Betreuung für meine Oma

7 Antworten

Beim Amtsgericht kann man einen Betreuer und oder auch Betreuerausweiß beantragen. Wenn deine Oma noch geistig fit ist wie du sagst und sie auch schreiben kann, kannst du auch eine Vollmacht aufsetzen und deine Oma unterschreibt diese.

Impuls88  26.08.2010, 10:11

ps: diese muss vom notar bestätigt werden

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Eine Betreuung beantragt man, wenn man jemand entmündigen muss. Da deine Oma aber noch geistig klar ist, wird kein Gericht der Welt sie entmündigen. Was ihr beide braucht, ist eine Generalvollmacht. Die gilt ab sofort, und du kannst alles für sie erledigen. Ihr geht zu einem Notar in eurer Nähe (Telefonauskunft) oder lasst ihn zu euch kommen. Jeder Notar hat dafür Vordrucke. - Noch ein privater Tipp: Wenn deine Oma außer dir als Enkel auch noch Kinder hat, solltest du das mit denen absprechen. Denn sonst machst du die ganze Arbeit und bezahlst die teure Beerdigung (8.000 Euro), aber die Kinder erben - und nicht du.

Das Gericht wird Deinen Antrag annehmen und die zu Betreuende fragen ob sie mit der Betreuung durch Dich einverstanden ist. Dann wird der Aufgabenkreis festgelegt, wie Gesundheits Sorge, Vermögensverwaltung, Aufentahltssorge, öffnen der Post. Das steht dann im Betreuerausweis alles drin und alle können sich daran halten

Wenn sie Dir eine Vollmacht gibt ist es unproblematisch. Ansonsten folgen die Gerichte den Vorschlägen für Betreuer in der Regel. Wenn Du vorschlägst, dass Du die Betreuung übernimmst, sollte das Gericht dem Vorschlag auch folgen und keine Probleme machen.

Solange sie geistig klar ist und körperlich auch nicht eingeschränkt ist (pflegestufe hat )und es nur an der Sprachbarriere hängt das sie nicht alles erledigen kann , kannst du nicht als betreuer aggieren .