Jahre jüngere Schwester sie ist Mitte 40 haben noch kein Haus. Ich würde ihr vorschlagen auf das Erbe vom Hausanteil zu verzichten und dafür erhält sie dann ein Wohnrecht (Mietfrei) bis ans Lebensende. Dann könnte sie in das frei werdende EG einziehen. Da mein älterer Bruder im DG wohnt sollte er auch auf sein Erbe / Hausanteil verzichten und dafür auch sein Leben lang Mietfrei drin wohnen dürfen als Wohnrecht im Grundbuch eingetragen. Da mein jüngerer Bruder und ich das Geld nicht benötigen, würden wir somit dafür sorgen, daß meine jüngere Schwester und mein älterer Bruder für die Zukunft eine sichere kostenlose Bleibe haben. Mein Hausanteil würde ich später vererben, denn ich würde es auf keinem Fall zulassen, daß das Haus mit Wohnrechte mal verkauft werden soll und meine Kinder würden meine Geschwister höchstwahrscheinlich überleben. Ich finde die Lösung nicht schlecht, denn beide gehen ja nicht leer aus, denn es gibt noch üppige Geldwerte und eine weitere Eigentumswohnung zu verteilen. Die Miete vom Haus im OG würden wir zwei neue Eigentümer uns teilen. Wie findet ihr meinen Vorschlag?

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Darf eine Grundsicherungsempfängerin Erbe ausschlagen?

Kind B und C sowie Mutter kaufen gemeinsam ein Haus.

Kind A will nicht mitmachen - will ungebunden sein auch aus beruflichen Gründen.

Kind A wird Pflegestufe 5 (=Wachkomma) und wird fortan in dem Haus gemeinsam von Kind A und B ohne Pflegedienst aufopfernd gepflegt.

Mutter stirbt.

Im Testament hat sie Kind B und C zu gleichen Teilen als Erbe eingesetzt. Ferner hat sie ausführlich im Testament noch erklärt, warum Kind A nichts erben soll. In der Begründung steht, das Kind B und C sonst das Haus verkaufen müssten und damit eine Pflege wie bisher für Kind A nicht mehr erbracht werden könnte.

Das heißt: Kind A würde durch Einforderung des Pflichtteiles sich selbst schaden.

Gesetzliche Betreuerin fordert Auszahlung des Pflichtteiles.

Ergänzung: Dieses Haus ist weitgehend barrierefrei

Folgende Maßnahmen wurden getätigt.

  • Kind A bekommt größtes und schönstes Zimmer da so Umgang mit Patientenlifter und andere Pflegemaßnahmen leichter sind und sie mit dem großen Panoramafenster einen Blick in die freie Natur hat.
  • Alle Pflege Hilfsmittel die man nur denken kann sind vorhanden inkl. Deckenlift im Badezimmer.
  • Schon vor dem Erbfall haben Kind B und C Klimaanlage und Notstromversorgung angeschafft.
  • Pflegeaufwand ist - laut Pflegebericht - größer als die Anzahl der Wochenstunden also größer 168 Stunden/ Woche Grund ist, dass eine 24 Stundenpflege für erforderlich erachtet wurde + einige Tätigkeiten die man nur zu zweit ausführen kann.
  • Tag- und Nachtwache sind sichergestellt
  • täglich zweimalige Mobilisierung in den Rollstuhl
  • regelmäßige Ausflüge z.B. auch zur Bundesgartenschau mindestens einmal die Woche außer im Winter aber auch da gibt es Spaziergänge nur deutlich kürzer

Kein noch so gutes Pflegeheim könnte diesen Betreuungsaufwand leisten.

Muss meine Schwester den Pflichtteil einfordern, damit das Amt für Grundsicherung diesen verwerten kann?

HILFSWEISE FRAGE:

Könnte Pflichtteil auch mit Wohnrecht ausgeglichen werden.

Da sie bereits vor dem Erbfall hier wohnte, handelt es sich doch nach dem Erbfall als selbst genutztes Wohneigentum. Damit dürfte es doch keiner Verwertung unterliegen.

Im Moment zahlt sie Miete die vom Sozialamt bestritten wird.

Da sie auf das Pflichtteil beschränkt ist, würde es im Erbfall letztlich auf einen halben Mieterlass hinauslaufen - oder sehe ich das falsch?

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Erbbschaft - Elternhaus verkaufen?

Hallo,

wie ist das bei euch so geregelt wenn mehrere Geschwister da sind und ein Elternhaus da ist?

Es ist so, dass unsere Mutter schon länger verstorben ist, das Haus auf sie lief - die Eltern waren noch getrennt aber der Vater wohnt noch im Haus meiner Mutter. Etwas kompliziert, ich weiß.

Lt. Testament haben meine Brüder und ich das Haus, inkl. den ehamligen Hof dazu geerbt. Der Vater wohnt noch drin, zu ihm hat nur ein Bruder ein einigermaßen gutes Verhältnis. Emotional hänge ich nicht an dem Hof, mein großer Bruder eher schon.

Der Hof ist natürlich sehr viel wert, ich sag mal 1,5 Mio Euro. Wenn ein Bruder den Hof übernimmt (und auch auch die Pflege (falls sie mal kommen sollte) für den Vater) müssen die anderen beiden in einer Art und Weise ausgezahlt werden. Durch 3 Teilen ist bei der Summe ja kaum möglich... Es ist noch ein Baugrundstück da welches dann zwei Geschwister bekommen könnten, das wären dann ca. 50.000€ für jeden der anderen Geschwister. Steht natürlich in keinem Verhältnis zu dem elterlichen Hof.

Wie habt ihr sowas geregelt? Natürlich will man sich auch nicht wegen dem Erbe in die Haare kommen, wie das so oft der Fall ist... Doch bei solchen Summen ist das doch sehr entschiedend für den weiteren Lebensweg, wie man diesen lebt.

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