Darf der Nachbar uns die Fenster verbieten?

5 Antworten

Es kommt auch etwas auf die jeweilige Landesbauordnung an. Ob Ihr das Fenster einbauen dürft, erfahrt Ihr, wenn Ihr einen Bauantrag im Rathaus einreicht. Im Zuge dieses Genehmigungsverfahrens kommt es auch zur Nachbarschaftsanhörung. Der Nachbar müsste dann auf einen Paragrafen verweisen, der den Einbau verbietet. Übrigens: Kletterpflanzen darf er auf keinen Fall ohne Eure Genehmigung an Eurer Hauswand hochziehen. Da Ihr das Haus erst gekauft habt, kann natürlich sein, dass er das Einverständnis des Voreigentümers hatte.

sorena2000 
Fragesteller
 26.12.2016, 13:21

muss dies auch schriftlich festgehalten sein? der voreigentümer ist verstorben.

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Guekeller  26.12.2016, 14:00
@sorena2000

Damit entsteht das Problem der Beweispflicht - allerdings auf beiden Seiten. Es ist Euer Haus, damit habt Ihr zu sagen, was an der Wand wächst und was nicht. Ihr könntet dem Nachbarn beispielsweise eine Frist setzen, bis wann er die Pflanzung zu beseitigen hat, oder auf eine Beseitigung der Beeinträchtigung/Besitzstörung klagen. Ob das so klug ist, ist eine andere Frage. Es kommt drauf an, wie Ihr Euch Euer künftiges Nachbarschaftsverhältnis vorstellt.

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Betreffend Umbau, Fenstereinbau würde ich beim zuständigen Bauamt nachfragen (die kennen v.a. auch die genauen rechtlichen Grundlagen)

Wie es scheint könnte der Nachbar durchaus Rechte haben

Haus und Grund bietet für Mitglieder in vielen Ortsvereinen kostenfreie Rechtsberatung an http://www.hausundgrund.de/mitgliedschaft.html

Wenn dieses Fenster seinerzeit so genehmigt wurde (was ungewöhnlich wäre) hat es nun Bestandsschutz. Baut ihr es aus, dürft ihr kein neues Fenster mehr einbauen. Es geht bei dieser Sache auch hauptsächlich um den Brandschutz. Ob das Glasbausteine sind, Milchglasfenster, Spiegelglas oder was auch immer, ist unerheblich.

Der Nachbar muss euch gestatten, zum Streichen der Hauswand, sein Gelände zu betreten. Mit den Kletterpflanzen bin ich überfragt. Solange die die Wand nicht beschädigen (was Kletterpflanzen aber wohl tun) darf er das.

All diese Fragen kannst exakt auf dem Bauamt, Abteilung Baurecht und Bauberatung, deiner Stadt beantwortet bekommen. Ist kostenlos.

Die Antworten sind abhängig vom Bebauungsplan und den jeweiligen Eintragungen für jedes Grundstück.

huste  27.12.2016, 08:47

Die Beantwortung ist definitiv nicht kostenlos. Zumindest eine rechtssichere Auskunft ist als Bauvoranfrage zu stellen, die gebührenpflichtig ist.

Allerdings ist die Lage wohl für alle Bundesländer relativ eindeutig: Fenster direkt zum Nachbargrundstück sind nicht erlaubt. Selbst Brandschutzverglasungen sind nach dem Nachbarrecht selten zulässig.

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Erklärt dir die Baubehörde aufm Landratsamt..meiner Meinung nach hasf du schlechte Karten, da dies schon lange ein Stein des Anstosses ist.

sorena2000 
Fragesteller
 26.12.2016, 13:19

das befürchte ich auch... 

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