Sehr geehrtes Team,

Ein Berliner Testament ist vorhanden, es wurde beim Notar abgeschlossen. Es wurde von den Eheleuten unterschrieben. Der verbleibende Ehepartner wohnt auf diesem Grundstück, es ist ein Einfamilienhaus .

Es gehen aus dieser Ehe 2 Kinder hervor. Ist der überlebende Ehepartner automatisch Erbe des Grundstückes ? Muss der Eintrag in das Grundbuch noch erfolgen ?

Es wurde versäumt , beide Ehepartner in das Grundbuch ein zutragen .

Mit freundlichen Grüßen

Wolfsmilch 2925