Gaza-Krieg: Hausdurchsuchung wegen dieses Tweets?

Das Ergebnis basiert auf 29 Abstimmungen

Ja, solche Äußerungen darf der Staat nicht dulden. 76%
Nein, die Äußerung ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. 24%

14 Antworten

Ja, solche Äußerungen darf der Staat nicht dulden.

Ich bin mir aber ziemlich sicher dass da mehr hintersteckt und ihr nicht nur wegen dem einen Satz die internetfaehigen Geraete eingezogen wurden. Der war vermutlich der legale Grund der es erlaubte diese Aktion legal auszufuehren - sie scheint ja auf mehreren Ebenen aktiv zu sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebe in israel 🇮🇱
Philippus1990 
Fragesteller
 25.04.2024, 20:06
Ich bin mir aber ziemlich sicher dass da mehr hintersteckt und ihr nicht nur wegen dem einen Satz die internetfaehigen Geraete eingezogen wurden.

Da täuscht Du Dich.

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Grenzwertig.

Der Verhamlosung des Holocaust mit diesem Tweet, dem stimme ich zu. Aber das von dir beschriebene Vorgehen - angenommen es ist zutreffend - erscheint mir zu eingriffig.

Die Frau hat keine Gewalt begangen, zu keiner Gewalt aufgerufen - sie hat eine Meinung geäußert, die man so auslegen kann, wie es die ermittelnde Behörde es offenbar getan hat. KANN. Ich kenn die gängige Praxis nicht, wie Internetposts oder Ähnliches verfolgt wird und ob Durchsuchungen zum Standardprozedere gehören, aber sofern die Identität klar war, hätte eine Vorladung meiner persönlichen Meinung nach gereicht.

Ja, solche Äußerungen darf der Staat nicht dulden.

Ich würde sagen, dass sie mit diesem Tweet den Straftatbestand der Volsverhetzung (nach §130 Abs. 4 StGB) erfüllt hat, da der Tweet, zumindest in meinen Augen, den Holocaust verherrlicht. Der Krieg im Gaza-Streifen kann und darf nicht mit dem Holocaust gleichgestellt werden. Es ist auch kein "einfacher" Völkermord, wie er bspw. an den Armeniern verübt wurde. Selbst wenn die Zahlen der Hamas stimmen, wären es nicht im Ansatz genug, um einen Holocaust-Vergleich zu rechtfertigen.

Philippus1990 
Fragesteller
 26.04.2024, 18:58
Ich würde sagen, dass sie mit diesem Tweet den Straftatbestand der Volsverhetzung (nach §130 Abs. 4 StGB) erfüllt hat,

Wenn ist es § 130 Abs. 3 StGB.

Der Krieg im Gaza-Streifen kann und darf nicht mit dem Holocaust gleichgestellt werden.

Warum nicht?

Selbst wenn die Zahlen der Hamas stimmen, wären es nicht im Ansatz genug, um einen Holocaust-Vergleich zu rechtfertigen.

Es ist nicht Aufgabe des Staates zu bewerten, ob im politischen Meinungskampf getroffene Vergleiche angemessen sind.

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Keine gute Reaktion von der Polizei ohne Zweifel aber was die Frau sagte ist auch nicht wirklich okay die Juden so zu beschuldigen ist wirklich nicht okay Massenmord kann man es nennen aber in Hinsicht auf Geschichte kein guter Vergleich

Ja, solche Äußerungen darf der Staat nicht dulden.

Vielleicht mal eine Schulung besuchen. Die erste HD ist immer die schlimmste.😂