Grundstücksgrenze – die meistgelesenen Beiträge

Darf mein Nachbar sein Grundstück beliebig verwahrlosen lassen?

Leider habe ich direkt nebenan einen Problemfall wohnen. Mein Nachbar lässt sein Grundstück seit Jahren restlos verwahrlosen. Das bedeutet, dass auf mehreren hundert Quadratmetern Efeuranken, Ackerwinden und wilde Brombeeren alles überwuchern. Mittlerweile wachsen seine Brombeerranken und sein Efeugestrüpp auf einer Länge von ca. 50 Metern durch meine Thujahecke in meinen Garten und verursachen viel Arbeit und meine kleinen Kinder verletzen sich oft an den Brombeerranken. So schnell wie die wachsen, kann ich die gar nicht entfernen.

Ich kann meine Hecke nicht mehr schneiden, jedenfalls nicht auf seiner Seite. Auf dem Nachbargundstück ist es auf mehreren hundert Quadratmetern schätzungsweise bis in eine Höhe von drei bis vier Metern so dermassen zugewuchert, dass ich da selbst mit einem Buschmesser nicht durchkäme. Reden kann man mit dem Nachbarn nicht. Habe ich Jahre lang versucht. Erst kam: Ja ja, mache ich - und dann passiert nichts. Mittlerweile ist der prollige, meist angetrunkene, Kette rauchende Nachbar nur noch hochaggressiv. Reden ist hier müßig. Ohne Druckmittel passiert hier nichts.

Wie kann ich dagegen legal vorgehen? Kann ich gerichtlich durchsetzen, dass er das entfernt? Kann ich einen Schiedsmann einschalten? Wenn ja, aufgrund welcher Gesetze, Paragraphen, Gerichtsurteile?

Garten, Grenze, Nachbarn, Nachbarschaft, Nachbarschaftsrecht, Hecke, Grundstücksgrenze

Darf der Nachbar uns die Fenster verbieten?

Wir haben uns ein Haus gekauft, dessen Hauswand direkt zum Garten des Nachbars angrenzt. An dieser Wand haben wir jediglich nur ein Fenster (wenn man das überhaupt Fenster nennen kann) mit Glasbausteine im Wohnzimmer. Es ist ein Altstadthaus dementsprechend bissel dunkler im inneren. Wir würden nun gerne dort statt der Glasbausteine ein Fenster einbauen. Wir hatten nun die Nachbarn darauf angesprochen als wir unsere Hauswand besichtigen wollten(Zugang nur durch Nachbars Grundstück möglich). Diese waren nicht sehr begeistert davon. Wie verhält sich das nun mit Baurecht und co. ? Ich hatte sogar angeboten , das wir nur ein Milchglasfenster einbauen lassen würden notfalls. Sie wollen es sich durch den Kopf gehen lassen. Im EG haben wir einen Raum dessen Fenster zum Abstellraum zeigt. Der Abstellraum war vorher wohl mal ein Innenhof. Über diesen Raum ist nun ein kleiner Balkon. In diesem Besagten raum würden wir auch gerne ein Fenster einbauen lassen. Dies würde aber auch zum Nachbar zeigen. so wie der Raum dort ist, ist es nicht möglich ein Schlafzimmer draus zu machen. Es sei denn wir würden den Balkon wieder zurückbauen. Dies wäre aber nur eine absolute Notlösung. Auch bei diesem Raum würden wir Kompromisse eingehen mit den Nachbarn udn würden nur ein schmales langes Sichtfenster einbauen lassen.

Wer kenntg sich mit solchen Situationen aus und kann uns einen Rat geben ? Darf der Nachbar uns das verbieten?

Dieser besagter Nachbar hat auch an unserer Hauswand, die mit Holzverkleidet ist , Kletterpflanzen angebracht. Darf er dies? Und darf er uns verweigern das wir unseere Hauswand streichen wollen? Wie gesagt wir kommen nur an diese Wand über Nachbars grundstück. Dieses Grundstück ist auch nur zu erreichen über den Hauseingang vom Nachbarn.

Fenster, Hausbau, Nachbarschaft, Grundstücksgrenze

Muss ich Ableger in Nachbars Grundstück entfernen?

Ich besitze ein Grundstück an einem Weg der nicht erschlossen ist. Links von mir ist eine Pferdeweide und rechts ein kleineres Weizenfeld. Das Grundstück gehörte bis vor kurzem jemand anderem aus der Familie. An dem Grundstück wurde lange nichts gemacht, viele Sträucher und Bäume wachsen in die Nachbargrundstücke. Die Besitzerin der Pferdeweide hat mich angesprochen das ich die Sträucher und Bäume die zu Ihr rüberwachsen zu entfernen habe. Das Problem fängt schon damit an das nicht ersichtlich ist wo die Grundstücksgrenze verläuft da ich keinerlei Ahnung habe wo sich die Grenzsteine befinden. Vermutlich durch Ablagerung sogar schon unter der Erde. Das ist aber ein anderes Thema. Das zweite Problem das sich mir stellt, muss ich Sträucherwurzeln und sogar Baumwurzeln die in sein Grundstück verlaufen entfernen? In der Mitte von seiner Pferdeweide steht ein Ableger von einem meiner Bäume der schon in etwa 1 Meter hoch ist. Hab ich solche Dinge auch zu entfernen? Ich hab jetzt angefangen alle Sträucher die am Rand sind zu entwurzeln allerdings bekomme ich Baumwurzeln nicht entfernt. Eine der Bäume ist eine Tanne und um diese Wurzeln fachgerecht zu entfernen müsste ich eine spezielle Firma beschäftigen. Kann mir bitte jemand weiterhelfen ich bin ratlos inwiefern ich verantwortlich bin und was ich alles zu entfernen habe und bis wohin.

Garten, Recht, BGB, Grundstücksrecht, Nachbarschaftsstreit, Grundstücksgrenze

Grundstücküberbauung um 10-15cm?

Hallo Liebe Community,

ich habe im Jahre 2018 ein Mehrfamilienhaus mit einem Anbau erworben.

Als ich das Haus erworben habe, hat mir der alte Eigentümer nichts von einer Überbauung ins Nachbarschaftsgrundstück erzählt. Erst nach dem ich selber in den Anbau gezogen bin, haben wir die Nachbarn kennengelernt (sehr nette Menschen übrigens) wobei Sie mir von der Überbauung erzählt haben. Sie hätten damals, den alten Eigentümer wohl darauf angesprochen und er hätte wohl gesagt dass Sie das unter sich irgendwie klären würden. Jedoch kam von ihm dann wohl nichts mehr und auf Anwalt etc haben Sie verzichtet, weil Sie sich den Stress wohl nicht aus gesundheitlichen Gründen antuen wollten. Nun hat Sie mir aber gesagt, dass Sie gerne eine Lösung hätten, da Sie das Haus in ein paar Jahren an die Kinder überschreibt und es dann zu Problemen kommen würde. Ich denke mal Sie meint damit: die Kinder werden rechtlich dagegen vorgehen.

Ich habe mir bei meinem Anwalt Rat geholt: es sei jetzt sowieso verjährt. Erst wenn eine Übergabe des Hauses stattfindet, haben die neuen Eigentümer wieder Recht drauf. Es sei aber nicht so leicht, denn es muss halt ein Vermesser etc beauftragt werden. Kostet halt alles Geld.

Nun habe ich meine Nachbarn vor ein paar Monaten vorgeschlagen, dass wenn Sie sich wirklich 100% sicher sind dass eine Überbauung besteht, sollen Sie zum Anwalt gehen und Rechtliche Schritte einleiten. Damit ich auch den alten Eigentümer anklagen kann.

Aber seitdem herrscht funkstille. Ich habe jetzt die Befürchtung, dass Sie nach ein paar Jahren Klagen werden und ich kein Anspruch mehr beim Verkäufer habe.

Was kann ich am besten tuen?

Freundliche Grüße

Haus, Recht, Grundstücksgrenze

Einfriedung des Grundstückes, Verstehe ich das so richtig?

Als Einfriedung bezeichnet man die Eingrenzung eines Geländes, das nur durch ein Tor, eine Schranke oder eine vergleichbare Einrichtung betretbar ist. In Bebauungsplänen oder auch anderen Satzungen ist vorgeschrieben, wie Einfriedungen aussehen müssen. Dort kann bestimmt sein, dass Zäune eine bestimmte Höhe haben müssen und auch aus welchem Material sie sein sollen. Es kann für die Einfriedung auch bestimmt sein, dass nur Hecken zu nutzen sind oder Drahtzäune umpflanzt werden müssen. Genaue Auskünfte erhält man von der Gemeinde. Es kann auch unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern geben. Das ergibt sich aus dem Nachbarrechtsgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Meistens ist Stacheldraht auch gar nicht erlaubt. Zäune müssen sicher und ungefährlich sein. Nachbarn können sich auch untereinander einigen, wie die Grundstücke eingefriedet werden sollen. Normalerweise steht eine Einfriedung unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Wer einen Zaun zur Einfriedung setzen will, muss das auf seinem Grundstück tun. Der Zaun muss auf dem eigenen Grundstück stehen und auch nicht mitten auf der Grundstücksgrenze. Seitliche Zaunpfähle müssen so gesetzt werden, dass die glatte Seite zum Nachbarn zeigt. Bei der Einfriedung durch eine Hecke gelten die gleichen Grenzabstände wie auch sonst bei Bäumen und Sträuchern. Soll ein Grundstück zur Straße hin eingefriedet werden, ist der Eigentümer des Grundstücks zur Einfriedung verpflichtet und nicht der Eigentümer der Straße. Liegen zwei Grundstücke nebeneinander an derselben Straße oder demselben Weg, dann hat der Eigentümer des Grundstücks, das von der Straße oder dem Weg gesehen links liegt, zum rechten Nachbargrundstück hin einzufrieden. (Grundsatz der Rechtseinfriedung). Ob es eine Einfriedungspficht (rechts) gibt, hängt vom jeweiligen Nachbarrechtsgesetz ab. Das kann also von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sein. Entscheidend ist, ob zwei Grundstücke an einer Straße eine gemeinsame Grenze haben. Liegt ein Grundstück zwischen zwei Wegen oder Straßen, so kommt es darauf an, wo der Haupteingang liegt. Von dieser Straße oder diesem Weg aus ist zu entscheiden, welches Grundstück das rechte Nachbargrundstück ist. Hätte nach dem Grundsatz der Rechtseinfriedung keiner der Grundstückseigentümer einzufrieden oder hätten beide einzufrieden, so trifft die Einfriedungspflicht beide Grundstückseigentümer gemeinsam. Wenn der Abstand einer toten Einfriedigung zur Grenze weniger als 0,5 m beträgt, muss die Ausbesserung von ihrer Seite aus möglich sein (§ 11 Abs.3 NachbG). Verlangt auch nur ein Nachbar eine Einfriedung, so ist der andere verpflichtet, zusammen mit ihm eine Einfriedung zu schaffen. Das kann ein Zaun, eine Hecke oder eine Mauer sein. Die Einfriedung ist auf der Grundstücksgrenze zu errichten. Der Nachbar der einfrieden will, muss den Nachbar der nicht nicht einfrieden will, schriftlich dazu auffordern, bei der Einfriedung des Grundstücks mitzuwirken.

Haus, Garten, Eigentum, Einfriedung, Grundstücksgrenze, Grund

Darf ich einen Sichtschutzzaun an die Grundstücksgrenze (Straße u. Nachbar) stellen?

Hallo Zusammen,

bei mir Zuhause liegt folgendes Sachverhalt vor. Ich versuche das jetzt mal bestmöglichen zu erklären, eine Zeichnung wäre natürlich viel einfacher, aber ok.

Ich möchte an der Grundstücksgrenze zur Straße zunächst eine kleine Hecke zwischen Randsteinen und direkt dahinter einen Sichtschutzzaun (Höhe ca. 1,80 m) errichten. Dieser wäre dann, je nach Ausführung ca. 0,5 - 1 m vom Gehweg, d.h. Grundstücksgrenze entfernt.

Erschwerend hinzu kommt aber jetzt, dass, die Einfahrt der Garage des Nachbarn direkt an mein Grundstück eingrenzt und ich den Sichtschutz gerne noch um die Ecke in Richtung dieser Einfahrt setzen möchte. Nach ca. 2 Metern geginnt dann Nachbars Garage, so dass kein weiter Sichtschutz mehr von nöten ist. Folglich würde dieser Sichtschutz ihn beim Ausfahren aus der Garage behindern, da ihm ja ein Stück weit die Sicht auf die Straße genommen wird. Ich habe ihn jetzt noch nicht dazu befragt, ich gehe aber sehr stark davon aus, dass er nicht damit einverstanden ist, wenn ich den Sichtschutz dorthin baue.

Wie ist da jetzt die Rechtslage? Kann ich einfach bauen? Muss der Nachbar sein einverständnis geben? Kann der Staat evtl. Etwas dagegen haben? Ich habe keine Ahnung, da es ja soviele Gesetze gibt, die das regeln w.z.B. Nachbarschaftsgesetz Hessen, der Bebauungsplan usw. Ich blicke da nicht mehr durch.

Ich danke vorab schon mal rechtherzlich für die kompetenten Antworten! ;)

Baurecht, Bebauungsplan, Sichtschutz, Grundstücksgrenze

Hallo ich habe eine Frage bezüglich des Wegerechts und Nachbarschaftsstreit?

Ich habe seit ca. 3 Monaten ein Problem mit dem Eigentümer meines Nachbargrundstücks welches hinter meinem Grundstücks liegt. Er hat einen separaten Weg zu seinem Weg der an meiner Zufahrt zu meiner Garage lang führt, und bis jetzt ebenerdig und ohne Zaun ist. Die Trennung erfolgt sichtbar durch farbige Steine die die Trennung der Grundstücke anzeigen. Da Er das dahinterliegende Haus vermietet hat, fordert Er nun von uns das wir auf unserer Seite des Weges weiter vor Parken damit seine Mieter einfacher auf seine Zufahrt gelangen können - sprich enger die Kurve nehmen und durch das Überfahren unseren Grundstücks es einfacher haben. Da wir das aber nicht nicht mehr hinnehmen wollen, da der Besitzer nicht uns bittet sondern Anschreit und befehlt uns seinen Anweisungen zu beugen, sehen wir das nicht mehr ein, und Parken nun unsere Autos an der Hofeinfahrt (unsere Seite) aber immer mindestens 30 cm entfernt vom Grenzstein. Die Sache ist nun diese Woche eskaliert, da der Eigentümer des Nachbargrundstücks am Montag mich rüde Beschimpft hat und Fotos von meinem KFZ gemacht wo und wie es geparkt war (das Autos stand auf meinem Grundstück ca. 30 cm vom Grenzstein entfernt). Ich muss erwähnen das seine Einfahrt 3 Meter breit ist und der gesetzlichen Mindestbreite entspricht. Heute Abend wurde ich von einem Mieter mit Schlägen bedroht weil der Herr seinen Porsche nicht mehr mit Schwung und Karacho mehr auf den Weg fahren kann. Ich bin ruhig geblieben trotz der Drohung, aber weil ich alleine war in dem Moment konnte ich keine Anzeige erstatten.

Laut Beglaubigten Auszug des Grundbuchamtes beim hiesigen Amtsgericht hat Er uns ein Wegerecht einräumen müssen. Unser Grundstück ist Belastungsfrei, aber die Situation droht zu eskalieren da wir nicht mehr wissen was wir machen können. Es kann doch nicht sein dass wir uns auf unserem Grundstück so ewas gefallen lassen müssen. Wir können auf das Wegerecht verzichten, und wollen so schnell wie Möglich einen Zaun ziehen lassen, aber was kommt danach? Oder müssen wir uns alles Gefallen lassen auch wenn Er keine rechtliche Handhabe hat?

Nachbarn, Nachbarschaftsstreit, Wegerecht, Grundstücksgrenze

Gabionenwand (4m x1,80m x 0,25m, ca. 2 Tonnen schwer) als Zaun direkt an Grenze: Anzeigepflicht durch Nachbar?

Der Bauherr direkt neben uns hat ohne Mitteilung an uns einen Gabionenzaun direkt an der Grenze zu unserem Garten aufgestellt, unmittelbar vor unser Terrassengeländer, zwischen unserem und einem von ihm als Investor erstellten Reihenhaus (wobei beide Reihenhäuser leider direkt verbunden sind, er hat seines als Investor erstellt und will es teuer verkaufen). Wir waren gerade ein paar Tage verreist und haben dies nach Rückkehr mit Entsetzen festgestellt. Jetzt können wir nicht einmal mehr unser Terrassengeländer reparieren, da er den Zugang komplett zugestellt hat. In der Baugenehmigung für sein inzwischen fast fertiges Haus war keine Gabionenwand an der Grenze zu uns ausgewiesen. Anhand der von uns bestimmten Abmessungen hat dieser Zaun ein Gewicht von ca. 2100 kg, also über 2 Tonnen (laut Gabionenrechner im Internet). Wir befürchten nun unter anderem eine besondere statische Belastung mit der Gefahr der Absackung des ohnehin vor ca. 20 Jahren bereits abgesackten Geländes, in nur ca. 200 m Luftlinien-Entfernung von einem großen Fluss mit toten Armen, auch ganz in der Nähe unseres Grundstücks.

Ist eine so schwere Wand nicht vorher absprachepflichtig? Sind hierfür nicht auch vorher Berechnungen eines Statikers erforderlich? Muss ich das dulden?

Ist eine derart schwere Mauer nicht auch durch das Bauamt genehmigungspflichtig, mit genauen Angaben von Maßen, Gewicht und Aufstellungsort?

(Anmerkung: Dieser Investor hat auffallend viele Merkmale mit Donald Trump gemeinsam: materiell sehr reich, in der Immobilienbranche tätig, arrogant, gierig, rücksichtslos, skrupellos, daher keine normale verlässliche Kommunikation möglich!).
Wir fühlen uns wie David gegen Goliath!

Wer weiß Rat oder hat Erfahrung? Danke im Voraus.

Baurecht, Nachbarschaftsrecht, Grundstücksgrenze

Stress mit den Nachbarn ( Unkraut, Grundstücksgrenze )

Hallo, wir sind vor gut 1 1/2 Jahren in ein Haus zur Miete gezogen, mit riesigem Grundstück (1900 qm). 1000 qm davon sind Wiese. Diese habe ich letztes Jahr auch noch versucht mit nem normalen Schiebe-Benzin-Rasenmäher kurz zu halten, was wir aber dieses Jahr nicht mehr so ganz möglich ist, da ich ein zweites Kind bekommen habe und nebenbei auch noch arbeiten muss. Mein Mann hat auch keine Zeit dazu, da er 60 Std. die Woche arbeitet.

Nun aber zu meinem Problem, weil mich der Wildwuchs auf der Wiese nicht stört (in ein paar Wochen sollen eh Ponys rauf, um das Gras mal kurz zu fressen): an diese Wiese grenzen 4 Nachbargrundstück und zwei davon sind sehr gut gepflegt, wo sich auch kein "Wildkräuterchen" verirren darf ;-) Der eine Nachbar kommt deshalb immer auf meine Seite des Grundstücks um die Rasenkante abzustechen und nen kleinen Streifen zu mähen, damit es nicht zu seiner Seite unter dem Zaun durchwächst. Was er gar nicht tun müsste... das würde ich dann auch noch machen, aber er möchte es so ;-) Naja, aber nun kam der andere Nachbar gestern an und meinte ich müsse jetzt das Unkraut, dass unter dem Zaun zu ihm rübergewachsen ist wegmachen. Meine Seite kann ich ja gerne "sauber" halten, aber muss ich wirklich auf sein Grundstück gehen, um bei ihm das Unkraut weg zu machen? Gibt es da Gesetze? Ich kenne das nur mit Gehölzen, dass ich verpflichtet bin, rüberwachsende Sträucher und Bäume zu stutzen... aber bei Gras und Unkraut? Mal abgesehen davon habe ich auch gar keine Zeit sein Grundstück auch noch zu machen und auch gar keine Lust, nachdem er mir da so blöd gekommen ist.

Was sagt Ihr dazu? Ich hoffe ihr könnt mir helfen....

mähen, Nachbarn, Unkraut, Wiese, Grundstücksgrenze

Falsche Angaben über Grundstücksgrenzen

Wir haben vor gut drei Jahren ein Grundstück mit Haus gekauft. Bei der Begehung hat uns der Verkäufer durch den Garten geführt. Dieser war nicht durch einen Zaun, sondern durch eine offensichtlich angelegte und gepflegte Rasenfläche und am vermeintlichen Rand gesetzte Büsche begrenzt. Auf unsere Frage nach den Grundstücksgrenzen deutete der Verkäufer in der Verlängerung der Rasenkante einen stark eingewachsenen Hang - es ist ein Hanggrundstück - hinunter und meinte, dort unten müsste irgendwo der Grenzstein sein. Ich habe ihn dann vergeblich gesucht und schliesslich aufgegeben (naja - habe halt an der falschen Stelle gesucht, wie sich später herausstellte). Nun wollten wir kürzlich einen Zaun setzen und uns sicherheitshalber nochmals beim Verkäufer rückversichern, wo denn genau die Grundstücksgrenze liegt. Freundlicherweise kam er auch bald mit seiner Ehefrau vorbei und hat dann zielsicher auf die im Hang (den ich mittlerweile ausgelichtet hatte) befindliche Grenzsteinmarkierung (Metallstab), sowie auf der gegenüberliegenden Seite auf eine Markierung im Randstein (von der er vor drei Jahren aber nichts gesagt hatte) gedeutet. Das Problem ist aber, daß die so gekennzeichete Grundstücksgrenze sieben Meter vor der ursprünglich angegebenen Grundstücksgrenze liegt - und somit unser Garten in der entscheidenden Ausrichtung nur noch halb so gross ist. Das Grundstück jenseits davon - ausgewiesen als Grünfläche innerhalb eines Naturschutzgebietes - gehört auch dem Verkäufer. Die "gnädige Frau" meinte dann noch, sie hätten deshalb ja den Garten extra grösser angelegt, weil ihnen der nicht zum Grundstück befindliche Teil auch gehöre. Auf unsere enttäuschte Reaktion hin verwies er nur auf die im Kaufvertrag beschriebene Grundstücksgrösse. Die mag zwar richtig sein, aber beim Verkaufsgespräch war er ja nicht in der Lage zu beschreiben, wo die eigentlichen Grenzen liegen. Die mittlerweile von uns kontaktierte Maklerin, die den Kauf damals abgewickelt hatte, bestätigte uns, dass sie die Grundstücksgrenzen damals exakt genauso aufgefasst hatte, wie wir. Wir wollten das Thema einvernehmlich regeln, aber der Verkäufer gab uns auf mehrmalige Bitte hin keinen Hinweis darauf, was er für den fraglichen Grundstücksteil verlangen würde, und auf meinen Hinweis auf den Bodenrichtwert (3 € / qm für landw. Nutzfläche) reagierte er extrem "eingeschnappt". Mittlerweile hat er auch gesagt, daß er nicht verkaufen wolle. Das Ganze ist für uns sehr ärgerlich: wir haben zwei kleine Söhne und jetzt einen Garten, der gerade mal für Schaukel und Sandkiste reicht. Hätten wir die wahren Ausmasse des Gartens beim Kauf gekannt, hätten wir wohl nicht gekauft. Hat jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht? Für einen Hinweis, wie wir vorgehen können, wären wir sehr dankbar. Kann man davon ausgehen, dass wir dem Verkäufer zumindest eine arglistige Täuschung nachweisen können - als Indiz die Aussage der Maklering bzw. die Anlage des Gartens?

Hauskauf, Grundstücksgrenze

20 Jahre alte Hecke zum Nachbarn, was ist zu tun, da es einen neuen Nachbar gibt

Zu unserem direkten Nachbargrundstück steht eine hohe Tannenhecke, gepflanzt vor ca. 20-25 Jahren nahe der Grenze mit Zustimmung und Mitnutzung des Besitzers als natürliche Grenzmarkierung. Nun wurde das Grundstück, daß 4 Jahre nicht mehr bewohnt wurde, verkauft, der alte Hausbestand abgerissen und ein neues Haus gebaut. Die Hecke sieht auf unserer Seite gut und prächtig aus, auf der Seite des Nachbars ist sie nicht mehr so ansehnlich, teilweise licht. Sie wurde von dort irgendwann nicht mehr gepflegt und hat auch unter der Bebauung von der anderen Seite her gelitten, da das abgerissene Haus viel zu nah an der Grenze stand. Da die Hecke für unseren Nachbarn nicht so sonderlich schön anzusehen ist, erwartet er, daß wir sie entfernen. Einen Zaun gibt es nicht. Sollten wir sie nicht entfernen, so erwartet er zumindest einen Rückschnitt auf unsere Grenze, was ich ja nachvollziehen kann, da sie schon rüber ragt. Schneiden wir sie jedoch so zurück, wird sie zwangsläufig eingehen. In der Höhe ist ein Zurückschneiden kein Thema und auch die Breite kann angepaßt werden.

Meine Frage: gibt es für so eine alte, vom Vorbesitzer ja geduldete und mitgenutzte Hecke einen Bestandsschutz? Die Hecke steht zum großen Teil auf der grenze oder auf unserem Grundstück. Nur die Optik kann doch kein Argument sein sie zu entfernen. Wir wären auch bereit unserem Nachbarn zu gestatten, die Hecke zu entfernen, wenn anschließend wieder ein blickdichter Sichtschutz gesetzt wird. Die Frage ist natürlich, wer trägt die Kosten?

Zaun, Hecke, Grundstücksgrenze