Bei uns ist im Bad die Armatur (Thermostat-Mischbatterie) kaputt. Nun wurde uns von Hausverwaltungsseite vorgeschlagen sie gegen eine normale Mischbatterie auszuwechseln. Wir hätten allerdings gerne wieder eine Thermostat-Mischbatterie. Ist der Vermieter mietrechtlich dazu verpflichtet eine defekte Armatur gegen eine gleichwertige zu ersetzen? Wenn ja, wo steht das? Danke für eure Antworten.
Verwandte Themen
Muss der Vermieter eine defekte Armatur gegen eine gleichwertige ersetzen?
Badezimmer,
Mietrecht,
Vermieter,
Ersatz,
Armatur,
Mischbatterie