Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Sachmangel §434?

Hallo liebe GuteFrage.net Community, ich habe folgendes Problem, mein Fingerabdruckscanner meines Galaxy ALPHA funktioniert nicht mehr, es kommt beim Versuch des Einrichtens immer die Fehlermeldung: " Es ist ein Fehler beim Fingerabdrucksensor aufgetreten. Starten Sie das Gerät neu, wenn die Meldung häufiger auftritt. " Nach mehrfachem Auschalten ( bestimmt um die 50 mal ) ,-warten auf ein eventuelles Update und heute sogar das Zurückstellen des Handys auf die Werkeinstellungen, kommt die Meldung immernoch!! Es handelt sich also wohl um einen verseckten Sachmangel. Nun meine Frage Samsung hat zwar die Rechte theoretisch 2-mal nachzubessern ABER nutzen die das auch? Das Internet ist voll mit diesesm Mangel ( Beweise hätte ich also genug, dass der Mangel bei der Übergabe schon bestand ). Zu dem ist mein Akku deffek (5h Laufzeit), das Telefon überhitzt regelmäßig und fährt sich von selbst runter! Am einfachsten wäre also eine Nacherfüllung wie zum Beispiel der Rücktritt vom Kaufvertrag, bzw ein neues oder besseres Modell, gerne auch mit Zuzahlung! Das Handy ist etwas über ein Jahr alt, hab also noch Gewährleistung!

Ich hoffe hier melden sich welche, die wirklich Ahnung und Erfahrung in dem Thema haben. PS ich bin 17, die Verkäfufer denken da ja oftmals, SIe können einen verar***en, auch deshalb ist es nicht verkehrt über die Sache besser bescheid zu wissen!!

MfG

iPhone, Handy, Akku, Rechte, defekt, Jura, Reklamation, Fingerabdruck, neu
Fingerprint Jewel/ Abnahme der Fingerabdrücke von Toten

Hey,

Der Hintergrund: ich komme aus einer relativ überschaubaren Stadt (ca. 20.000 Einwohner), Bestattungsunternehmen gibt es hier also nicht viele. Als folge dessen wurden meine beiden Großväter vom selben Bestatter beerdigt mit einem Abstand von ungefähr einem Jahr dazwischen. Bei beiden war in der Kondolenzmappe ein Flyer eines Unternehmens namens "Jewel Concept". Dieser bot an den Fingerabdruck in eine Kette, ein Medaillon o.ä. zu prägen. Dem Flyer lag auch ein kleines Kärtchen bei auf dem der Fingerabdruck meines Großvaters abgedruckt war (auf der anderen Seite des Kärtchens war noch mehr Werbung für Jewel Concept). Beworben wird das alles mit phrasenhaften Sprüchen und Heucheleien im Sinne von "tragen sie ihren Geliebten immer bei sich".

Die Frage: Jetzt mal davon abgesehen, dass es extrem erbärmlich ist die Trauer (vor allem älterer) Menschen auszunutzen um ihnen solch einen Ramsch zu verkaufen, wie ist denn die rechtliche Lage? Darf ein Bestatter den Fingerabdruck eines "Kunden" an Dritte weitergeben, damit die damit Werbung machen können?

Alle Antworten bitte nach möglichkeit faktisch gestützt, ich habe ggf. vor dem Bestatter mal einen Besuch abzustatten und ihn mit den Argumenten die ich bisher habe - und durch euch vielleicht noch erweitern - kann zu konfrontieren. Vielen Dank vorab schonmal für die Antworten. :)

Grüße, Henno

Recht, Bestattung, Jura, Moral, Philosophie, Fingerabdruck
Fingerabdruckbild für Geburtstag - normale Stempelfarbe?

Hallo zusammen!

Wir feiern am Wochenende den 70ten Geburtstag meiner Schwiegermama. Da sie selbst nicht so auf Fotos von sich steht und nicht so viel Wert auf ein Gästebuch legt haben wir uns jetzt überlegt so ein Fingerabdruckbild von den Gästen gestalten zu lassen. So etwas wie viele bei Hochzeiten auch machen.

Wir haben jetzt eine normale Leinwand gekauft. Da die Oberfläche einer Leinwand ja nicht glatt sondern etwas rauh ist meine Frage: kann ich da mit normaler Stempelfarbe Abdrücke machen lassen oder sollen sich die Leutchen mit einem Pinsel Akrylfarbe auf den Finger malen? Was sieht man besser?

Die Abdrücke sollen dann wenn sie trocken sind noch verschönert werden. Also man soll dann mit einem schwarzen Stift etwas draus malen, z.B. einen Vogel, eine Schildkröte, etc. Was nehme ich am besten für einen Stift? Dünn sollte er schon sein, sonst übermalt man ja seinen Abdruck wieder.

Vielen Dank schon mal! Anke

Hier ein Beispiel von Tieren

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Hochzeit, Geburtstag, Leinwand, Fingerabdruck

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