Nachbar hat Fenster zu verputzt...?
Hallo, ich habe vor geraumer Zeit eine Immobilie gekauft. Beim Anbau (genehmigte Grenzbebauung) war eine Art Keller Fenster, (ebenerdig) welches vor den Kauf bereits vom Nachbar zu verputzt wurde...
Ist das rechtens? Dürfte ich auch ohne Genehmigung von ihm das wieder öffnen? Wie ist die Rechtslage?
Der Anbau war undicht und hat jetzt ein neues Dach. Aber es war das einzige Fenster. Ohne Frischluft sehr ich schwarz.
Er wollte es wieder öffnen, hat es aber noch nicht. Ich verstehe mich mit ihm relativ gut. Lt. Ihm hatte er Angst vor der Großfamilie welche das Haus davor kaufen wollte.
Ich suche nochmal das Gespräch, hätte aber gerne eine Auskunft über die Rechtslage.
Merci
3 Antworten
. Lt. Ihm hatte er Angst vor der Großfamilie welche das Haus davor kaufen wollte.
Nachdem Du wohl keine Großfamilie bist und der Verputz wohl nicht mit dem Vorbesitzer abgestimmt wurde, kannst Du das einfach entfernen. Ich gehe dabei aus, dass der Anbau so genehmigt war, also mit dem Fenster.
Klär das mit dem Bauamt, oft ist ein Fenster bei einer Grenzbebauung nicht zulässig und der Nachbar hat, wohl in Absprache mit dem Vorbesitzer das Fenster geschlossen.
Du hast so gekauft und musst damit leben, du kannst nicht fordern, dass er das zurückbaut.
Dann musst du für eine andere Belüftung sorgen, auf der deinem Grundstück zugewandten Seite eine Belüftung schaffen.
Niemand darf an Nachbarimmobilien irgendwas zu bauen oder sonst wie verändern...
Es gibt aber sicher Bauvorschriften, wie nahe beieinander Gebäude mit Fenstern liegen dürfen..