Du kannst jederzeit beim Amtsgericht Beschwerde einlegen, in die geschlossen Klinik kommst Du nur mit Billigung des Amtsrichters und Untersuchung durch den Amtsarzt, die Eltern können da nichts erzwingen.
Viel Erfolg!
Strippe
Du kannst jederzeit beim Amtsgericht Beschwerde einlegen, in die geschlossen Klinik kommst Du nur mit Billigung des Amtsrichters und Untersuchung durch den Amtsarzt, die Eltern können da nichts erzwingen.
Viel Erfolg!
Strippe
Wenn das Amtsgericht die Vermögenssorge mit übertragen hat kann der Betreuer über die Vollmacht das Konto verfügen. In dem Fall würde ich die Vollmacht stornieren b ei der Bank.
Viel Erfolg
Strippe
Die Betreuung kann ehrenamtlich erfolgen, dann erhält der Betreuer pro Jahr in Bayern eine Aufwandspauschale in Höhe von 399,00 €. Der Betreuungsumfang wird vom Amtsrichter festgelegt. Wenn die Betreuten eigenes Vermögen haben zahlen diese die Pauschale, andernfalls der jeweilige Bezirk, dafür gibt's Formulare.
Viele Grüße und viel Erfolg
Strippe
Der ehrenamtliche Betreuer bekommt in Bayern eine Aufwandspauschale in Höhe von € 399,00 pro Jahr. Die Finanzverwaltung in Bayern hat einen Freibetrag in Höhe von 1500 € pro Jahr gewährt. Da kann man also schon mehrere Betreuungen haben, soweit sio ehrenamtlich sind. Viele GRüße Strippe
Eine feste Anzahl gibt es nicht, Berufsbetreuer haben über 10 und mehr Betreuungen. Ehrenamtliche können sich daran orientieren, dass die Ehrenamtspauschale in Bayern mit Jährlich 399 € bis 1500 € Steuer frei ist. Letztendlich wird die Behörde prüfen ob und wie viel Betreuungen bei Ehrenamtlichen Betreuer (In) gehen.
VG Strippe
Es komt daraf an welcher Antrag liegen blieb, geht um Grundsicherung oder Zuzahlungsbefreiung oder was?
Beim Landratsamt oder Stadtverwaltung sich als Berufsbetreuer anmelden, dann bekommt man auch die Mandanten zugeteilt, die zur Region passsen.
Viel Erfolg Strippe
Wenn keine Vorsorgevollmacht existiert, kann der Betreute Vater eine Vollmacht erteilen, wenn das aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr geht, muss die Erlaubnis für das Konto über das Betreuungsgericht eingeholt werden.Viel Erfolg
Strippe
Das Amtsgericht fragt vor der Bestellung den zu Betreuenden ob der mit dem Betreuer einverstanden ist. Die Betreuung erfordert regelmäßigen Kontakt mit dem zu Bereuenden ggfls. auch mit dem Betreuer, wenn da eine Distanz von 1 Stunde Fahrzeit da ist, kann es Probleme geben, vor allem im winter. Man müsste feststellen, welche Schwierigkeiten mit der aktuellen Betreuung existieren, und diese zu beheben versuchen. Wenn das nicht hilft, ist der Weg zum Amtsgericht (Betreuungsgericht ) nicht zu vermeiden.Viel ErfolgStrippe
Die Beschwerde kann jederzeit bei Betreuungsgericht (Amtsgericht) eingereicht werden, zur Rechtsgültigkeit ist ein Nachweis der Befugnis als Beschwerdeführer erforderlich. (Also Vollmacht oder ähnliches) Auskunftspflichtig ist der oder die Betreuer(In) nur dem Betreuungsgericht gegenüber
Strippe
Ja beim Betreuungsgericht sind sicher Unterlagen über die Bevollmächtigung der derzeitigen Betreuung, oder auch beim jeweiligen Landratsamt, oder Amt für öffentliche Ordnung, je nach Kreis oder Stadt
wenn vom Amtsrichter die Betreuung angeordnet ist und die Vermögenssorge mit einbezogen ist, entscheidet allein der Betreuer über die Verwendung des Kapitals. Die Organisation des Lebensunterhalt ist Sache des Betreuers. Da wird jährlich vom Betreuungsgericht geprüft.
Alles gute
Strippe
wenn das Gericht eine Aufhebung der Betreuung immer noch ablehnt hat das ja seinen Grund. Die Betreuerin kann also den Aufenthaltsort weiterhin bestimmen, Abhauen ist nicht. tut mir leid, Grüße Strippe
Da würde ich beim Finanzamt oder per Steuerberater eine "Nichtveranlagungsbescheinigung" beantragen. Wenn die jährlichen Einkünfte unter dem mindest Satz sind muss selbst bei Mieteinkünften und normaler Rente keine Erklärung gemacht werden. die NV Bescheinigung wird für 3 Jahre ausgestellt.
Viel Erfolg
Strippe
Es hat ja seinen Grund, wenn ein Betreuer(In) bestellt ist, die illegale Anmeldung ist Betrug und kann b öse ins Auge gehen. Außerdem gebe ich Mignon 2 völlig recht mit seiner Darstellung. Ich bin selbst gesetzlicher Betreuer und wenn meine Betreute so etwas machen würde, käme ich früher oder später dahinter. Also Finger davon lassen.
VG Strippe
Die gesetzliche Betreuung wird vom Amtsrichter per Urteil beschlossen, und die Betreuung der Schwiegermutter ist der Zielstellung der Privatinsolvenz gegenläufig. Hier sollte erst mal die eigene Situation ins Reine gebracht werden, und dann kann die Betreuung , die sowie so Ehrenamtlich erfolgen würde, erfolgreich übernommen werden. also bitte nochmals alles überdenken. Gruß Strippe
Wer ist S + B kenne ich nicht
VG Strippe
Der Amtsarzt wird die Notwendigkeit feststellen und das Ergebnis dem Amtsrichter zukommen lassen, Die Vollmacht alleine reicht nicht, auch nicht, wenn sie beglaubigt ist.
VG Strippe
Wenn im Betreuerausweis vom Amtsrichter die Vermögensverwaltung eingetragen ist, ist es sogar Pflicht das Konto zu prüfen; VG Strippe
Da muss ich Setna rechtgeben , da muss mehr Hintergrundinfo her, wie die berufliche Bildung und geplante Weiterbildung bzw. Spezialisierung; Die Auszeit kann man ruhig mit Pflegezeit Mutter angeben