Mein Nachbar erlaubt mir keine Fenster einzubauen

4 Antworten

Das hat mit dem Nachbarn nichts zu tun, sondern nur mit der Bauordnung. Danach dürfen Wände, die näher als 2,50m an der Grenze stehen, keinerlei Öffnungen sein. Selbst wenn also der Nachbar zustimmen würde würdest Du keine Baugenehmigung bekommen.

Die Frage kann im Detail hier keiner beantworten. Nachbarschaftsrecht ist Ländersache und die Vortschriften unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.

Das Baurecht ist hier nicht relevant, da es um bestehende Gebäude geht.

Was aber vermutlich zulässig ist, ist eine mit Ornamentglas fest verglastes Fenster (nicht zu öffnen) evtl. auch ein zu öffnendes Oberlicht.

Da dein Gebäude wohl historisch bedingt den Mindestabstand für den baulichen Brandschutz nicht einhält, ist deine grenznahe Wand als Brandwand ausgeführt.

Spezielle Glasbausteine erreichen wohl wie in deinem Fall die Brandschutzklasse G90 und ermöglichen immerhin eine Belichtung innerhalb der Brandwand.

Es gibt auch sehr kostspielige, transparente Verglasungen, die das auch können, ein Fenster zum Öffnen ist aber ausgeschlossen.

No chance! Die 3 Meter Grenzabstand müssen eingehalten werden. Das hat u.a. auch brandschutztechnische Gründe.

huste  15.11.2014, 21:34

Das gilt nicht uneingeschränkt. Die 3 m Grenzabstand sind zudem keine Vorschrift des Brandschutzes.

Mit den Glasbausteinen handelt es sich sicher nicht um eine Brandwand...

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pharao1961  16.11.2014, 16:17
@huste

Nein, natürlich handelt es sich nicht nur um eine Vorschrift des Brandschutzes, aber auch. Die 3 m sind der Grenzabstand und der Abstandsfläche.

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