Armutsgrenze /Bürgergeld vs. ÖRR Beitrag?

Das Ergebnis basiert auf 11 Abstimmungen

Nein 64%
Ja 36%

5 Antworten

Nein

Niemand sollte etwas finanzieren müssen, das sich selbst keine Beschränkungen auferlegt. Das ist wie ein Selbstbedienungsladen, bei dem man nichts zahlen muss - als rbb-chef z.B.

Jeder freie Filmemacher muss rechnen und kann auch nicht unbedingt mit Preisen für systemtreue und langweilige Produktionen hoffen.

Das ist doch Unsinn !

Dann schau dir einmal die angemessenen KDU - Kosten der Unterkunft von teuren Städten an, wie z.B. München, da kommt man auf erheblich mehr als deine max. 543 Euro für die Warmmiete.

Wer als Single alleine wohnt und angenommen nur 1250 Euro Netto ausgezahlt bekommen würde, hätte unter Berücksichtigung von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll von derzeit max. 348 Euro ein max.anrechenbares Nettoeinkommen von 902 Euro.

Nach Abzug der derzeitig 563 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt blieben für die KDU - max.um die 339 Euro übrig.

Muss mehr für die Warmmiete gezahlt werden, kann diese Person zusätzlich einen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter stellen, dann könnte er sich auch vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.

CleverRemo 
Fragesteller
 13.03.2024, 11:41

München ist naturlich kein passendes Beispiel weil dort die Lebenshaltungskosten mit zu den Höchsten in Deutschland zahlen.

... und wenn die Person nicht in München wohnt?

Ich habe z. B. Klienten die 1100,- EM Rente bekommen, keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben und dennoch ÖRR Gebühren zahlen müssen. 🤷🏻‍♂️

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isomatte  13.03.2024, 12:01
@CleverRemo

Du schreibst aber in deiner Frage max. 543 Euro und das ist falsch, Punkt !

Es gibt noch andere Städte wo die angemessene KDU - über deiner max. Angabe liegt, also München ist da keine Ausnahme.

Wenn kein Anspruch auf Sozialleistungen besteht, dann kann man sich logischerweise auch von der Zahlung des Rundfunkbeitrags nicht befreien lassen, wenn es keinen anderen wichtigen anerkannten Grund für eine Befreiung oder geringeren Beitrag gibt.

Ob ich das gerecht finde oder nicht ist doch relevant, würde an der derzeitigen Situation ja eh nichts ändern, es ist nun einmal so wie es ist.

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Ja
Alle Personen, die kein Bürgergeld bekommen aber unter der Armutsgrente liegen (zwischen 1250,- und 1106,-) müssen den ÖRR finanzieren.

Die Armutsgrenze liegt per Definition bei 60% des mittleren Nettoeinkommens. Das bedeutet aber nicht, dass jemand im Bereich zwischen 1106 € und 1250 € in Armut lebt. Ich zum Beispiel gebe im Schnitt monatlich etwa jene 1100 aus - "GEZ" inklusive - und lebe ein komfortables Leben.

Wenn ab morgen jeder in Deutschland 50% mehr verdienen würde, wäre die Armutsgrenze plötzlich bei 1875 Euro. Díe 1875-€-Leute würden sich die Rundfunkgebühren wohl weiterhin leisten können, obwohl sie plötzlich Armutler sind :)

Es ist also okay, ab 1106 Euro Rundfunkgebühren zu bezahlen. Und wenn Bevölkerungsschichten mit niedrigeren Einnahmen davon verschont bleiben, auch gut.

Ja
  1. Es ist absolut unzutreffend, dass Empfänger von Bürgergeld nur einen Betrag von maximal 543 Euro für die Miete bekommen. Es wird vom Jobcenter vielmehr eine angemessene Miete bezahlt, die nicht absolut gedeckelt ist. Sonst wären ja in den teuren Großstädten die Empfänger von Bürgergeld alle obdachlos.
  2. Der Staat hat eine vernünftige Regelung getroffen, wonach nur diejenigen, deren Einkommen unter dem Existenzminimum liegt und die kein ausreichendes Vermögen haben (Bürgergeldempfänger) vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Man muss berücksichtigen, dass sonst keine Bedürftigkeit vorliegt und dass sonst die übrigen Rundfunkbeitragszahler mit noch höheren Kosten belastet werden müssten.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
CleverRemo 
Fragesteller
 13.03.2024, 10:48

Also ist es für dich ok, dass Menschen unterhalb der Armutsgrente ÖRR Gebühr zahlen?

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CleverRemo 
Fragesteller
 13.03.2024, 11:41

Könntest du meine Frage noch beantworten?

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gorbi210  14.03.2024, 17:11
@CleverRemo

Ja, das ist ok. Die Armutsgrenze ist eine fiktive Grenze und muss mit echter Armut im Einzelfall gar nichts zu tun haben.

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CleverRemo 
Fragesteller
 18.03.2024, 08:12
@gorbi210

Muss nicht aber kann und die Armutsgrente würde nicht von Geringverdienern aufgestellt.

Der Bundestag sagt dazu, dass die relative Armutsgrenze bedeutet, dass eine Unterversorgung an materiellen und immateriellen Gütern vorliegt.

vgl.: absolute Armut: nicht genügend Geld für Kleidung und Essen (Bangladesch)

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gorbi210  19.03.2024, 08:58
@CleverRemo

Da es dir ja um die Berechtigung der Zahlungspflicht beim Rundfunkbeitrag geht: Grundsätzlich legt der Gesetzgeber fest, wann man berechtigt ist, gewisse soziale Leistungen in Anspruch zu nehmen. Das ist auch hier so. Der Gesetzgeber hat aus mehreren Gründen entschieden, dass die Rundfunkanstalten nur dann von der Beitragspflicht befreien dürfen, wenn vorher eine staatliche Behörde geprüft hat, ob der Antragsteller "arm genug" ist. Das ist nur dann der Fall, wenn diese vorher eine Einkommens- und Vermögensprüfung vorgenommen hat. Da die Rundfunkanstalten primär keine Sozialbehörden sind, sondern Programm machen sollen, können und sollen sie selbst eine solche Prüfung nicht vornehmen. Sie verlassen sich daher auf die staatliche Bescheinigung. Da keine staatliche Behörde überprüft, ob jemand unter der Armutsgrenze lebt und ehrlich gesagt, das schon unseren Staat und unser Sozialsystem überfordern würde, können die Rundfunkanstalten die Prüfung jedenfalls erst recht nicht durchführen. Es gibt heute schon über 2 Mio Haushalte, die befreit sind. Du kannst dir sicher vorstellen, wieviel mehr das würden, wenn die Armutsgrenze maßgebend wäre: Vermutlich nochmals mindestens so viele. Müssten d Rundfunkanstalten selbst die entsprechenden Feststellungen treffen, würde das zu einer deutlichen Personalaufstockung dort führen müssen mit der Folge zusätzlicher Kosten und zusätzlicher Beitragsausfälle. Diese müssten dann von den weniger gewordenen Zahlern aufgebracht werden. Da heute schon der Rundfunkbeitrag von Vielen auch in der Politik für zu hoch angesehen wird, wäre eine damit verbundene Erhöhung politisch nicht durchsetzbar.

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CleverRemo 
Fragesteller
 19.03.2024, 13:31
@gorbi210

Ich gebe dem ÖRR dahingehend die Schuld, dass ein Indentant 3x so viel Gehalt bekommt wie der Bundeskanzler und sich das von Menschen finanzieren lässt, die unterhalb der Armutsgrenze leben.

Weniger Sender, weniger Fußballgehälter und alles wurde sich mehr entspannen. Stattdessen wird der Betrag immer höher

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gorbi210  21.03.2024, 17:01
@CleverRemo

Da bist du leider falsch informiert: Der Bundeskanzler bekommt 360.000 Euro Gehalt im Jahr, der Intendant des WDR, der das höchste Gehalt unter den Intendanten bezieht, bekommt 433.000 Euro. Aber die meisten Intendanten verdienen weniger als der Bundeskanzler. Das wird in naher Zukunft aber in jedem Fall so geändert, dass die Gehälter der Intendanten unter das des Bundeskanzlers abgesenkt werden.

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Die Maximalgrenze für die Kosten der Unterkunft und Heizung liegt keineswegs bei 543 € mtl.. Wie kommt man darauf?

Und es müssen keineswegs alle Personen, die kein Bürgergeld bekommen, den Rundfunkbeitrag bezahlen.

Wohl aber die Personen, bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung nicht vorliegen.

Allerdings wird der Rundfunkbeitrag nur einmal pro Haushalt fällig, was die Zahl der vorgenannten Personen deutlich reduziert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.
CleverRemo 
Fragesteller
 13.03.2024, 10:40

Unterkunft: Google

Bei Singlehaushalt muss unter der Armutsgrente trotzdem bezahlt werden

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CleverRemo 
Fragesteller
 13.03.2024, 10:41

Und es müssen keineswegs alle Personen, die kein Bürgergeld bekommen, den Rundfunkbeitrag bezahlen.

Welche nicht?

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Agamemnon712  13.03.2024, 10:43
@CleverRemo

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/empfaenger_von_sozialleistungen/index_ger.html

Zudem:

"Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht – Ausnahmen

Dann können Sie eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als besonderer Härtefall beantragen. Voraussetzung: Ihr Einkommen überschreitet Ihren sozialen Bedarf um weniger als die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags von 18,36 Euro."

https://www.google.de/search?q=voraussetzung+für+die+befreiung+von+der+rundfunkgebührenpflicht

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CleverRemo 
Fragesteller
 13.03.2024, 10:53
@Agamemnon712

Da steht genau das was ich sage. Menschen unterhalb der Armutsgrenze MÜSSEN ÖRR Gebühr zahlen.

Die beschrieben Ausnahmen gelten nur für Personen, die Sozialleistungen erhalten und nicht für Personen unterhalb der Armutsgrente.

Aufnahme: Sie liegen unter 18,36 über den vergleichbaren Sozialleistungen.

Ergo findest du es richtig, dass Menschen, die unterhalb der Armutsgrenze leben und NOCH keine Sozialleistungen beantragen können, ÖRR Gebühr bezahlen.

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