Jemand hat mich genötigt, Vollmacht zu unterschreiben, und streitet jetzt, 8 Jahre später alles ab?

LePetitGateau  04.01.2023, 18:12

Was meinst du mit "hinter deinem Rücken entmündigt"? Was hat diese Vollmacht beinhaltet?

Prosecco97 
Fragesteller
 04.01.2023, 18:20

Ich wurde getäuscht. Wurde in den Glauben versetzt dass der Betreuer den Beschluss braucht um Bankkgeschäfte zu tätigen. Dabei wurde ich entmündigt.

2 Antworten

Eine Vollmacht zu fälschen um etwas über deinen Gesundheitszustand zu erfahren.. ich will nicht behaupten, dass würde nicht funktionieren.

Aber das Thema war mit der Herausgabe der Akten erledigt, ob die Vollmacht in der Klinik die gleichen Aufbewahrungsfristen hat wie die Krankenakte.. könnte ein Anwalt noch herausfinden in dem er in dieser Klinik um Akteneinsicht bittet.

Wenn niemand etwas von einer Betreuung weiß... Was ist dann genau dein Problem? Dann kannst du doch auch selbständig handeln.

Sofern du immer noch unter Betreuung stehst.. und du mit deiner Unterschrift für dich selbst die Betreuung beantragt hast.. aufgrund der Volljährigkeit, lässt es zum einen verwundern warum nicht dein Vater oder deine Mutter deine Betreuung übernehmen konnten/wollten , zum anderen kannst der Anwalt bei Gericht fragen für welche Aufgabenkreise die Betreuung angeordnet wurde.

Hier könntest du dann wieder um Überprüfung bitten, sofern du der Meinung bist alles alleine regeln zu können.

Geht es doch um eine Vollmacht ( ich bevollmächtigte dich meinen Ausweis, mein Rezept oder eben eine Kopie meiner Krankenakte abzuholen) und du hast irgendwann das Gefühl hier würde vielleicht jemand eine von dir ereilte Vollmacht zu seinem Vorteil ausnutzen.. dann widerrufst du sie.

Das ist schon alles ein bisschen weird:

"Am 18 Unterschrift abgenötigt, Du wusstest von nichts,", gehst aber jetzt mal von späterer Abänderung aus.

"Ab 18 gesetzliche Betreuung . Betreuer weiß auch von nichts." Ein Betreuer wird vom Amtsgericht kontrolliert, da muß das hinterlegt sein. Nichtwissen gibt's da nicht, das AG ist auch Ansprechpartner.

"Ich gehe davon aus, dass meinem Betreuer damals nur eine Untervollmacht erteilt wurde." Du weißt aber nichts. S.o.

"Auf jeden Fall habe ich einen Anwalt eingeschaltet. Der Anwalt schickte Briefe. Als Antwort kam, dass keiner etwas von einer Vollmacht wisse." Dann soll sich der Anwalt weiter dahinterklemmen.

"Ich wurde sozusagen hinter meinem Rücken entmündigt und kann es leider nicht mal nachweisen." Das muß beim zuständigen Amtsgericht alles hinterlegt sein. Und Dein Anwalt sollte das wissen- und Einsicht verlangen.

"von einer Ärztin erzählt, dass die Vollmacht wohl in einer Psychiatrie vorgelegt wurde, um Auskunft zu erhalten. Diese Ärztin ist nicht mehr greifbar, weiß auch nicht mehr wie sie hieß. In dem Krankenhaus arbeitet sie nicht mehr, und Kollegen wissen von nichts."
Aha. Ärztin sagt was, Ärztin unbekannt, im KH weiß auch keiner was.. So was wird im KH alles dokumentiert. Auch das sollte der RA wissen und Einsicht nehmen.

Da ich ein bisschen Erfahrung in so was hab, komme ich zu der Aussage 'weird', m.E. passt da so einiges nicht.

Was tun? Laut online Recherche hätte es wenig Sinn eine Anzeige zu erstatten.

Was tun? Einen RA beauftragen, der sich da auskennt, sich nicht abwimmeln lässt.. und nicht alles so glaubt,wie er es erzählt kriegt.