Gaza-Krieg: Hausdurchsuchung wegen dieses Tweets?
Die israelische Armee führt im Gaza-Streifen bekanntlich seit letztem Jahr eine Militäroffensive durch. Hierbei wurden nach palästinensischen Angaben bisher rund 35.000 Menschen getötet und mehr als 70.000 Menschen verletzt - die meisten davon Zivilisten. Ein Großteil der Bewohner des Gaza-Streifen wurde zudem vertrieben. Es gibt Berichte über Hunger und Krankheiten unter diesen.
Eine Münchenerin warf der israelischen Armee deshalb im Januar vor, im Gaza-Streifen einen Holocaust zu begehen. Die bayerische Polizei durchsuchte daraufhin kürzlich um sechs Uhr morgens mit vier Beamten die Wohnung der Frau und beschlagnahmte alle internetfähigen Geräte:
https://twitter.com/PiqueCritique/status/1783069278704394302
Die Polizei wirft der Münchenerin vor, den Holocaust verharmlost und dadurch Volksverhetzung nach § 130 Abs. 3 StGB begangen zu haben. Der genaue Wortlaut des in Rede stehenden Tweets ist im Durchsuchungsbeschluss oben zu lesen.
Findet Ihr den Polizeieinsatz nachvollziehbar?
Das Ergebnis basiert auf 29 Abstimmungen
14 Antworten
Ich bin mir aber ziemlich sicher dass da mehr hintersteckt und ihr nicht nur wegen dem einen Satz die internetfaehigen Geraete eingezogen wurden. Der war vermutlich der legale Grund der es erlaubte diese Aktion legal auszufuehren - sie scheint ja auf mehreren Ebenen aktiv zu sein.
Grenzwertig.
Der Verhamlosung des Holocaust mit diesem Tweet, dem stimme ich zu. Aber das von dir beschriebene Vorgehen - angenommen es ist zutreffend - erscheint mir zu eingriffig.
Die Frau hat keine Gewalt begangen, zu keiner Gewalt aufgerufen - sie hat eine Meinung geäußert, die man so auslegen kann, wie es die ermittelnde Behörde es offenbar getan hat. KANN. Ich kenn die gängige Praxis nicht, wie Internetposts oder Ähnliches verfolgt wird und ob Durchsuchungen zum Standardprozedere gehören, aber sofern die Identität klar war, hätte eine Vorladung meiner persönlichen Meinung nach gereicht.
Ich würde sagen, dass sie mit diesem Tweet den Straftatbestand der Volsverhetzung (nach §130 Abs. 4 StGB) erfüllt hat, da der Tweet, zumindest in meinen Augen, den Holocaust verherrlicht. Der Krieg im Gaza-Streifen kann und darf nicht mit dem Holocaust gleichgestellt werden. Es ist auch kein "einfacher" Völkermord, wie er bspw. an den Armeniern verübt wurde. Selbst wenn die Zahlen der Hamas stimmen, wären es nicht im Ansatz genug, um einen Holocaust-Vergleich zu rechtfertigen.
Ich würde sagen, dass sie mit diesem Tweet den Straftatbestand der Volsverhetzung (nach §130 Abs. 4 StGB) erfüllt hat,
Wenn ist es § 130 Abs. 3 StGB.
Der Krieg im Gaza-Streifen kann und darf nicht mit dem Holocaust gleichgestellt werden.
Warum nicht?
Selbst wenn die Zahlen der Hamas stimmen, wären es nicht im Ansatz genug, um einen Holocaust-Vergleich zu rechtfertigen.
Es ist nicht Aufgabe des Staates zu bewerten, ob im politischen Meinungskampf getroffene Vergleiche angemessen sind.
Keine gute Reaktion von der Polizei ohne Zweifel aber was die Frau sagte ist auch nicht wirklich okay die Juden so zu beschuldigen ist wirklich nicht okay Massenmord kann man es nennen aber in Hinsicht auf Geschichte kein guter Vergleich
Vielleicht mal eine Schulung besuchen. Die erste HD ist immer die schlimmste.😂
Da täuscht Du Dich.