Briefgeheimnis - gilt dies auch für Behörden und Ämter?

Hallo meine Besten, mal wieder eine Frage zum Staatsapparat BRD.

Ich bin verwarnt worden wegen eines kleineren Delikts (passiert schonmal). Habe natürlich Einspruch eingelegt und diesen an die Sachbearbeiterin addressiert und nun eine Antwort von einem anderen Sachbearbeiter bekommen in der ziemlicher Quatsch steht, der juristisch nicht haltbar ist. Aber das war jetzt nur die Backgroundstory. Meine eigentliche Frage ist diese:

  • Ich habe den Bußgeltbescheid von einer Sachbearbeiterin bekommen. War interessanterweise maschinell erstellt und sogar ohne Vornamen unterschrieben ("Mit freundlichen Grüßen, Im Auftrag, Frau XYZ").

  • Meine Antwort habe ich an diese Frau gerichtet ("Hallo Frau XYZ")

  • Darauf habe ich eine Antwort bekommen von einem "Herrn ABC", der schrieb "(...) Ihren Brief vom 15.07. habe ich erhalten (...)" so nach dem Motto, unterschrieben "Mit freundlichen Grüßen, Im Auftrag,Herr ABC".

Jetzt ist mir ja klar, dass die Leute anscheinend in der Behörde Dienst ableiern und dies formell, ob sauber oder auch nicht, im Auftrag irgendeines gewählten Volksvertreters tun. Da würde mich interessieren ob man hier eine Vollmacht verlangen darf. Ich denke das ist aber durch irgendwelche Gesetze geregelt auf die die Behörde verweisen könnte.

Allerdings ist mir nicht bekannt, dass Herr ABC ohne weiteres Briefe lesen darf, die ich an Frau XYZ gerichtet habe!? Sind Behörden in irgend einer Form vom Briefgeheimnis entbunden?

Kann man auf der Grundlage darauf bestehen, Antworten von Frau XYZ und niemand anderem zu bekommen?

Post, Amt, Behörden, BGB, HGB, öffentliches Recht, Staat, Vollmacht, Briefgeheimnis
Anwältin ist tätig geworden, ohne Vollmacht und will nun abkassieren!

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Wg einer Strafsache (Sexualdelikt meiner Kinder) mußte ich mir einen Anwalt nehmen, damit ich meine Kinder als Nebenkläger vertreten konnte. Über die Opferhilfe erhielt ich dann eine Anwaltsliste und wählte einen Anwalt in meinem Wohnumfeld. Ich ging davon aus, daß die Anwalte in der Liste wirklich die Interessen der Opfer vertreten würden. Soweit so gut. Ich ging zum Anwalt, dieser erklärte mir, daß die anwaltliche Vertretung vor Gericht kostenlos ist, da die Kinder ja noch minderjährig sind und es ein Strafdelikt ist. Weiterhin empfahl sie mir, einen Zivilprozess mit Schmerzensgeld anzustreben. Ich äußerte meine Bedenken bzgl der Kosten. Die Anwältin meinte ich soll Prozesskosten beantragen und dann sieht sie weiter. Dies hab ich aber nicht getan, dennoch hat sie aussergerichtlich, ohne Vollmacht von mir, Schriftverkehr mit dem Angeklagten geführt. Nun will die Dame dafür das Geld. Das verstehe ich nicht, da ich keine Vollmacht unterschrieben habe. ISt sie dann dazu berechtigt??? Sie schickte mir eine Rechnung, worauf ich mit erstaunen reagierte. Auf meine Mail antwortete sie nicht. Dann erhielt ich nun heute, ohne jegliche Mahnung vorab, einen Mahnbescheid vom Amtsgericht. Kann das alles wahr sein???? Kann sich eine Anwältin an dem Leid meiner Kinder so bereichern???? Ich bin tierisch wütend und weiß nicht, was ich tun soll. Dem Mahnbescheid kann ich widersprechen, aber sie strebt dann einen Prozess an.

Was und wie kann ich tun/dagegen vorgehen??

Ich hoffe jemand kann mir helfen.

LG d.

Rechnung, Anwalt, Kosten, Amtsgericht, Strafrecht, Vollmacht
Kontovollmacht erteilen, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr selbst zur Bank gehen kann?

Hallo, Wir haben folgendes Problem: Meine Schwiegermutter ist vor ca 2 Monaten in ein Pflegeheim gegangen, es war ihr eigener Wunsch, nicht unser. Nun ist es so, dass meine SchwieMu das Heim erst mal selbst bezahlen muss, bis die Pflegestufe durch ist, und auch dann muss sie ja einen großen Teil selbst zahlen. Aber sie hat kein Girokonto, sondern ihr Geld liegt auf einem Sparbuch und auch ihre Rente geht jeden Monat auf dieses Sparbuch. Überweisungen kann man von einem Sparbuch nicht tätigen und abheben kann man aber auch nur 2000€ am Tag jedoch nicht mehr als 4000€ in der Woche. Jetzt ist es aber so, dass mein Mann letzte Woche 2000€ geholt hat und als er am nächsten Tag wieder 2000€ holen wollte, er kein Geld bekommen hat, Limit sei überschritten. Das Heim muss aber bezahlt werden. Er selbst hat noch keine Vollmacht, nur meine SchwiMu will, dass er sich um alles kümmert. Eine schriftliche Vollmacht kann sie ihm zwar geben, aber sie selbst will und kann nicht zur Bank gehen um das zu regeln. Jetzt meine Frage: Es gibt ein Formular im Internet zur Kontovollmacht vom BJM, reicht es, wenn wir es ausdrucken und sie unterschreiben lassen? Muss die Bank das anerkennen? Gleich vorweg, Ein Antrag auf Pflegschaft ist beim Amtsgericht gestellt, aber bis das durch ist, dauert seine Zeit, nur bis dahin müssen ja immer wieder einige Dinge gezahlt werden. Miete, Heim ect.

Pflege, Bank, Vollmacht
Vollmacht zum abholen / beaufsichtigen der Kinder?

Hallo, kurze Situationsschilderung, meine Freundin lebt in Scheidung und hat Zwillinge im Alter von 3 Jahren mit Ihrem (Noch-)Ehegatten. Er hat (durchaus verständlicher Weise) gewisse Probleme damit, dass ich inzwischen eine wichtige Rolle im Leben der Kinder einnehme, wobei wir ihm auch immer wieder versichern (und das auch so praktizieren), dass er der Vater ist und bleibt und ich auch nicht vorhabe ihm diesen Platz streitig zu machen. Da er nicht damit umgehen kann verlassen worden zu sein (laut Aussage die er einem gemeinsamen Freund gegeüber getroffen hat), versucht er uns nun immer wieder Steine in den Weg zu legen, ohne dabei zu sehen, dass er eher den Kindern damit schadet. Die neueste Masche ist, dass er der Meinung ist, er könnte mir die Kinder nicht anvertrauen (wenn Sie zum Beispiel übers Wochenende bei ihm waren und abgeholt werden müssen), da ich ihm ja nicht offiziell vorgestellt worden bin.. (Wir wurden uns vorgestellt und er hat schon mehrmals die Kinder von mir in Empfang genommen) Meine Frage: Kann mir die Mutter eine Vollmacht ausstellen, die mir genau das, nämlich die Betreuung der Kinder, erlaubt? Wie ist da die rechtliche Situation?? Ich hab über die Suche hier keine passende Antwort gefunden, daher wäre ich sehr danbar für einen Rat. (Und bevor so ein kluger Spruch kommt: Wir haben versucht mit ihm zu reden....) Danke und Gruß Boro

Umgangsrecht, Sorgerecht, Betreuung, Vollmacht
Betreuungsvollmacht und Schulden meiner Mutter?!?

Hallo an alle! Ich hatte heute nur einen reinen Stresstrag gehabt. Ich habe noch seitdem meine Mutter im Heim ist, noch etliches an Rechnungen gefunden etc. (teilweise hatte sie diese noch im Altpapier gesteckt usw.) - da sie da schon an Demenz litt, aber noch zuhause war. Jetzt rennen mir quasi fast alle die Bude ein, damit ich die Schulden meiner Mutter bezahlen soll. Es stehen sogar noch 2 Monatsmieten für die Whg offen, aber wenn ich das Geld bezahle, dann ist nix mehr für die Heimkosten da. Also krieg ich von denen a uch wieder Ärger, weil da noch nix bezahlt ist und das Heim hatte mich massiv unter Druck heute gesetzt. Eigentlich habe ich gedacht, das ich mal ein wenig Ruhe habe und endlich auch mal an meine berufliche Existenzgründung denken kann, aber da ist nix zu machen, weil mir die ganzen Geier von Gläubigern am Nacken von meiner Mutter kleben. Eine Apotheke hat mich auch schon ein paar mal telefonisch genervt. Da hat sie auch noch was offen an alten Sachen und ich kann es nicht bezahlen, weil der meiste Teil für die HK drauf gehen und jetzt ich 3 Rg vom Heim bekommen habe (2x was für Kurzzeitpflege) und dann schon im Monat Voraus dann für April und ich kann jaauch nicht wie die von mir vlernagen, das Konto meiner Mutter überziehen, dann krieg ich wieder Ärger mit der Sparkasse. Muss ich wirklich die Schulden bezahlen für sie? Fragt sich nur wovon?

Heimkosten, Vollmacht

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