Heizungskosten – die meistgelesenen Beiträge

Etagenheizung durch Zentralheizung entdeckt: Trotzdem noch Einzelvertrag mit Gasanbieter?

Hallo allerseits!

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Folgendes: Wir wohnen seit sechsJahren in einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus. Das gesamte Haus ist im Besitz eines Privatvermieters. Bisher gab es in unserer Wohnung eine Etagenheizung und einen eigenen Boiler, weshalb wir als Mieter separat einen eigenen Vertrag mit einem Gasanbieter schließen mussten. Die Kosten für Heizung und Warmwasser waren demnach nicht in unserer Miete enthalten, sondern wurden von uns separat ans Gasunternehmen gezahlt. Dies war von Anfang an im Mietvertrag so geregelt und es gab diesbezüglich nie Unklarheiten. So weit also alles gut.

Nun wurde bei uns jedoch im gesamten Haus eine Zentralheizungsanlage mit Wärmepumpen im Hof installiert. Ich gebe zu, ich bin technisch nicht sonderlich versiert, aber nach meinem Verständnis macht dies doch nun eigentlich unseren Vertrag mit dem Gasanbieter überflüssig, oder? Denn Heizung und Warmwasser kommen ja nun von den Wärmepumpen. Ich hab den Vermieter deshalb vor einigen Wochen gefragt, ob das bedeutet, ich könne nun meinen Gasvertrag kündigen. Er verneinte das jedoch, und auch wenn ich etwas verwundert war, hab ich diese Antwort akzeptiert, denn wie gesagt: Ich kenne mich mit Heizungsanlagen nicht sonderlich gut aus.

Jetzt habe ich gestern eine Nachricht des Vermieters bekommen, dass wir ab nächstem Jahr 60 Euro Miete mehr im Monat zahlen sollen für den Betrieb der neuen Zentralheizung. Mal abgesehen davon, dass ich es begrüßt hätte, wenn diese Erhöhung irgendwann mal erwähnt worden wäre, bin ich grad ziemlich verwirrt: Wozu bitteschön soll ich jetzt noch weiter ans Gasunternehmen zahlen, wenn Heizung und Warmwasser nun offiziell in der Miete enthalten sind?

Hab ich da einen Denkfehler? Oder hat das seine Richtigkeit?

Wäre super, wenn ihr meine Verwirrung beseitigen könnt. Möchte nicht komplett unwissend dastehen, wenn ich dem Vermieter antworte.

Danke!

Wohnung, Recht, Heizkosten, Heizung, Betriebskosten, Heizungsanlage, heizungskosten, Zentralheizung

Frage bezüglich Techem und deren Heizkostenabrechnung?

Hallo ersteinmal,

Kurz zu uns wir sind Eigentümer einer Wohnung und haben seit längerem das Gefühl dass mit der Heizkostenabrechhnung etwas nicht stimmt.

Im Internet selbst bin ich vor einiger Zeit auch auf einen Interessanten Beitrag bzgl. Der Gerätschaften welche an den Heizkörpern sitzen. Und zwar ging es darum dass der Typ des Heizkörpers, die Einbaulauge (zb. Nischenheizkörper) und Energieabgabe bei der Berechnung berücksichtigt werden müssen.

Nun aber zum eigentlichen Problem, wir hätten gerne Einsicht dazu um einfach mal zu sehen dass die angaben/ Faktoren zur Berechnung richtig sind. Also kurzerhand bei Techem angefragt und die Aussage bekommen dass dies leider für UNS als Eigentümer nicht möglich wäre und es nur die Hausverwaltung könnte.

Was in meinen Augen schon etwas merkwürdig ist, da es sich ja hier um unser Eigentum handelt bzw. wir im Endeffekt auch die Personen sind die es bezahlen.

Nur leider findet dieses Anliegen bei der Hausverwaltung nicht wirklich interesse dass sich da jemand drum kümmert, bzw. wollen die auch nicht wirklich verstehen wieso.

Hatte hier durch Zufall schon jemand ein ähnliches Problem? Wenn ja, wie seit ihr vorgegangen? Und vor allem ist Techem überhaupt berechtig dem Eigentümer sowas vorzuenthalten?

Da ich aktuell wirklich kurz davor stehe einen Anwalt aufzusuchen, obwohl ich dies eigentlich vermeiden wollte.

Gruß

Eigentumswohnung, heizungskosten

Treppenhausheizung, wie hoch sollte die Temperatur eingestellt sein?

Hallo,

in meinem Haus sind im Kellergeschoß, eine sehr Fläche offen zu dem Treppenhaus, auch alles offen, die Treppen gehen bis in den 5. Stock und sind nicht durch Türen abgegrenzt, ein Heizkörper. In der Mitte die Treppen und rechts und links die Türen zu den Kellereingängen. Im Erdgeschoß dann drei weitere Heizkörper, die Flure sehr kurz und die anschließenden Wohnungstüre zu den jeweiligen Wohnung, je 4 pro Etage sind dicht beinander.

Es handelt sich um ein Passivhaus und das Haus und die Wohnung sind generell sehr warm. Nun musste ich feststellen, dass die Regler dieser Heizkörper alle ständig auf 5 aufgedreht werden, eine Bullenhitze im Erdgeschoß und treibt m.E. die Heizkosten für alle in die Höhe. Ich habe mit der Wohnungsgesellschaft gesprochen und es gibt eine Möglichkeit einer Sperre, dass die Regler nicht bis auf 5 aufgedreht werden können. Der zuständige Techniker der Wohnungsgesellschaft erklärte mir sehr ruppig am Telefon, dass diese Heizkörper mit den Reglern vom Vermieter eingebaut wurden und ich dies so hinzunehmen hätte. Er würde veranlassen, dass nun die Sperre eingebaut wird, und zwar so, dass niemand da mehr auf- oder runterdrehen kann und es eine konstante Temperatur von 18 bis 19 Grad herrschen soll.

Ich war sehr verwundert, weil ich dachte, so eine Sperre ist dazu da, dass der Regler nicht höher als z.B. Stufe 2 ca. 21 Grad oder so überschreiten soll und so alle die Heizkosten dafür mittragen müssen, wenn übermässig geheizt wird.

Er meinte, die Sperre wird so eingebaut, dass konstant nun eine Temperatur von 18 bis 19 Grad herrscht, und auf meine Frage, ob das nicht die Heizkosten in die Höhe treibt, wenn da nun ständig die Heiung aufgedreht ist. Vorallem, ich verstehe nicht, warum da eine kleine Fläche im Keller zu den Kellertüren von 2 meter beheizt werden muss. Irgendwie kommt mir das doch etwas komisch vor.

Wer weiß da was, dankeschön!

Mietrecht, heizungskosten