Kopien vom Reisepass fürs Amt, auch einscannen und abfotografieren erlaubt?

1 Antwort

An sich ist das egal, solange auf der Kopie alle seinwandfrei zu erkennen ist.

Eine Beglaubigung ist ja nichts weiter als eine amtliche/notarielle Bestätigung, dass die Daten auf der Kopie mit den Daten des Originals übereinstimmen.

Man guckt sich deine Kopie an, und Vergleicht das dann mit dem Original. Kann man also alles auf der Kopie erkennen und somit abgleichen, gibts da keine Probleme.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung