Darf der Schaffner ankündigen mich beim nächsten Mal nicht in die Bahn zu lassen?

ich fahre mehr oder weniger regelmäßig eine Strecke mit der Bahn zwischen den Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz.

Gemäß der Auskunft in den Online-Portalen der RMV und VRM ist eine Fahrradmitnahme nach 9 Uhr grundsätzlich kostenfrei - kann aber je nach Aufkommen eingeschränkt werden. Habe ich verstanden und ist mir auch schon passiert, dass ich bei hohem Personenaufkommen, mein Fahrrad nicht mitnehmen konnte. Ich fahre diese Strecke bereits seit Jahren und immer nur nach 9 Uhr und noch nie wurde ich von einem Schaffner oder Schaffnerin angehalten ein Ticket für mein Fahrrad zu lösen!

Heute Morgen, Abfahrt 9:16 Uhr hatte ich eine Diskussion mit dem Schaffner, dass ich ein Fahrrad-Ticket für 6,40!!! Euro lösen sollte.

Ich war doch sehr erstaunt und ehrlich gesagt auch sehr verärgert darüber! Seine Erklärung war, dass bei einem Übertritt von einem Bundesland in das andere das Fahrrad nun Geld kosten würde. Wenn doch beide Verkehrsverbünde in den AGBs schreiben, dass eine Mitnahme nach 9 Uhr kostenfrei ist?!? Die Logik habe ich nicht verstanden.

Die Diskussion wurde etwas hitziger und er drohte mir mit Anzeige, ich nannte ihn einen "Korintenkacker". War vielleicht nicht nett, aber ich hab mich echt aufgeregt. Weiter hat er mir mitgeteilt, dass er mich in Zukunft nicht mehr mitnehmen würde. Sollte ich in eine Bahn einsteigen wollen, in der er zugegen ist, dann wird er mich nicht reinlassen. Darf er das wirklich? Auch wenn ich mir beim nächsten Zustieg nichts zu schulden komme lasse?

Ich habe den Betreiber der Bahn um Klärung der Angelegenheit geben, da ich wissen will, ob das mit dem zusätzlichen Fahrrad-Ticket wirklich sein kann.

Bahn, Fahrkarte, ÖPNV
Deutsche Bahn Fahrgastrechte - was angeben?

Hallo, ich will man wieder typisch Klischees über Deutsche bedienen.

Ich habe ursprünglich eine Sparpreis-Fahrt (also Zugbindung) mit der DB gebucht, die um 17:10 hätte ankommen sollen - Fahrtzeit knapp 7 Stunden. Dann hatte die Bahn eine Fahrplanänderung und es wurde geändert in 18:12 - also knapp 8 Stunden (reell angekommen ist dieser Zug dann 18:20). Dadurch wurde die Zugbindung aufgehoben - stand auch offiziell schon Tage vorher so in der App. Es gab allerdings eine Verbindung die fuhr wieder nur 7 Stunden, kam regulär aber 18:32 an.

Da Zugbindung aufgehoben war und er im Endeffekt nur 20 Minuten später ankommen sollte, dafür aber eine Stunde weniger Fahrtzeit - hatte ich mich für den zweiten Zug entschieden und mich da dann einfach reingesetzt...

Wie es allerdings typisch für die Deutsche Bahn ist ... im Endeffekt war ich dann aber doch erst 19:15 da ....

Ich bin also zur ursprünglich gebuchten Fahrt 125 Minuten später ankommen. 70 Minuten davon ist 100% der deutschen Bahn anzulasten. 20 Minuten komplett mir - weil, ich hätte ja den anderen nehmen können. Die restlichen 35 Minuten so teils, teils, denn die Bahn hatte diese Verspätung, es war zuvor nicht absehbar, aber ich hätte ja nicht in dem Zug sein müssen, nur dürfen ...

Das ganze nervt mich schon wieder - darum will ich aus Prinzip meine 25% Erstattung haben ... (und der Schalter hatte zu, den konnte ich heute nicht mehr fragen).

So, sorry, jetzt meine eigentliche Frage: Welche Zeit gebe ich als Ankunftszeit bei dem Fahrgastrechteformular der Bahn an? Wenn ich 19:15 angebe, komme ich über 120 Minuten, was 50% bedeuten würde, aber unrecht wäre, weil die ja nix für die 20 Minuten könneb, die ich mir ausgesucht habe zu spät zu kommen. Wenn ich 18:20 vom ursprünglichen Zug angebe, gebe ich einen Zug an, mit dem ich nicht gefahren bin, wäre aber bei den 25%, die mir meiner Ansicht nach zustehen...

Deutsche Bahn, DB Navigator, Fahrkarte, Fernverkehr, Ticket, Verspätung, Bahnticket, Zugfahrt, Fahrgastrechte

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