Wird Friedrich Merz es durchziehen?
19 Stimmen
5 Antworten
Was waren das für schöne Zeiten als man die Tageszeitung aufschlug oder die Tagesschau einschaltete und im Großen und Ganzen sicher sein konnte, dass die Meldungen auch halbwegs stimmen bzw. richtig wiedergegeben werden.
"Schöne Neue Welt" (Aldous Huxley) "1984" (George Orwell).....
Das kann er auch nicht durchziehen. Wäre Rechtswidrig.
Artikel 25 Schengener Grenzkodex
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/399/2024-07-10/eng?utm
KAPITEL II
Vorübergehende Wiedereinführung der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen
Artikel 25
Allgemeiner Rahmen für die vorübergehende Wiedereinführung oder Verlängerung der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen
1. Wenn im Gebiet ohne Binnengrenzkontrollen eine schwerwiegende Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit in einem Mitgliedstaat besteht, kann dieser Mitgliedstaat ausnahmsweise Grenzkontrollen an allen oder bestimmten Teilen seiner Binnengrenzen wiedereinführen.
Eine schwerwiegende Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit kann insbesondere durch folgende Situationen gegeben sein:
a) Terroristische Vorfälle oder Bedrohungen sowie Bedrohungen durch schwere organisierte Kriminalität;
b) Umfangreiche Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit;
c) Eine außergewöhnliche Situation, die durch plötzliche, großflächige unbefugte Bewegungen von Drittstaatsangehörigen zwischen den Mitgliedstaaten gekennzeichnet ist, wodurch die Gesamtressourcen und Kapazitäten der zuständigen Behörden erheblich belastet werden und das funktionale Bestehen des Gebiets ohne Binnengrenzkontrollen gefährdet sein könnte. Diese Bedrohung muss durch Analysen und verfügbare Daten, einschließlich solcher relevanter EU-Agenturen, belegt sein;
d) Groß angelegte oder hochrangige internationale Veranstaltungen.
2. In allen Fällen dürfen Grenzkontrollen an den Binnengrenzen nur als letztes Mittel wiedereingeführt werden. Umfang und Dauer der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen dürfen nicht über das hinausgehen, was zur Bewältigung der festgestellten Bedrohung unbedingt erforderlich ist.
Grenzkontrollen dürfen nur gemäß Artikel 25a und 28 wiedereingeführt oder verlängert werden, wenn der betreffende Mitgliedstaat festgestellt hat, dass eine solche Maßnahme notwendig und verhältnismäßig ist. Dabei sind die in Artikel 26 Absatz 1 genannten Kriterien zu berücksichtigen. Bei einer Verlängerung sind zusätzlich die in Artikel 26 Absatz 2 genannten Risikobewertungen heranzuziehen. Grenzkontrollen können auch gemäß Artikel 29 unter Berücksichtigung der in Artikel 30 genannten Kriterien wiedereingeführt werden.
3. Besteht die gleiche schwerwiegende Bedrohung weiterhin, können die Grenzkontrollen an den Binnengrenzen gemäß Artikel 25a oder 29 oder – falls die Bedrohung auf eine umfangreiche Notlage im Bereich der öffentlichen Gesundheit zurückzuführen ist – gemäß Artikel 28 verlängert werden.
Eine schwerwiegende Bedrohung gilt als weiterhin bestehend, wenn die Begründung des Mitgliedstaats für die Verlängerung der Grenzkontrollen auf denselben Gründen beruht, die bereits die ursprüngliche Wiedereinführung rechtfertigten.
Merz wusste, dass es durch den verschmähten Koalitionspartner (AfD) und die 2. Wahl (SPD) nicht gehen wird und hat es der ganzen Nation trotzdem vollmundig versprochen, er hat die Nation belogen und betrogen.
Ich sage nur Schengen-Abkommen. Grenzschließungen würden auch EU-Bürger:innen und den Warenverkehr betreffen.
In Form von Grenzkontrollen ja. Es würde sie aber nicht an der Einreise hindern.
Grenzen kontrolliert, nicht geschlossen - so hat es allgemein formuliert! Weiß ich nicht! Aber ich glaube ihm, dass er es gern so möchte! Aber es gibt noch einen Koalitionspartner!
Rechtswidrig wonach?
Grenzkontrollen sind auch für EU-Staaten erlaubt.