Anteilig Miete vom Bruder?
Ich habe noch einen Bruder, Vater verstorben. Unsere Mutter hat mir, nach einem Streit mit meinem Bruder, unser Elternhaus überschrieben. Sie hat mietfreies, lebenslanges Wohnrecht. Die mögliche Monatsmiete wären 800 Euro. Meinem Bruder steht ein Pflichtteilergänzungsanspruch zu. Jetzt zur Frage, kann ich meinem Bruder, beim eintreten des Erbfalles, die halbe Miete vom Pflichteilergänzungsanspruch abziehen?
Danke und Gruß
Erbe,
Bruder