Svenja-Marla Liebich fordert wohl koschere Verpflegung während ihres Vollzugs. Findet Ihr das gut, dass sie die Grenzen des Selbstbestimmungsgesetz testet?

Nein 64%
Ja 36%

22 Stimmen

10 Antworten

Hey Lobsang!

Also ich finde, man muss da schon zwei Sachen auseinanderhalten. Zum einen: Diese Frau ist mit Sicherheit keine Sympathieträgerin, und was sie verbrochen hat, macht sie in keiner Weise „zur Heldin“. Aber wir leben in einem Rechtsstaat – und da gilt eben auch, dass Grundrechte wie die Religionsfreiheit nicht einfach außer Kraft gesetzt werden, nur weil jemand im Gefängnis sitzt.

Wenn Svenja-Marla Liebich koschere Verpflegung beantragt und das ernsthaft begründet, dann ist das erstmal ein legitimes Anliegen. In den JVAs wird ja auch für Muslim*innen Halal-Essen angeboten und auch Rücksicht auf Diabetes oder Allergien genommen. Warum also nicht auch koscher, wenn es um Religionsausübung geht? Hier Infos zur Religionsfreiheit im Strafvollzug.

Klar, man kann argumentieren, dass sie das Ganze nur „austestet“ und provozieren will. Aber wenn der Staat die Regeln ändert, sobald jemand unsympathisch ist, dann sind wir ganz schnell auf dünnem Eis. Das Selbstbestimmungsgesetz oder die Religionsfreiheit gelten eben für alle – gerade das zeigt die Stärke unseres demokratischen Systems.

Persönlich würde ich sagen: Nicht die Person feiern, sondern die Prinzipien verteidigen. Denn wenn Grundrechte nur für „die Richtigen“ gelten, sind es am Ende keine Grundrechte mehr.


Lobsang2024 
Beitragsersteller
 22.08.2025, 12:04
Klar, man kann argumentieren, dass sie das Ganze nur „austestet“ und provozieren will.

Was m.E. mehr als offensichtlich ist :D

Mir gefällt dein Schlusssatz. Danke für deinen Beitrag.

junoh  22.08.2025, 12:09
@Lobsang2024

Freut mich, dass ich dir weiterhelfen konnte und danke für die Auszeichnung!

Caila  22.08.2025, 12:15

Natürlich teste diese Person aus. Als ob jemand von heut auf morgen vom jahrelangen rechtsradikalen, transphoben Mann zur gläubigen transsexuellen Jüdin wird.

junoh  22.08.2025, 12:24
@Caila

Ja, ich stimme dir da zu. Aber, solange sie beweisen kann, dass sie Jüdin ist, steht ihr das spezielle Essen nun leider auch zu. Das ist halt eine schwierige Situation von der Rechtslage.

Caila  22.08.2025, 12:26
@junoh

Ich bin gespannt wie der Beweis aussehen soll.

junoh  22.08.2025, 12:27
@Caila

Ich auch, aber ich denke die hat da doch irgendwas im Petto.

Sie reizt wohl eher die Gesetzeslage aus. Im Grunde müßte man ihrem Antrag wohl entsprechen, wenn sie nachweislich jüdischen Glaubens wäre.

Gleichzeitig führt sie - wird ihrem Antrag stattgegeben - diesesn Rechtsstaat vor und der Gesellschaft gleichzeitig vor Augen, welche Missbrauchsmöglichkeiten es beim Selbstbestimmungsgesetz gibt. Für mich hat das Ganze etwas von einer Persiflage.

Nein

Fordern kann sie viel. Religionsfreiheit ist gut und richtig, aber es ist keine Narrenfreiheit.

Wenn sie damit durchkäme, könnte ein Anhänger des Pastafari-Monsters fordern, ausschließlich Nudeln serviert zu bekommen und jeder andere Strafgefangene hätte dasselbe Recht, auf seinem eigenen Essen zu bestehen.

Ja

Ich wundere mich, warum im Fall dieser Uschi nicht geprüft wird, ob auch die Aufnahme in einer forensischen Abteilung notwendig wäre. Es käme natürlich auch die anschließende Sicherheitsverwahrung infrage.

Immerhin möchte sie als Nichtjüdin koscher essen und identifiziert sich aus sehr fragwürdigen Gründen als Frau.


Lobsang2024 
Beitragsersteller
 22.08.2025, 12:13

So schauts aus.

Nein

Diese Person sollte ihr koscheres Essen erhalten und fertig.

Ihr mit solchen Fragen und entsprechenden Beiträgen in der Presse eine Bühne zu bieten, halte ich hingegen für Kontraproduktiv.