Ist es in Deutschland eine Straftat dem Ehemann ein Kuckuckskind unterzujubeln?
Also wenn die Ehefrau durch einen anderen Mann schwanger wird (statt vom Ehemann), den Nachwuchs gebärt, und der Ehemann denkt, dass das Kind von ihm sei?
8 Antworten
Nein aber es ist moralisch nicht okay jemand so zu hintergehen hoffe es fliegt auf kein Man hat das verdient
Als solches denke ich nicht, allerdings könnte man prüfen ob es den Straftatbestand des Betrugs erfüllt, wenn die Frau versucht ihrem Mann ein Kuckuckskind unterzujubeln. Aber ich denke - bin kein Jurist - dass das durchaus Schwer werden könnte, da man dazu der Frau die Absicht nachweisen müsste und das Wissen, dass das Kind von nem anderen ist.
Unabhängig davon kann der Ehemann aber die Vaterschaft abstreiten und - wenn es nicht von ihm ist - braucht es nur einen Vaterschaftstest und er ist fein raus. Aber ich denke, dass das für die Frau keine weiteren, größeren juristischen Konsequenzen hat wegen der Sache selbst.
Ob das ganze so fair ist aus der Sicht des Mannes, sei mal dahin gestellt. Damit wären wir dann wieder bei altmodischeren Varianten um sich gegen kuckuckskinder zu schützen, die Frauen aber oft nicht hören wollen, die aber im Zweifelsfall nicht ganz ohne sind.
so einfach ist es für den rechtlichen vater nicht die vaterschaft abzustreiten. es kostet ihn geld, da er klagen muss auf vaterschaftsanfechtung etc. das kostet alles nicht sehr wenig geld. w
Welche Varianten meinst du?
Ja, wie hat man(n) denn früher versucht sicher zu gehen, dass die Kinder, die eine Frau zur Welt bringt, die Eigenen sind? In dem man Wert drauf gelegt hat, dass sie im besten Falle als Jungfrau in die Beziehung geht. In dem man Wert drauf legte, dass sie eben nicht schon mit Gott und der Welt geschlafen hat.
Was meinst du damit? Was wollen die Frauen nicht hören?
Männer wollen Frauen mit hohem Bodycount meistens nicht als Partnerin, eben genau deswegen, weil sie keinen Bock auf Kuckuckskinder haben, zumindest ist das der ursprüngliche Gedanke. Veraltete Ansichten, möchte man meinen, aber so veraltet sind sie dann doch wieder nicht, wenn man sich obiges überlegt. Und das wollen Frauen nicht hören, dass Männer eben Frauen bevorzugen, die nicht schon mit der halben Stadt geschlafen haben.
Es ist nicht der entscheidende Punkt, wie man es nennt. Es geht ums Prinzip.
Die deutsche Rechtsprechung weist in dieser Hinsicht arge Lücken auf. Hier sieht man das unsere Gesetzbücher noch aus Zeit eines Otto von Bismarck stammen. Grundsätzlich ist es nicht strafbar, wenn eine Frau ihrem Ehemann ein fremdes Kind unterjubelt. Allerdings sollte sich die Frau darüber bewusst sein, dass der Mann in dem Fall Anspruch aus seinen Unterhaltsleistungen zurück fordern kann, weil er nicht der biologische Vater ist und somit seitens des Kindes bzw. der Kindesmutter i.V. kein Unterhaltsanspruch besteht. Alles in allem sprechen wir dabei um sechsstellige Geldbeträge, die dabei auflaufen. Mal ganz davon abgesehen, dass dieses auch zu einer sogenannten "Härtefall-Scheidung" führen kann. Ich erkläre.... De Ehe kann sofort und ohne Einhaltung des Trennungsjahres geschieden werden.
Verboten nicht aber vom gewissen her überhaupt nicht richtig.
Wenn es nicht sein Kind ist kann die Beziehung (meiner Meinung) auch nicht stimmen. Dann lieber ehrlich sein und sagen was passiert ist.
Nein, das ist grundsätzlich nicht strafbar :)
Welche Varianten meinst du?
Was meinst du damit? Was wollen die Frauen nicht hören?