Gesetzliche Betreuung aushebeln ?

Seit etwa 8 Jahren werde ich von meinen Eltern gesetzlich betreut.Die Einwilligung dazu geschah unter Zwang: Ich musste als ich in der Klinik war einen Wisch unterschreiben sonst drohte mir die Mutter mit Taschengeldentzug oder sie würde anregen, ich gehörte in die Geschlossene.Es hat sich gezeigt, dass die Betreuung zu nichts gutem führt. Da ich zusätzlich in der kleinen Wohnung mit meinen Eltern wohne fühle ich mich oft drangsaliert und in die Ecke gedrängt.Meine Eltern haben durch Halbwahrheiten starken Einfluss auf die Art und Weise meiner ärztlichen Medikation genommen. Natürlich nehme ich die Medikamente obwohl andere Medikamente besser geeignet und weniger Nebenwirkungen gehabt hätten.Versuche ich den Medikationsplan in Absprache meines Arztes zu ändern droht mir zu Hause ein Donnerwetter. Der Medikationsplan den mir meine Eltern aufoktroieren wollen wiederspricht ärztlichen und apothekarischen Empfehlungen.In dieser Atmosphäre habe ich eine Rund Um Betreuung meiner rechtlichen Angelegenheiten durch meine Eltern, die die zuständige Behörde in München jetzt verlängert hat.Ich benötige eigentlich in keinem Bereich eine Betreuung. Ich kann Formulare ausfüllen und meine finanziellen Geschäfte selbstständig erledigen.Jeder Versuch die Macht meiner Eltern einzudämmen wird von meinen Eltern als psychotischer Schub gewertet.Mache ich ernst und lege Beschwerde ein oder erwäge rechtliche Gegenschritte, setzt mein Vater alles daran dass ich in die Geschlossene komme damit die Beschwerde wieder als nichtig eingestuft wird.Ich habe weder finanzielle noch berufliche Schwierigkeiten, ich studiere Soziologie und bin bei etwa 60% der Studienleistungen angelangt.Natürlich liebe ich meine Eltern, aber dieses paternalistische Rechtssytem macht mir das sehr schwierig und schränkt meine Freiheiten ein. Was wenn ich einmal in Berlin arbeiten möchte oder eine Freundin haben möchte die meinen Eltern nicht passt?Es macht mir Angst wenn ich daran denke in den besten Jahren meines Lebens leben zu müssen wie ein DDR Dissident.

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Du kannst jederzeit beim Amtsgericht Beschwerde einlegen, in die geschlossen Klinik kommst Du nur mit  Billigung des  Amtsrichters und Untersuchung  durch den Amtsarzt, die Eltern können da nichts erzwingen.

Viel Erfolg!

Strippe

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Wenn das Amtsgericht die Vermögenssorge mit übertragen hat kann der  Betreuer über die Vollmacht das Konto verfügen. In dem Fall würde ich die Vollmacht stornieren b ei der Bank.

Viel Erfolg

Strippe

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Die Betreuung  kann ehrenamtlich erfolgen, dann erhält der Betreuer  pro Jahr  in Bayern eine  Aufwandspauschale in Höhe von 399,00 €. Der Betreuungsumfang wird vom Amtsrichter festgelegt. Wenn die Betreuten eigenes Vermögen haben zahlen diese die Pauschale, andernfalls der jeweilige Bezirk, dafür gibt's Formulare.

Viele Grüße und  viel Erfolg

 Strippe

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Eine feste Anzahl gibt es nicht, Berufsbetreuer haben über 10 und mehr Betreuungen. Ehrenamtliche können sich daran orientieren, dass die Ehrenamtspauschale in Bayern mit Jährlich 399 € bis 1500 € Steuer frei ist. Letztendlich wird die Behörde prüfen ob und wie viel Betreuungen bei Ehrenamtlichen Betreuer (In) gehen.

VG Strippe

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Wenn keine Vorsorgevollmacht existiert, kann der Betreute Vater eine Vollmacht erteilen, wenn das aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr geht, muss die Erlaubnis für das Konto über das Betreuungsgericht eingeholt werden.Viel Erfolg

Strippe

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Das Amtsgericht  fragt vor der Bestellung den zu Betreuenden ob der  mit dem Betreuer einverstanden  ist. Die Betreuung erfordert regelmäßigen Kontakt mit dem zu Bereuenden ggfls.  auch mit dem Betreuer, wenn da eine Distanz von 1 Stunde Fahrzeit da ist, kann es Probleme geben, vor allem im winter. Man müsste feststellen, welche Schwierigkeiten mit der aktuellen Betreuung existieren, und diese zu beheben versuchen. Wenn das nicht hilft, ist der Weg zum Amtsgericht (Betreuungsgericht ) nicht zu vermeiden.Viel ErfolgStrippe

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Die Beschwerde kann jederzeit bei Betreuungsgericht (Amtsgericht) eingereicht werden, zur Rechtsgültigkeit ist ein Nachweis der Befugnis als Beschwerdeführer erforderlich. (Also Vollmacht oder ähnliches) Auskunftspflichtig ist der  oder die Betreuer(In) nur dem Betreuungsgericht gegenüber

Strippe

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Ja beim Betreuungsgericht sind sicher Unterlagen über die Bevollmächtigung der derzeitigen Betreuung, oder auch beim jeweiligen Landratsamt, oder Amt für  öffentliche Ordnung, je nach Kreis oder Stadt

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wenn vom Amtsrichter die Betreuung angeordnet ist und die Vermögenssorge mit einbezogen ist, entscheidet allein der Betreuer über die Verwendung des Kapitals.  Die  Organisation des  Lebensunterhalt ist Sache des Betreuers. Da wird jährlich vom Betreuungsgericht geprüft.

Alles gute 

Strippe

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wenn das Gericht eine Aufhebung der Betreuung immer noch ablehnt hat das ja seinen Grund. Die Betreuerin kann also den Aufenthaltsort weiterhin bestimmen, Abhauen ist nicht. tut mir leid, Grüße Strippe

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Da würde ich beim Finanzamt  oder  per Steuerberater eine "Nichtveranlagungsbescheinigung" beantragen. Wenn die jährlichen Einkünfte unter dem mindest Satz sind muss selbst bei Mieteinkünften  und normaler Rente keine Erklärung gemacht werden. die NV Bescheinigung wird für 3 Jahre ausgestellt.

Viel Erfolg 

Strippe

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Es hat ja seinen Grund, wenn ein Betreuer(In)  bestellt  ist, die illegale Anmeldung ist Betrug und  kann b öse ins Auge gehen. Außerdem gebe ich Mignon 2 völlig recht mit seiner Darstellung. Ich bin selbst gesetzlicher Betreuer und wenn meine Betreute so etwas machen würde, käme ich früher oder später dahinter. Also Finger davon lassen.

VG Strippe

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Die gesetzliche Betreuung wird vom Amtsrichter per Urteil beschlossen, und die Betreuung der Schwiegermutter ist der Zielstellung der Privatinsolvenz gegenläufig. Hier sollte erst mal die eigene Situation ins Reine gebracht werden, und dann kann die Betreuung , die sowie so Ehrenamtlich erfolgen würde, erfolgreich übernommen werden. also bitte nochmals alles überdenken. Gruß Strippe

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Kann ich für meinen Vater einen Betreungsausweis beantragen wenn ich eine Vollmacht habe, die nicht amtlich beglaubigt ist?

Er ist bereits mehrmals gestürzt und war im Krankenhaus. Weil er laut KH nicht mehr alleine leben kann haben sie eine Betreuung für die Bestimmung des Aufenthalts eingeleitet und mich als Betreuerin vorgeschlagen. Ich habe zugestimmt, weil ich meinem Vater helfen möchte. Er ist zur Zeit auf Kurzeitpflege in einem Heim. Er sieht es jedoch nicht ein, dass er nicht mehr kann, ist auch schon aus dem Krankenhaus abgehauen und im Schlafanzug und Hausmantel mit dem Bus nach Hause gefahren. Vom Krankenhaus wurde eine Akoholdemenz bestätigt, er kann auch die Ausscheidung nicht mehr richtig kontrollieren, redet wirr, hat manchmal aber lichte Momente. Im Heim hat er nun eine Fußfessel bekommen mit der die Außentür nicht aufgeht, kann jedoch wenn jemand ihm die Tür aufmacht raus. Er hatte bereits aus dem Krankenhaus ein Zimmer im betreuten Wohnen bestellt. Nachdem wir diesen seinen Zustand geschildert hatten wollten sie ihn nicht haben. Ich müßte die Finanziellen Sachen von meinem Vater, wegen dem Heim regeln, die Bank erkennt die Vollmacht nicht an, weil sie nicht beglaubigt ist und eine Bankvollmacht weigert er sich zur Zeit zu unterschreiben. Im Krankenhaus hat er zwei Flaschen Bier am Tag bekommen und im Heim werden sie ihm auch nur soviel geben, jedoch wenn er noch über sein Geld bestimmen kann, kann er sich selber Alkohol beschaffen. Das Betreuungsgericht sagt wenn ich eine Vollmacht habe können sie mir keine Betreuungsschein auststellen. Mir ist nicht bekannt ob und wieviel Geld er hat, etwas hat er sicher, ich weiß nicht bei welcher Bank und wieviel. Er muß natürlich für das Heim aufkommen, dafür wäre es wichtig dass ich eine Übersicht über seine Finanzen bekomme. Mit ihm kann ich darüber nicht sprechen, er weigert sich und ist der Meinung, dass er das selber machen kann. Was kann ich da machen?

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Der Amtsarzt wird die Notwendigkeit feststellen und das Ergebnis dem Amtsrichter zukommen lassen, Die Vollmacht alleine reicht nicht, auch nicht, wenn sie beglaubigt ist.

VG Strippe

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Da muss ich Setna rechtgeben , da muss mehr Hintergrundinfo her, wie die berufliche Bildung und geplante Weiterbildung bzw. Spezialisierung; Die Auszeit kann man ruhig mit Pflegezeit Mutter angeben

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