hi,

ich habe eine Frage zum Inhalt der Ausbildungen zw. mittlerem Dienst und gehobenem Dienst in Bayern im Bereich innere Verwaltung (Rathaus/Landratsamt)?

Folgender Vorfall:

Man schließt die zweijährige Ausbildung im mittleren Dienst ab und kann mittels bestimmter Zulassung danach (Dual-Studium) die Laufbahn des gehobenen Dienstes machen (drei Jahre).

Fragen:
- Wieviel % macht aus, wenn man vorher eine Ausbildung in der gleichen Richtung gemacht hat?
- Bringt das einen merklichen Vorteil oder ist der Unterschied nicht groß? (ist ja ein Jahr Unterschied, aber das wird wahrscheinlich auch den Praxisteil ausmachen)

Es geht mir nur um den Ausbildungsweg!