Arbeitnehmer – die besten Beiträge

Sollte ich mir durch die Chefin Klarheit verschaffen, wie es jetzt mit meinem Dienstverhältnis aussieht?

Ich fasse mich kurz: Ich hatte einen Streit mit meiner Chefin, und bin an dem Tag nach Hause gegangen, da es mir schlecht ging, und nach dem Streit habe ich mir eine Krankenbestätigung bzw. eine AU ohne bestimmtes Enddatum & eine Überweisung geholt, an eine Klinik, da es psychisch bedingt war. Wir sind nicht im Guten auseinandergegangen, aber ich habe keine Updates bzw. Schriftliches erhalten bezüglich des Arbeitsverhältnisses.

Ich bin jetzt im offenen Krankenstand, und wurde aus der WhatsApp-Gruppe der Arbeit entfernt. Ich habe natürlich per WhatsApp der Chefin die Dokumente geschickt, um mich abzusichern, und das war’s seit 1 Woche, Funkstille. Ich habe keine Updates bezüglich des Dienstverhältnisses erhalten, weder weiß ich, wie die Lage jetzt aussieht? Ich gehe wie gesagt morgen in die Klinik, und nehme meine Termine wahr, und kümmere mich darum, damit meine AU auch erhalten bleibt. Sollte ich jedoch meine Chefin anschreiben und fragen:

"Ich würde mir gerne Info darüber holen, wie es jetzt mit dem Arbeitsverhältnis rechtlich aussieht, da ich keine Bestätigung bzw. keine Updates mehr bekam, ist mir unklar, wie die jetzt aussieht? Ich würde da um ein Update bitten, damit wir die Sache ein für alle Mal abschließen, und ich das Arbeitsgewand etc. vorbeibringe."

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Derzeit Im Offenen Krankenstand, Wie Soll Ich Weiter Vorgehen Mit Der Arbeit?

Ich hatte eig. eh vor, diesen Monat mit meiner Arbeit zu kündigen, das Ganze hat sich jedoch im Moment anders ergeben. Ich habe vor 1 Woche einen Streit mit meiner Chefin gehabt, und mir ging es an dem Tag gesundheitlich schon nicht gut. Sie ließ mich weiterarbeiten, bis ich Schluss sagte, und nach Hause ging, und danach direkt zum Hausarzt. Vorab sagte ich ihr, dass ich kündigen möchte, und wollte eig. gleich gehen, dann habe ich aber bemerkt, was für ein arger Fehler das gewesen wäre. Ich habe nichts unterschrieben oder ausgemacht...

Kurz daraufhin wurde ich von der Arbeitsgruppe entfernt.

Nun habe ich eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung ohne Enddatum & eine Überweisung an eine Klinik bzw. einen Therapeuten, weil es auch psychisch bedingt ist. Die AU habe ich meiner Chefin direkt am gleichen Tag über WhatsApp geschickt, und das war vor einer Woche, seitdem Funkstille – es ist eine unklare Situation. Diese Firma verdient nichts...

Naja, wie dem auch sei, ich bin nun im offenen Krankenstand und werde morgen meine Überweisung wahrnehmen und zur Klinik fahren, um mir einen Termin auszumachen bzw. meine AU zu verlängern, was man ja alle 2 Wochen, glaube ich, neu zuschicken muss an die Firma – oder täusche ich mich da?

Ich habe gelesen, man sollte sich entweder kündigen lassen und die 2 Wochen mit AU auszahlen lassen, oder einfach abwarten und weiter im AU bleiben, inkl. der 6 Wochen Entgeltfortzahlung...

So ist nun der Stand der Dinge, und ich bin unsicher, wie ich weiter vorgehen soll, um ehrlich zu sein.

Soll ich jetzt einfach abwarten, in ein paar Tagen vom Hausarzt eine erneute AU holen und diese wieder zuschicken, bzw. warten, ob die Firma mich überhaupt kündigt?

Wenn nicht, sollte ich einfach die Entgeltzahlung, mein Urlaubsgeld etc., worauf ich noch Anspruch habe, nehmen, wo ich noch in der AU bin?

Es ist im Moment so, dass ich keine Geldsorgen habe und weg von der Firma möchte, aber auf nichts verzichten möchte...

Ich werde im Oktober studieren, daher werde ich die nächsten Monate mal beruflich nicht tätig sein...

Das geht mir die ganze Zeit durch den Kopf, was ich tun soll, da dies so eine unklare Situation ist...

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Urlaubsberechnung Feiertage

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Urlaubsberechnung in meinem Betrieb und hoffe, jemand kennt sich arbeitsrechtlich damit aus.

Laut Arbeitsvertrag habe ich eine 5-Tage-Woche, der Urlaub ist in Tagen angegeben, aber in der Praxis wird er bei uns in Stunden abgerechnet.

Das heißt: Für eine Woche Urlaub werden 40 Stunden Urlaub genommen.

Gearbeitet wird grundsätzlich von Montag bis Samstag, der freie Tag wechselt jede Woche, je nach Dienstplan.

Im Vertrag steht, dass alle Tage außer Sonn- und Feiertage als Arbeitstage gelten.

Jetzt kommt mein Problem:

Wenn ich z. B. eine Woche Urlaub nehme und in dieser Woche ein Feiertag auf Montag fällt, dann werden mir trotzdem 40 Stunden Urlaub abgezogen – zusätzlich zum Feiertag.

Das bedeutet: Ich habe effektiv nur 5 Urlaubstage genommen (Dienstag–Samstag), aber der Feiertag zählt nicht als bezahlter freier Tag, sondern es wird so behandelt, als wäre ich 6 Tage im Urlaub gewesen.

Meine Managerin sagt, das sei so geregelt, „damit es fairer für alle ist“ und es keinen Streit um Brückentage gäbe – und man werde ja auch für den Feiertag bezahlt.

Aber ehrlich gesagt wirkt das auf mich ziemlich willkürlich, gerade weil:

  • ich wöchentlich einen wechselnden freien Tag habe,
  • der Urlaubsanspruch laut Vertrag auf 5 Arbeitstage basiert,
  • und Feiertage laut Gesetz nicht vom Urlaub abgezogen werden dürfen (§ 3 II BUrlG?).
  • im Vergleich zu jemanden der in der Woche keinen Urlaub hatte, wäre ich benachteiligt, weil ich für den Feiertag einen Urlaubstag nehmen musste, der andere ohne Urlaub aber einen zusätzlichen freien Tag hat

Meine Fragen:

  1. Darf der Arbeitgeber bei einer 5-Tage-Woche + Feiertag trotzdem 40 Stunden Urlaub abziehen, auch wenn man de facto nur 5 Tage freigestellt ist?
  2. Muss man für gesetzliche Feiertage Urlaub nehmen, obwohl sie laut Vertrag nicht zu den Arbeitstagen zählen?
  3. Kann der Arbeitgeber willkürlich festlegen, wann genau meine Urlaubstage liegen, obwohl ich in der Woche gar keine 6 Tage Urlaub genommen habe?

Bin für jede Einschätzung oder Hinweise auf Urteile/Gesetze sehr dankbar – es fühlt sich so an, als würde ich Urlaub „verlieren“, den ich eigentlich gar nicht genommen habe.

Danke euch im Voraus!

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Ist der Arbeitgeber haftbar?

Hallo,

ich habe folgende Frage:

Ein Arbeitgeber stellt einen Mitarbeiter ein, der mentale Probleme hat. Hier: Depressionen und Angststörung.

Der Arbeitnehmer ist in Behandlung und nimmt Medikamente gegen die Krankheit.

Der Mitarbeiter arbeitet seit 2,5 Jahren dort. Nun werden dem Mitarbeiter Aufgaben übertragen bei denen er in einer Macht und Verantwortungsposition gegenüber Kunden ist. Die mentale Reife hierfür ist bei dem Arbeitnehmer allerdings nicht gegeben. Mehrere Kunden merken das der Arbeitnehmer oft "verwirrt" wirkt, wiederholt lügt und sich sozial unangebracht verhält.

Kann man nun dem Arbeitgeber vorwerfen das:

~ der Arbeitgeber unwissend war

~ der Arbeitnehmer Fehlverhalten zeigt, aber trotzdem weiter in einer Position eingesetzt wird in der der Arbeitnehmer Verantwortung und Macht über Kunden hat

~ der Arbeitgeber hat bei der Einstellung keine Gesundheitsfragen gestellt oder der Arbeitnehmer hat Krankheiten verschwiegen

~ der Arbeitgeber Fehlverhalten merkt/kennt, aber keine Schritte zum Schutz von Kunden trifft

Das Motiv des Arbeitsgebers ist, das es schwierig ist, für diese Arbeit, Arbeitnehmer zu finden, da die Arbeit anstrengend und unbeliebt ist.

Nun stellt sich mir die Frage ob der Arbeitgeber "fahrlässig" oder sogar "grob fahrlässig" gehandelt hat, wenn Fehlverhalten (evtl. im Zusammenhang mit einer mentalen Vorerkrankung) bekannt ist aber ignoriert wurde/nicht angesprochen wurde/keine Besserung eingetreten ist und Kunden Schaden erleiden?

Wenn sich jemand damit auskennt oder auch Gesetze kennt, Danke für euere Antwort.

Gruß, Holger.

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