Um wieviel % soll Bürgergeld gekürzt werden wenn man nicht zum Termin geht?

Das Ergebnis basiert auf 14 Abstimmungen

Volle 100% Kürzung 43%
50-60% soll gekürzt werden 29%
0% 21%
70-80% 7%
20-30% kürzen 0%

4 Antworten

Per Meldeversäumnis unentschuldigter Natur kann jeweils um bis zu 10% gekürzt werden, was in kurzer Folge auf bis zu 30% aufsummiert werden kann in sich santionsüberschneidenden Mehrfachverfehlungen.

Danach kann bei weiterer beharrlicher Verweigerung von Meldeterminen per Verwaltungsakt die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkungspflichen zeitweilig auch vorläufig komplett eingestellt werden.

Damit ist das ganze Gesch*** schon streng und klar genug. Und sind wir mal ehrlich...welcher Mensch kann sich ehrlich und aufrichtig ohne Schwarzeinkommen schon eine Kürzung ins Existenzminimum überhaupt bereits von 10% in Stufe 1 erlauben. ?!

So wie es jetzt ist, ist es damit in den 4 Stufen von 10-30 und letztlich totaler Leistungseinstellung bis zur Nachholung der Mitwirkung schon angemessen.

0%

Kann-Bestimmung und das ist gut so.

"Versäumt man einen Termin, so ist dies ein Meldeversäumnis und damit eine Pflichtverletzung. Hier kann das Bürgergeld für einen Monat um 10 Prozent des maßgebenden Regelsatzes für die Zeit von einem Monat gekürzt werden. Ausnahme: der Betroffene weist einen „wichtigen Grund“ für seine Terminversäumnis nach."

70-80%

Es gibt keine Ausrede einen Termin beim Amt ohne Grund nicht wahr zu nehmen. Ist man verhindert wie etwa , wenn keine öffentlichen Verkehrsmittel fahren, das Fahrzeug kaputt ist oder man krank ist kann man telefonisch den Termin absagen, da hat jeder Vermittler Verständnis und man bekommt keine Sanktion.

0%

Vorort-Termine sind meist Zeit- und Geldverschendung.

Wenn das Jobcenter jemanden einlädt, muss es die Fahrtkosten bezahlen für eine Angelegenheit, die sich wahrscheinlich in den meisten Fällen auch telefonisch klären lässt.

Notorische Faulenzer wirst du ohnehin nicht erreichen egal ob telefonisch oder persönlich.