Wahlwerbung vom Klassenlehrer unserer Tochter per Email erlaubt?

Liebe Gute-Frage-Community,

ich würde an dieser Stelle gerne fragen, inwieweit Lehrer neutral sein müssen, wenn es um Wahlen und die Politik im Bundesland, in welchem sie angestellt sind, geht.

Meine Frau hat heute unsere private Familienmail geöffnet, um nach einer Rechnung für Gartenmöbel zu suchen, dabei ist ihr eine Email vom 02.09.2016 ins Auge gesprungen mit dem Namen "Wichtiger Hinweis zur kommenden LtWahl am Sonntag". Verwundert über diese Email, klickte sie auf diese und was wir beide dort lasen... erzürnt uns schon ein wenig. Der Absender ist der Klassenlehrer unserer Tochter, dieser hat sich auch einige Mühe gemacht und Wahlwerbung jener Parteien eingescannt als Anhang mitgeschickt, die er "in Krisenzeiten" für wählbar hält.

Jetzt würde mich interessieren, wie Ihr auf eine solche Email reagieren würdet, einfach in den Papierkorb oder hat der Lehrer hier eindeutig die Grenzen seines Verantwortungsbereiches überschritten, in dem er die Email, welche für Klassenfahrten, Schulveranstaltungen und schülerbezogene Vorfälle gedacht ist, für private Wahlempfehlungen verwendet (Wir gaben diese Email auf einer Liste zum elektronischen Schriftverkehr an, welche an einem der Elternabende herumgegeben worden ist.)?

Meine Frau meint, dass wir unserer Tochter nur Ärger bescheren würden, wenn wir uns an die Schule wenden würden. Auf der anderen Seite... finde ich es besorgniserregend, wenn der Lehrer unserer Tochter uns Eltern belehren möchte, was "wählbar" und was "nicht wählbar" sei.

Viele Grüße und Euch allen im Voraus vielen Dank und ein schönes Wochenende. Samuel

Der Lehrer überschreitet seine Befugnis - Lass trotzdem gut sein 57%
Der Lehrer überschreitet seine Befugnis - Beschwerde 29%
Persönliche Meinung des Lehrers - darf Empfehlung aussprechen 14%
Schule, Mecklenburg-Vorpommern, Neutralität, Partei, klassenlehrer, Landtagswahl, Wahlwerbung

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