Man muss hier stark inhaltlich unterscheiden. Bei vielen pro-palästinensischen Kundgebungen und Aufzügen werden sowohl das Existenzrecht Israels als auch die jüdische Bevölkerung angegriffen. Das wird auch in der strafbaren Parole "From the sea..." ausgedrückt. Werden diese strafrechtlich relevanten Inhalte in einer Versammlung überwiegend wiedergegeben, ist diese zu verbieten und aufzulösen. Im Vorfeld sind solche Verbote in Deutschland sehr schwierig, die Eingriffsschwelle liegt sehr hoch und die gerichtliche Überprüfung solcher Verbote fällt oft zugunsten der Versammlungsfreiheit (und Meinungsfreiheit) aus.
Anders sehe ich die Kritik an der Vorgehensweise von Israel in den besetzten Gebieten. Hier sind humanitäre Katastrophenzustände zu verzeichnen, die gesamte Bevölkerung leidet dort aufgrund der Macht Israels. Grundsätzlich umfasst die Verteidigungsaktivität Israels die Bekämpfung der Hamas, Hisbollah oder anderer Gruppen oder auch Staaten wie Iran, die offen und unmissverständlich die Vernichtung Israels anstreben. Jedoch findet das derzeit völlig maßlos statt, und wirkt sich extrem auf die zivile Bevölkerung aus. Flüchtlingsströme in wechselnden Richtungen, kaum ein Haus steht noch, Hilfsgüter werden blockiert etc. Hier ist jede Kritik berechtigt. So auch Versammlungen dazu.