Hallo zusammen,
bevor ich zu meiner Frage komme, erstmal ein paar Infos.
In einer unserer Produktionshallen soll eine Feier stattfinden, zu der wir Mitarbeiter nicht eingeladen sind. Diese Halle wird als "Showroom" genutzt, was bedeutet, dass wir dort nicht arbeiten können. Die Geschäftsleitung hat uns mitgeteilt, dass wir, wenn wir arbeiten möchten, dies am darauffolgenden Samstag tun sollen. Alternativ könnten wir an diesem Tag Urlaub nehmen. In den anderen Hallen können die Kollegen jedoch problemlos weiterarbeiten, da sie von der Feier nicht betroffen sind. Eine Freistellung sei laut Geschäftsleitung ausgeschlossen.
Laut unserem Arbeitsvertrag arbeiten wir von Montag bis Freitag 40 Stunden. Der Samstag ist kein regulärer Arbeitstag und wird nur bei dringendem Bedarf genutzt.
Nun stellen sich mir einige Fragen:
- Ist es rechtens, dass der Arbeitgeber eine Freistellung verweigern kann, wenn er selbst die Arbeit verhindert?
- Müssen wir als Arbeitnehmer dies so hinnehmen?
- Ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Arbeit vorhanden ist und ausgeführt werden kann?