Kündigung Netto?
Hallo, ich arbeite seit dem 3.03 bei Netto, und ich habe am 22.04 gekündigt, da es mir während meinem Studium einfach zu viel ist. Ich habe die Kündigung an die Adresse des Arbeitgebers (laut Vertrag) abgesendet, und es extra per Einschreiben mit Sendeverfolgung abgegeben. Der Brief ist bereits am 23.04 angekommen, und da ich mich in der Probezeit befinde, beträgt meine Kündigungsfrist nur 2 Wochen (Arbeitsverhältnis endet am Mittwoch).
Meine Verkaufsleiterin ruft mich nun an, um mir jetzt mitzuteilen, dass sie keine Kündigung erhalten habe. Ich habe ihr dann erzählt, wohin ich die Kündigung geschickt hätte etc. doch sie meint, dass die Adresse eine falsche wäre, und dass ich es nach Worms hätte schicken müssen (?). Ich solle nun also nochmal ein Kündigung schreiben, diese ich dann im Büro (in unserer Filiale) abgeben soll!? Als ich dann darum gebeten habe, mir die "richtige" Adresse in Worms zu nennen, war die Adresse, die ich zuvor angegeben hatte, anscheinend doch wieder richtig, jedoch hätten sie den Brief nicht an sie weiterleiten können, da unbekannt war, an welchem Posten es gehen soll (??)
Sie hat mir dann zudem noch mitgeteilt, dass die Kündigungsfrist 4 Wochen betragen würde, obwohl im Vertrag §622 Abs. 3 (Kündigungsfrist von zwei Wochen innerhalb der Probezeit!) angegeben ist. Als ich dann gefragt habe, wo das im Vertrag stehen soll, meinte sie nur, dass sie da nochmal nachschauen müsste. Es wäre aber anscheinend so , dass nur innerhalb des ersten Monats die Kündigungsfrist von zwei Wochen gelten würde, ab dem zweiten Monat wären es dann schlagartig 4 Wochen, obwohl die Probezeit 3 Monate umfasst.
????
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Ich bin zudem ab dem 12.05 nicht mehr in Deutschland, daher werde spätestens ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erscheinen können.
3 Antworten
Wenn du die Kuendigung an die im Vertrag angegebene Anschrift des Arbeitgebers geschickt hast und sie dort auch zugestellt wurde, ist alles in Ordnung. Fuer die innerbetriebliche Kommunikation bist du nicht verantwortlich.
Wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde und das Arbeitsverhaeltnis auch keinem Tarifvertrag mit einer anderslautenden Regelung unterliegt, betraegt die Kuendigungsfrist waehrend einer vereinbarten Probezeit 2 Wochen zu jedem beliebigen Kalendertag.
Ist die Kuendigung am 23. April beim Arbeitgeber zugegangen und betraegt die Kuendigungsfrist 14 Tage zu jedem beliebigen Kalendertag, endet das Arbeitsverhaeltnis am 7. Mai. Das ist dann dein letzter Arbeitstag.
Du musst jetzt also im Arbeits- und ggf. auch im Tarifvertrag nachsehen, was dort zur Probezeit und zur Kuendigungsfrist steht.
Du hättest deine Kündigung deiner Filialleiterin übergeben können, sie hat eine Handlungsvollmacht und damit wäre das Thema erledigt gewesen. Wenn du nachweisen kannst, dass die Kündigung in Worms eingetroffen ist, vergiss es. was sollen sie auch machen, wenn du nicht mehr kommst, bezahlen sie dich auch nicht und schmeißen dich eh raus...
Gibt es nicht evtl. beim Arbeitsamt einen Ansprechpartner für solche Fragen? Ich weiß es nicht.
Und mal so gefragt: Was können sie dir denn "tun", wenn du ab einem gewissen Zeitpunkt einfach nicht mehr kommst?
Was können sie dir denn "tun", wenn du ab einem gewissen Zeitpunkt einfach nicht mehr kommst?
Es koennten Schadensersatzansprueche entstehen.