Bürgergeld – die besten Beiträge

Kindergartenplatz Vollzeit?

Hallo ich hab ein Problem. Mein Kind hat einen Vollzeitkindergartenplatz, geht aktuell aber nur für 5 Stunden hin. Ich habe zu Beginn der Kindergartenzeit(September23) wieder angefangen in Teilzeit zu arbeiten, musste meine Stelle allerdings vorerst aufgeben, weil mein Kind seit Kindergartenbeginn ständig krank ist und kaum eine Woche am Stück mal im Kindergarten ist. Nun hab ich meinen Nebenjob, bekomme Unterhalt für mein Kind und Bürgergeld. Ich bin alleinerziehend und habe keine anderen Betreuungsmöglichkeiten wenn mein Kind krank ist. Mein Exmann und ich teilen uns die Kosten für den Platz. Ich zahle die Hälfte davon von dem Geld was ich monatlich zur Verfügung hab. Jetzt möchte er dass ich den Platz auf einen Regelplatz reduziere, weil ich ja eh daheim sitzen würde und er es nicht mehr einsieht dass zu bezahlen. Allerdings möchte ich, sobald die Krankheitsepisoden bei meinem Kind wieder besser sind auch wieder arbeiten. Was mit dem Halbtagesplatz noch schwieriger wäre, da ich mir kein Auto leisten kann und wir in einem Dorf wohnen, wo ich locker jeweils eine Stunde Hin und Rückweg einplanen muss. Eine kurzzeitige Reduzierung des Platzes ist natürlich nicht möglich. Den Platz allein zu zahlen wäre schon heftig, da wir dann bei ca 160€ inklusive Mittagessen wären.(Mittagessen dort ist Pflicht bei einem Vollzeitplatz).

Dann kommst noch hinzu, dass mein ex nicht mit seinem Selbstbehalt rumkommt. (Miete, Kredite und sonstige Kosten) und er jetzt einen Anwalt einschaltet und mit allen Mitteln versucht den Unterhalt zu verringern. Wenn dies passiert und ich dann vlt. noch sagen wir mal 200€ weniger habe und den Kindergartenplatz komplett bezahlen muss, wird's echt eng.

Was mach ich denn nun? Über etwas Inspiration wäre ich sehr Dankbar.

Liebe Grüße

Trennung, alleinerziehend, Bürgergeld

Würde die AfD meine Meinung teilen?

Nehmen wir mal an , ich würde von mir sprechen.

Ich bin unter 30 , habe mein Abitur erfolgreich abgeschlossen und einige Praktika hinter mir , wähle aber den Weg des Bürgergeldes , der ja von der deutschen Regierung ( noch ) angeboten wird. D.h. somit , dass ich nicht arbeiten gehen will.

Ich bin in Deutschland geboren und „reinrassig“ deutsch und vertrete auch nationale Werte , wie Tradition , Religion , Kultur etc. Oder stehe voll und ganz zu Deutschland , bin diesem Land treu etc.

Ich habe keine ausländischen Wurzeln , bin legal hier und habe nie gegen Gesetze verstoßen oder eine Straftat begangen.

Der wichtigste Punkt : Ich bin deutsch , nicht kriminell und vertrete auch beispielsweise das Denken national eingestellter Menschen und auch der AfD , außer einen entscheidenden Punkt : Das Arbeiten !

Primär aus Protest-Gründen , da ich es nicht einsehe , dass frische Einwanderer bewusst Deutschland und Sozialleistungen zu deren eigenen Gunsten ausmelken und nie Probleme mit dem Jobcenter haben.

Ich als sauberer Deutscher muss mich aber mit Ämtern rumschlagen und mir wird das Leben schwer gemacht ?

Aus Protest bleibe ich dann auch arbeitslos und kassiere aber als Deutscher Sozialleistungen , obwohl ich eigentlich arbeiten könnte.

Besser ich , als irgendwelche Einwanderer , die sich als angebliche Kriegsflüchtlinge oder Fachkräfte rausreden und am Ende Bürgergeld kassieren , währenddessen der deutsche Normalbürger evtl. für weniger Geld arbeiten geht.

Wer teilt meine Meinung ?

Würde z.B. eine Partei wie die AfD meine Meinung teilen ?

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Meinung des Tages: Eine Arbeitspflicht für Asylsuchende - wegweisender Vorschlag oder diskriminierendes Vorhaben?

Die Pflicht zu Arbeiten - ein drastischer Ansatz, den der Landkreistag bereits vergangenes Jahr forderte. Gefordert wurde damals eine Arbeitspflicht für alle Migranten. Doch die Kritik wird nun immer lauter.

Reinhard Sagers Forderung

Landkreistagspräsident Reinhard Sager fordert auf, Asylsuchende zu Arbeit zu verpflichten. Wer keine Handicaps hat und gesund ist, solle arbeiten - so sein Standpunkt. Finanzielle Unterstützung dürfe nicht bedingungslos sein, argumentierte er.

Im Saale-Orla-Kreis sollen Asylsuchende zu vier Stunden Arbeit pro Tag verpflichtet werden. Der Stundenlohn soll dabei 80 Cent betragen, getätigt werden sollen einfache Arbeiten. Bei Verweigerung können Streichungen der finanziellen Unterstützungen vom Staat drohen.

Rechtfertigung durch § 5 Arbeitsgelegenheiten des Asylbewerberleistungsgesetz

Der Saale-Orla-Kreis bezieht sich bei dem Vorstoß auf den vierten Satz des § 5 Arbeitsgelegenheiten des Asylbewerberleistungsgesetz in dem es heißt:

Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, sind zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet.

Kritik an der Arbeitspflicht

Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken erteilte dem Vorschlag eine klare Absage, erklärte, sie würde davon nichts halten.
Auch Andrea Nahles, die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, weist Vorschläge dieser Art zurück. Es sei bereits seit Jahren möglich, dass Geflüchtete in Unterkünften Arbeit aufnehmen - doch genutzt wird dies von den Kommunen kaum.

Tareq Alaows, der Sprecher der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl reagiert verärgert - dieser Vorschlag grenze an Zwangsarbeit. Pro Asyl argumentierte außerdem, dass das Vorhaben rassistisch und menschenverachtend sei, gar das falsche Bild vermitteln würde, dass Geflüchtete arbeitsunwillig seien.

Auch Janine Wissler, Linken-Parteichefin, fürchtet, dass Asylbewerber in die Rolle von Lohndrückern gedrängt werden - durch diesen Vorschlag würden außerdem Tarifverträge und Mindestlöhne unterlaufen werden.

Von Seiten der CDU hingegen wird der Vorschlag positiv aufgenommen. Generalsekretär Carsten Linnemann begrüßt das Vorhaben.

Unsere Fragen an Euch: Was denkt Ihr über den Vorschlag der Arbeitspflicht? Ist die Kritik berechtigt? Würde ein solcher Vorschlag gegebenenfalls mit anderen Konditionen funktionieren?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und wünschen Euch einen guten Start in die Woche!
Euer gutefrage Team

Wir wissen, dass das Thema brisant ist und auch die Gemüter erhitzen kann - bitte achtet aber dennoch auf unsere Netiquette. Vielen Dank!

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/arbeitspflicht-fluechtlinge-debatte-102.html
https://www.tagesschau.de/inland/landkreistag-arbeitspflicht-migranten-100.html
https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/BJNR107410993.html#:~:text=%C2%A7%205%20Arbeitsgelegenheiten&text=Im%20%C3%9Cbrigen%20sollen%20soweit%20wie,das%20Arbeitsergebnis%20der%20Allgemeinheit%20dient.

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Kein Bürgergeld für Job-Verweigerer (2024)?

Guten Abend liebe GF-Community.

Kein Bürgergeld für Job-Verweigerer – was die Sanktion bedeutet:

Die Bundesregierung muss sparen: Arbeitsminister Heil will Job-Verweigerern das Bürgergeld streichen. Doch viel wird dadurch nicht eingespart - nur wenige dürften von der Sanktion betroffen sein. Was diese vorsieht und wie viel gespart werden soll.

Das Bürgergeld wird vielfach diskutiert: 2024 ist es so stark angehoben worden, wie nie zu vor – um zwölf Prozent, monatlich ein Plus von bis zu 61 Euro. Gleichzeitig sollen Jobverweigerer künftig härter bestraft werden als bisher.

Wie sieht die Strafe für Jobverweigerer aus?

Wer sich wiederholt weigert, einen Job anzunehmen, soll kein Bürgergeld mehr bekommen. Das bedeutet: Liegt ein konkretes Jobangebot vom Amt vor, das der Bürgergeld-Empfänger annehmen könnte, es aber willentlich ablehnt, dem kann der Regelsatz gestrichen werden. Das sind derzeit für einen alleinstehenden Erwachsenen 563 Euro monatlich. Bis zu zwei Monate kann das Bürgergeld dann gestrichen werden. Ausgenommen von der Sanktion sind die Kosten für die Wohnung und Heizung – diese sind immer gesichert.

Auf BR24-Anfrage heißt es vom Bundesarbeitsministerium: Die Strafe könne jederzeit aufgehoben werden, wenn die oder der Betroffene das Jobangebot annimmt: "Das Ziel des Bürgergelds ist es nicht, Menschen zu sanktionieren, sondern sie in Arbeit zu bringen."

Strafe soll befristet gelten

Die Sanktion soll zunächst für zwei Jahre befristet gelten. Darauf hat sich die Ampel-Regierung im Zuge der Aufstellung des Bundeshaushalts geeinigt. Die Grünen im Bundestag erklären, den jetzigen Kompromiss durchgesetzt zu haben. Dagegen heißt es aus Regierungskreisen, es sei nichts Ungewöhnliches, neue Maßnahmen zu befristen und anschließend auszuwerten.

Die Bundesagentur für Arbeit soll zusammen mit ihrem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung nach zwei Jahren überprüfen, wie wirksam die neuen Regeln denn sind.

Kann Bürgergeld mehr als zwei Monate gestrichen werden?

Theoretisch ja. Vom Bundesarbeitsministerium heißt es hierzu auf Anfrage: "Denkbar sind jedoch auch zeitlich sehr eng aufeinanderfolgende Leistungsentzüge." Denn: Wird dem Bürgergeld-Empfänger ein neuer Job vom Amt vorgeschlagen, den er ebenfalls ablehnt, dann kann ihm erneut das Bürgergeld für zwei Monate entzogen werden.

Aber: Der Entzug des Bürgergelds ist immer erst im Folgemonat nach der Arbeitsverweigerung wirksam – und setzt zudem eine Anhörung voraus. Das heißt: Es wird geprüft, ob es einen wichtigen Grund für das Verhalten des Jobverweigerers gibt. Betroffene haben die Möglichkeit, ihre persönliche Situation zu schildern und die Arbeitsverweigerung zu begründen. Daher geht das Ministerium davon aus, dass es in der Praxis immer wieder zu Zeiten des vollständigen Bezugs von Bürgergeld kommt.

Wie viele sind betroffen?

Es dürften nur wenige Bürgergeld-Bezieher von einer vollständigen Leistungskürzung betroffen sein. Denn: Wie eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums sagt, waren beispielsweise im Jahr 2018 rund drei Prozent aller damals noch Hartz-lV-Empfänger (seit 2023 Bürgergeld-Empfänger) sanktioniert – aber größtenteils nicht, weil sie Jobs verweigerten. Sanktionen gibt es beispielsweise auch bei Meldeversäumnissen. Nur ein kleiner Teil der drei Prozent waren totale Jobverweigerer. Auch die Vorsitzende des Sozialverbands VdK Bayern, Verena Bentele, meint, dass nur extrem wenig Empfänger vom Wegfall des Bürgergelds betroffen wären. Das belegen auch weitere Zahlen der Bundesagentur für Arbeit: 97 von 100 Menschen kamen im Jahr 2022 mit Minderungen/Sanktionen gar nicht in Berührung.

Zur Einordnung: Im Jahr 2023 haben laut der zuständigen Bundesagentur für Arbeit rund 5,5 Millionen Menschen in Deutschland Bürgergeld erhalten. Davon sind aktuell 3.932.000 Bezieher erwerbsfähig. Rund 1,5 Millionen Bezieher sind nicht erwerbsfähig – dabei handelt es sich meist um Kinder.

Warum wird gekürzt und wie viel wird eingespart?

Die härtere Sanktion beim Bürgergeld hat zwei Gründe:

1. Grund: Haushaltsloch – Geld sparen

Die neue Regelung bei den Sanktionen ist eine Folge des schwierigen Bundeshaushalts der Ampel-Regierung: Es fehlen mehrere Milliarden Euro, daher muss gespart werden, so auch im Arbeitsministerium.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will mit dem Bürgergeldentzug für Jobverweigerer 170 Millionen Euro einsparen. Das Ministerium weist aber auch darauf hin, dass die Einsparung bei Totalverweigerern "präventiv" wirken soll: "Sie bewirkt, dass Personen und alle Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft idealerweise gar nicht erst bedürftig werden bzw. bleiben, weil sie künftig zumutbare Arbeitsangebote nicht ablehnen oder ihre Arbeit bereits zuvor nicht aufgeben." Die Sanktion soll also eher abschrecken.

Mehr erfahrt ihr auf der unten verlinkten Quelle.

| Quelle:

Kein Bürgergeld für Job-Verweigerer – was die Sanktion bedeutet

| Frage:

Findet ihr diese Entscheidung korrekt?

Mit freundlichen Grüßen

Robin | TechBrain.

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