Darf der Schaffner ankündigen mich beim nächsten Mal nicht in die Bahn zu lassen?
ich fahre mehr oder weniger regelmäßig eine Strecke mit der Bahn zwischen den Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz.
Gemäß der Auskunft in den Online-Portalen der RMV und VRM ist eine Fahrradmitnahme nach 9 Uhr grundsätzlich kostenfrei - kann aber je nach Aufkommen eingeschränkt werden. Habe ich verstanden und ist mir auch schon passiert, dass ich bei hohem Personenaufkommen, mein Fahrrad nicht mitnehmen konnte. Ich fahre diese Strecke bereits seit Jahren und immer nur nach 9 Uhr und noch nie wurde ich von einem Schaffner oder Schaffnerin angehalten ein Ticket für mein Fahrrad zu lösen!
Heute Morgen, Abfahrt 9:16 Uhr hatte ich eine Diskussion mit dem Schaffner, dass ich ein Fahrrad-Ticket für 6,40!!! Euro lösen sollte.
Ich war doch sehr erstaunt und ehrlich gesagt auch sehr verärgert darüber! Seine Erklärung war, dass bei einem Übertritt von einem Bundesland in das andere das Fahrrad nun Geld kosten würde. Wenn doch beide Verkehrsverbünde in den AGBs schreiben, dass eine Mitnahme nach 9 Uhr kostenfrei ist?!? Die Logik habe ich nicht verstanden.
Die Diskussion wurde etwas hitziger und er drohte mir mit Anzeige, ich nannte ihn einen "Korintenkacker". War vielleicht nicht nett, aber ich hab mich echt aufgeregt. Weiter hat er mir mitgeteilt, dass er mich in Zukunft nicht mehr mitnehmen würde. Sollte ich in eine Bahn einsteigen wollen, in der er zugegen ist, dann wird er mich nicht reinlassen. Darf er das wirklich? Auch wenn ich mir beim nächsten Zustieg nichts zu schulden komme lasse?
Ich habe den Betreiber der Bahn um Klärung der Angelegenheit geben, da ich wissen will, ob das mit dem zusätzlichen Fahrrad-Ticket wirklich sein kann.
2 Antworten
Wenn da so deutlich steht, dass ab 9:00Uhr kein Fahrradticket mehr nötig ist, dann brauch man doch nicht diskutieren. Da lässt man sich im Zweifelsfall sogar den Sachverhalt vom Schaffner, samt Uhrzeit und Unterschrift notieren, wenn der der Meinung ist, man müsse nachzahlen. Spätestens dann wird er überlegen, ob er bei seiner Meinung bleiben will, wenn die nicht korrekt ist, oder er sich nicht sicher ist.
Den folgenden Einstieg darf er dir nicht verweigern. Wenn er das doch versucht, auch hier wieder schriftlich Grund, Uhrzeit und Unterschrift geben lassen.
Und immer höflich bleiben, das Endverbraucherpersonal ist vielleicht nur schlecht ausgebildet...
Das kann schon sein. Wenn sich die Verbundsgrenzen nicht an einem Halt überschneiden. Dann gilt der Deutschlandtarif und da muss für die Beförderung eines Fahrrads die entsprechende Fahrradkarte erworben werden. Was für ein Ticket verwendest du denn für dich auf der Strecke?
Das gilt nur, wo der Wechsel von einem Verkehrsverbund auf den nächsten erfolgt, und einer Rad extra berechnet. Wenn aber beide die Radmitnahme erlauben, gibt es keinen Grund für ein Radbeförderungsentgelt.
ich hab grad im "Deutschlandtarif" geschaut - da wird ein Fahrrad nicht genannt.
aber beide Verbünde haben in in Ihrem Tarif die kostenlose Mitnahme ab 9 Uhr geregelt.