Kann ich einen Verkäufer mit fehlender Rechnung Anzeigen und wie wird die Sache gehandhabt bei einer Reparatur?

Ich habe vor einer Woche ein Samsung Galaxy S23 Ultra bei einem Privatverkäufer abgeholt. Es handelt sich hierbei um den Modell vom letztem Jahr, deswegen ist es auch günstiger als aktuelle. Denn die neusten Handys sind unbezahlbar.

Der Verkäufer meinte, er würde mir eine Kopie der Rechnung zukommen lassen. Jedes mal wenn ich nach der Rechnung nachgefragt habe, schrieb er mir, er würde mir die am nächsten Tag zusenden. Mittlerweile sind es schon 8 Tage und der Verkäufer meldet sich nun überhaupt nicht mehr.

Dabei war mir die Rechnung am wichtigsten denn bei einem wiederverkauft will das Handy ohne Rechnung keiner haben und wie das bei einem Garantiefall gehandhabt wird ist mir auch nicht bekannt.

Sollte ich denn Verkäufer nun bei der Polizei anzeigen? Denn seinen Nachnahmen und Adresse habe ich. Allerdings seinen Vornamen nicht.

Verkaufen möchte ich das Handy nun auch nicht wirklich, denn ich ich bin mit dem Gerät überaus zufrieden und Geld für ein neues Smartphone habe ich jetzt nicht mehr.

Wie sieht es bei einem Garantiefall aus? Kann im Internet irgendwo der Status verglichen werden.

Außerdem habe ich mal gehört das bei einem Garantiefall das Produktionsdatum als Garantieanfang genommen wird. Doch ob das bei Samsung stimmt ist mir nicht bekannt.

Ich möchte gerne eine Garantie Erweiterung für mein Handy kaufen. Ist das ohne Rechnung/Lieferschein bzw. irgendein Dokument überhaupt möglich?

Wenn es also irgendwann zum Garanttiefalll kommen sollte wie wird das bei Samsung gehandhabt?

Mir ist außerdem eingefallen das man einen externen Garantiedienstleister abschließen kann wie z.b die Firme Wertgarantie. Ich glaube die brauchen keine Rechnung.

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