Geld vom Sparbuch eines Verstorbenen abheben.

11 Antworten

Das Sparbuch sollte eigentlich Teil des Erbes sein und sollte daher an die Angehörigen übertragen werden. Falls nicht, wird es wohl aufgelöst werden und das Geld behält die Bank.

Der, der den Erbschein bekommen hat.

Die Konten eines Verstorbenen werden "eingefroren". Solange bis geklärt ist wer was und wie viel erbt. Wenn das klar ist, wird das Konto normalerweise unter Vorlage des Erbscheines aufgelöst und "gerecht" ausgezahlt. Solange das nicht geregelt ist, kann eigentlich niemand was abheben.

den erbschein gibts vom amtsgericht. es geht nach der erbfolge. d.h. zunächst sind erstmal die kinder deiner oma dran. sollten sie sich innerhalb von 6 wochen nicht melden, gilt das erbe als angetreten. wenn sie es ausschlagen, bist du an der reihe. bis dato ist alles eingefroren. da die bank aber evtl. noch nichts von dem tod weiß, dir das geld aber evtl. doch auszahlen, hast du mit der abhebung automatisch das komplette erbe angetreten...auch mögliche schulden.

Theoretisch kann die Bank es an die Person auszahlen die das Sparbuch vorlegt (bis zu dem Beitrag über den vorschusszinsfrei verfügt werden kann- Das wäre bei einem Sparbuch mit Kündungsfrist von drei Monaten 2000 €)

Die Bank wird dies aber in der Regel nicht tun (wegen eventueller Regressansprüche) und nur an die Person ausszahlen die sich mit Erbschein als Erbe legitimiert hat