Mietvertrag mit 2 Hauptmietern und einer Vollmacht, dass jeder ohne Zustimmmung des Anderen kündigen kann. Der andere zieht nicht aus. Was tun?

Ich weiß mir wirklich nicht mehr zu helfen. 2008 habe ich zusammen mit einer Freundin einen Mietvertrag für eine Wohnung abgeschlossen. Wir sind beide Hauptmieterinnen. Zusätzlich haben wir uns gegenseitig eine Vollmacht gegeben, dass jede ohne Zustimmung der anderen die Wohnung kündigen kann.

Da unser Verhältnis nicht mehr das beste ist, ich mich auch beruflich verändern möchte und sie im März aufgehört hat, ihren Teil der Miete zu bezahlen, da sie obendrein noch in selbst verschuldeten finanziellen Problemen steckt, habe ich nun im Juni von der Vollmacht Gebrauch gemacht und auf 30.09.15 die Wohnung gekündigt. Das habe ich ihr schon lange im Voraus mitgeteilt. Sie streitet auch gar nicht ab, dass sie davon Kenntniss genommen hat. Trotzdem weigert sie sich auszuziehen. Ich bin mitlerweile umgezogen, sie lebt immer noch in der Wohnung.

Die Miete wird nach wie vor von meinem Konto abgebucht.

Der Vermieter meinte, dass er keine Maßnahmen ergreifen wird, solange er das Geld von meinem Konto abbuchen kann.

Wie komme ich nun aus dem Vetrag heraus? Hätten wir keine Vollmacht geschlossen, müsste ich nun Klage zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft einreichen. Mit einer Vollmacht ist das nicht nötig. Was soll ich aber dann machen?

Die Einzugsermächtigung einfach zu widerrufen, möchte ich auf keinen Fall, da der Vermieter wohl trotzden versuchen wird, sich das Geld von mir zu holen.

Vielen Dank im Voraus für Eure zahlreichen Antworten.

Mietrecht, Mietvertrag, Mietnomaden, WG, Wohngemeinschaft, Vollmacht, Hauptmieter
Gemeinsames Sorgerecht - Unterschrift bei Arztbesuchen?

Hallo,

ich würde gerne das gemeinsame Sorgerecht für meine 2 jährige Tochter beantragen. Die Kindesmutter findet die Idee nicht so gut. Sie befürchtet, dass es ganz schön kompliziert werden würde und ihr das Leben sehr erschwert, weil sie dann häufig meine Unterschrift bräuchte (vor allem bei ärztlichen Angelegenheiten).

Es ist so, dass unsere Tochter von Geburt an grauen Star hatte. Sie musste deshalb mit einem Jahr operiert werden und ihr wurden die Linsen entfernt. Nun stehen regelmäßig Kontrolluntersuchungen an, ihre künstlichen Linsen, die sie wie Kontaktlinsen trägt, müssen ggf. angepasst und erneuert werden, genau wie ihre Brille etc.
Es wäre tatsächlich etwas umständlich, wenn ich bei jeder dieser "Kleinigkeiten" unterschreiben müsste, da ich zwei Stunden entfernt lebe und wir uns zwar sehr regelmäßig, aber eben nur alle 2 Wochen sehen.
Ist es jedoch nicht so, dass diese ganzen Arztbesuche zu den Angelegenheiten des täglichen Lebens gehören und die Kindesmutter diesbezüglich sowieso alleine entscheiden kann und meine Unterschrift damit überhaupt nicht braucht?
Muss ich nicht nur für lang vorab geplante Operationen unterschreiben?

Falls für sämtliche Arztbesuche bezüglich der Augen unserer Tochter doch meine Unterschrift notwendig wäre, gäbe es dann die Möglichkeit der Kindesmutter für diese Angelegenheiten eine Vollmacht auszustellen?

Kinder, Sorgerecht, Anwalt, gemeinsames-sorgerecht, Vollmacht
Vollmacht zur Wohnungsübergabe?

Hallo zusammen! :)

Das Thema ist nicht neu und ich habe mir bereits andere Beiträge durchgelesen, aber mein Fall unterscheidet sich leicht. Also, zum 31.07.2015 endet das Mietverhältnis für eine von mir gemietete Wohnung (Es war eine 2er WG, die nun mein Mitbewohner zum 01.08. alleine übernimmt). Aufgrund eines Jobwechsels musste ich ausziehen und bin nun auch zeitlich extrem eingeschränkt.

Ich hatte die Maklerin, die im Auftrag des Vermieters der Wohnung agiert, darauf hingewiesen und nun ist es tatsächlich so, dass ich den Übergabetermin in einer Woche definitiv nicht wahrnehmen kann, da ich beruflich unterwegs bin. Ich habe Sie daraufhin darüber informiert und darum gebeten, die Übergabe für mich zu übernehmen (sie würde eine Vollmacht von mir erhalten. Das habe ich vor einigen Jahren bei einer Wohnung ebenfalls mal die Maklerin machen lassen und es lief alles reibungslos.). Daraufhin antwortete Sie mir, dass dies nicht möglich sei und ich zwingend persönlich vor Ort sein muss. Nun stecke ich dahingehend in Schwierigkeiten, dass ich meinem noch frischen Arbeitgeber entweder mitteilen muss, dass ich nicht mit auf Geschäftsreise gehen kann wegen einer Wohnungsübergabe oder ich muss eine andere Lösung finden und da bin ich noch auf der Suche. Könnt Ihr mir weiterhelfen? Gibt es weitere Alternativen zu einer Vollmacht? Die Situation ist nun wirklich brenzlig!

Vielen Dank für Eure Hilfe!!! :)

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Ist es normal, dass ein Versicherungsmakler zum Checken eine Vollmacht haben will?

Ich vermute, dass es hier im Forum so viele Mitglieder gibt, die für die Notwendigkeit von unabhängigen Versicherungsmaklern sind, wie es auch genügend gibt, die alle Arten von Versicherungsmenschen und -berufen in einen Topf werfen und diese ablehnen (nicht nur seit der Lehmann Krise, oder den ganzen Skandalen um boni, und Lustreisen etc):

daher würde ich erstmal bitten, hier meine Frage nicht zu einer Grundsatzdiskussion ausarten zu lassen, sondern einfach nur ganz konkret auf meine Frage einzugehen:

nach einem Jahrzehnt, wo ich versucht habe, meine Versicherungen und Finanzen und alles was damit zusammenhängt, alleine und selbstständig zu regeln, möchte ich so langsam doch versuchen, teilweise vielleicht die Themen wie Versicherungen , Altersvorsorge, und Vermögensaufbau zusammen mit einem Fachkundigen anzugehen. Auch weil ich langsam mich an meine eigene Immobilie und den Kauf herantasten möchte mit 36 Jahren, und nicht zu den Frauen gehöre, die sagen können, das regelt mein Mann/Vater/Bruder/Freund/Bekannter oder ähnliches.

Ich hab mich jetzt auch schon mit einem (laut seiner Visitenkarten ist Versicherungskaufmann IHK, Versicherungsmakler) Versicherungsmakler zusammengesetzt, und im Nachhinein hat er mir eine Vorlage für eine Vollmacht zugeschickt. Die Vollmacht umfasst wirklich alles, bis hin zum Abschlüssen von Verträgen. Nun sagt er, dass ist nur, damit er bei den ganzen jetzigen Versicherungen , die ich habe, bei den jeweiligen Anbietern die Vertragsinhalte und den jeweiligen Vertragstyp abfragen kann, um eben zu checken, wie ich bisher gefahren bin. Natürlich ist mir bewusst, wenn er irgendwas abschließst, was mir nicht passt, kann ich die Verträge immer noch wiederrufen. Aber soweit möchte ich es gar nicht kommen lassen, und frage mich, warum nicht eine eingeschränkte Vollmacht ausreicht? Ich schreibe einfach formlos ein Schreiben, in dem ich mich einsetze, und ihn, und dann noch alle Versicherungen aufliste, die ich bisher habe, und sage , Ich erlaube bzw bevollmächtíge Herrn XY, die Vertragsdetails zu meinen Verträge anzufordern.

Lange Rede, wie immer kurzer Sinn: ist nach einem 1. Gespräch (es ging mir hauptsächlich darum, mich in Sachen Altersvorsorge, Risikolebensversicherung mich beraten zu lassen) "normal", dass ein Versicherungsmakler so eine umfassende Vollmacht haben will? Ist sein Vorgehen üblich, oder eher ungewöhnlich?

Er hat natürlich von vornerein gesagt, die Beratung ist kostenlos, und es würde mich nichts kosten, wenn er was vorschlägt, und ich aus seinen Empfehlungen ,aus den ganzen Gesellschaften, aus die auswählt, was abschließen würde, bekäme er Provisionen von den Gesellschaften selbst, angeblich wäre der Prozentsatz bei jeder Gesellschaft/Versicherung etc gleich.

Er ist kein Honorarberater, und auch kein Versicherungsvertreter von einer einzelnden Gesellschaft wie z.b. Allianz oder HUK, etc.

Danke vorab!

Beratung, Versicherung, Courtage, Makler, Provision, Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter, Vollmacht
Wie kann ich mich gegen vollmacht meiner Schwester wehren für Mutter im Pflegeheim

Ich habe ein großes Problem.Meine Mutter ist im Altenheim und kann nicht mehr sprechen,also sie ist schwer krank.Erst hatte mein Bruder die Vorsorgevollmacht,was okay war,nun hat meine Nichte welche im Heim als Altenpflegerin arbeitet,die Vorsorgevollmacht ihrer Mutter,also meiner Schwester zugeschustert,was ich gestern mal so nebenbei erfuhr.Sie verwaltet nun alles von meiner Mutter,aber ich traue ihr nicht,weil sie mit den Heimkosten gelogen hat,also angab das sie 450 Euro dazuzahlen müsse,was sie von meiner Mutter ihrem Geld abzweigt und in die eigene Tasche steckt.Gestern war ich im heim und da habe ich erstmal erfahren,das der Pflegeplatz viel weniger kostet und sie in wirklichkeit nur 60 Euro zuzahlen anstatt 450 Euro.Jetzt ist meine Nichte sauer und meinte ich hätte kein Recht in die Akte meiner Mutter zu schauen und mich zu informieren und das sie dafür sorgen will,das ich keine Auskunft über meine Mutter mehr bekomme.Ich hätte mich an meine schwester zu wenden,welche die Vorsorgevollmacht hat.Bloß diese schwester redet nicht mit mir,gibt mir ihre Telefonnummer nicht und wohnt 200 km entfernt und würde mich vom Hof jagen.Was soll ich jetzt machen,ich bin echt verzweifelt.Ich bin doch auch Tochter meiner Mutter und hab nichts mehr zu sagen?Zudem kann sich meine Mutter nicht erinnern meiner schwester eine Vorsorgevollmacht ausgefüllt zu haben,sagte sie als sie damals noch reden konnte,also das sie nichts dergleichen unterschrieben habe.Aber das lässt sich nicht beweisen.Bin ich wirklich so außen vor und hab kein Recht auf einsicht der Akten oder zu erfahren was mit meiner Mutter passiert?Kann ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen meine Nichte machen die im Heim arbeitet?

Mutter, Familie, Recht, Pflegeheim, Schwester, Vollmacht
Beim Anwalt nichts unterschrieben - trotzdem Mandatsvertrag?

Ich will meinem Anwalt nun das Mandat entziehen. Leider musste ich noch warten bis ich eine andere Lösung gefunden habe.

Nun stellt sich mir aber die Frage ob ich ihm überhaupt ein Mandat erteilt habe. Mündlich natürlich. Es folgten Gespräche und er fertigte auch einen Klageentwurf an, den ich aber mehrmals korrigieren musste, weil sehr viel falsch war. Was mich aber schon am Anfang verwundert hat, war das ich nichts unterschreiben musste. Weder eine Vollmacht noch einen Vertrag, dass ich ihn beauftrage. Deshalb hat er wohl auch nicht, obwohl ich ihn bat, die Gegenseite angeschrieben.

Schreibt man dann trotzdem, dass man ihm das Mandat entzieht? Und wie ist das mit den Kosten? Ich will mich vor nichts drücken, er schrieb ja auch den Klageentwurf, aber sonst ist nicht wirklich viel passiert. Es zieht sich schon seit April und Dinge um die ich ihn bat hat er nicht gemacht, ohne mir das zu sagen. Ich erfuhr das dann erst später. Viel Kontakt gab es auch nicht. Persönlich 3 Gespräche, telefonisch würgte er mich direkt ab (ich versuchte es nur 3mal) und rief auch nicht zurück.

Dass ich etwas zahlen muss war und ist mir klar. Ich frage mich nur, ob der Anwalt die Rechnung nach belieben hoch ausstellen kann, wenn nichts schriftlich vereinbart wurde. Zahlen will und werde ich, ich habe nur Angst, dass er mir dann, weil ich ihm das Mandat entziehe noch tiefer in die Tasche packen will (die eh schon fast leer ist, was er wusste, da ich es ihm sofort sagte). Die Kosten für die Erstberatung sind eh klar, aber was ist mit dem Rest?

Gebühren, Anwalt, Vollmacht
Muss Nachweis über Verbleib des Geldes trotz Kontovollmacht im Erbfall erbracht werden?

Ich mußte meinen Text kürzen, weil er nicht mehr ins hiesige Format paßte. Ich habe folgendes Probem. Meine Eltern sind verstorben. Meine Mutti hat mich und noch 3 Brüder in die 2. Ehe gebracht. Aus der 2. Ehe ist mein Bruder hervorgegangen. Wir sind insg. 5 Kinder. Vor wenigen Monaten ist mein (Stief)Vater verstorben. Auf das Erbe meines Vaters haben wir natürlich keinen Anspruch, ganz klar. Wir wurden nie adoptiert. Jetzt ist wenige Monate später leider auch unsere Mutti verstorben. Meine Eltern wurden fast 90 Jahre, waren die letzten 8-10 J. bettlegerich, Pflegestufe II + III. Mein Halbbruder hatte alle Vollmachten von meinem Vater. Als es nun, so traurig wie es auch ist, um den Nachlass ging, haben wir nur sehr wenige und sperrliche Informationen über das Erbe bekommen. So waren wir gezwungen, selbst Nachforschungen anzustellen. Wir haben feststellen müssen, dass mein Halbbruder die Vollmacht benutzte, um nachweislich in den letzten 10 Jahre jeden Monat einen gleichbleibenden, hohen Geldbetrag in Bar abzuholen. Diverse andere Ausgaben wurden per Überweisung noch zusätzlich vom Konto abgebucht. Wir sprechen hier von über 350.000 Euro in 10 Jahren, die abgeholt worden sind (10 J. nachweisbar). Auch nach dem Tod unserer Mutti hat er sich noch an dem Konto bedient, Beerdigungskosten usw sind natürlich legal (die sind auch nicht gemeint). Jetzt sind noch 20.000 Euro durch 5 zu teilen, vor 10 Jahren waren es noch 120.000 Euro auf dem Konto und mtl. gingen über 2.000 € Rentenbezüge ein. Die Zuzahlung zu den Pflegekosten beliefen sich im Höchstfall auf 150 € i.Monat, das Essen auf Rädern lag bei 75 € pro Person im Monat. Meine Eltern waren extrem bescheiden und besaßen noch nie ein Auto. Nun ist meine Frage, muss mein Bruder nachweisen, wofür er all die Jahre, monatlich so viel Geld abgehoben hat, was nie und nimmer meinen Eltern zugeflossen ist. Wir sind ganz sicher nicht "Futterneidisch", dieser Eindruck soll bitte nicht entstehen, wir können sehr gut gönnen, aber das was sich hier auftut, ist ganz sicher nicht im Sinne meiner Eltern gewesen. Mein Bruder gibt nur wenig Auskunft, er ist cholerisch und wir kommen bei der Wahrheitsfindung nicht weiter. Mein Bruder hat sich in den letzten Jahren mehrere Fahrzeuge und seiner Tochter ein Auto und ein Haus (angeblich auch Geschenk unseres Vaters) gekauft. Muss er offen legen, woher ER das Geld dafür hat (er und seine Frau haben nur ein Minieinkommen/rente). Die moralische Seite ist klar, aber wie sieht die rechtliche Handhabe aus? Besonders würden wir uns über eine Antwort AUCH von imager761 freuen. Ich bin ein stiller Leser von ihm und bewundere sein enormes Wissen zu den unterschiedlichsten Themen. Vielleicht können Sie liebe Leser und imager761 mir bei unserem Anliegen helfen.

Vollmacht

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