Krankenkasse lehnt Rettungswagen Kostenübernahme ab: Patient verstarb vor Ort

Vor Kurzem hatten wir folgenden Notfall: mein Vater brach Ostern (Feiertag) Zuhause zusammen. Da er schwer krank war, ich mich mit dem behandelnden Krankenhaus kurzgeschlossen hatte, sollte er unbedingt sofort ins Krankenhaus gebracht werden. Selber hätten wir ihn nicht mehr transportieren können, da er bewegungsunfähig war. Das Krankenhaus riet zum RTW.

Also rief ich die Rettungsleitstelle an und man schickte uns einen RTW. Die Sanitäter kamen gleich mit Ausrüstung zur Wiederbelebung, was gut war, denn mein Vater hatte just einen Herzstillstand. Sofort wurden die Wiederbelebungsmaßnahmen eingeleitet und zusätzlich ein Notarzt angefordert. Leider konnte nach 1 Stunde des Wiederbelebens nur noch der Tod festgestellt werden. Als wenn das alles nicht so schlimm genug gewesen wäre, kam jetzt nach 2 Monaten eine Rechnung des Rettungsdienstes des Kreises über € 586,00 für die Leerfahrt des Rettungswagens. Begründung: aufgrund der Leerfahrt hätte die Techniker Krankenkasse die Übernahme der Kosten abgelehnt. Leider entstand die Leerfahrt ja erst aufgrund der Tatsache, daß mein Vater nach Eintreffen des RTW verstarb. Wir haben den RTW ja nicht aus Jux und Dollerei gerufen, sondern weil es ein echter Notfall war.

Ist das rechtens, müssen wir jetzt selber zahlen? Notarzt und Rettungshelfer versicherten uns noch vor Ort, daß überhaupt keine Kosten entstehen würden. Was kann man jetzt tun? Einspruch bei der Krankenkasse? Wer hat Ähnliches erlebt?

Notfall, Kostenübernahme, Krankenkasse

20 Jahre alte Hecke zum Nachbarn, was ist zu tun, da es einen neuen Nachbar gibt

Zu unserem direkten Nachbargrundstück steht eine hohe Tannenhecke, gepflanzt vor ca. 20-25 Jahren nahe der Grenze mit Zustimmung und Mitnutzung des Besitzers als natürliche Grenzmarkierung. Nun wurde das Grundstück, daß 4 Jahre nicht mehr bewohnt wurde, verkauft, der alte Hausbestand abgerissen und ein neues Haus gebaut. Die Hecke sieht auf unserer Seite gut und prächtig aus, auf der Seite des Nachbars ist sie nicht mehr so ansehnlich, teilweise licht. Sie wurde von dort irgendwann nicht mehr gepflegt und hat auch unter der Bebauung von der anderen Seite her gelitten, da das abgerissene Haus viel zu nah an der Grenze stand. Da die Hecke für unseren Nachbarn nicht so sonderlich schön anzusehen ist, erwartet er, daß wir sie entfernen. Einen Zaun gibt es nicht. Sollten wir sie nicht entfernen, so erwartet er zumindest einen Rückschnitt auf unsere Grenze, was ich ja nachvollziehen kann, da sie schon rüber ragt. Schneiden wir sie jedoch so zurück, wird sie zwangsläufig eingehen. In der Höhe ist ein Zurückschneiden kein Thema und auch die Breite kann angepaßt werden.

Meine Frage: gibt es für so eine alte, vom Vorbesitzer ja geduldete und mitgenutzte Hecke einen Bestandsschutz? Die Hecke steht zum großen Teil auf der grenze oder auf unserem Grundstück. Nur die Optik kann doch kein Argument sein sie zu entfernen. Wir wären auch bereit unserem Nachbarn zu gestatten, die Hecke zu entfernen, wenn anschließend wieder ein blickdichter Sichtschutz gesetzt wird. Die Frage ist natürlich, wer trägt die Kosten?

Zaun, Hecke, Grundstücksgrenze
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