Vollmacht vom geschiedenen Kindsvater

4 Antworten

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Geh zumJugendamt und schildere das Problem. Die sollen den Kindsvater kontaktieren udn fragen, ob er mit der Übertragung des Sorgerechtes einverstanden ist.

ickezicke 
Fragesteller
 13.04.2011, 14:51

wir wollen ja weiter das gemeinsame Sorgerecht beibehalten. Es geht ja darum, das ich ständig für alles und jeden eine beglaubigte Vollmacht benötige.

SebKar  14.04.2011, 00:01

Und warum sollte man in dem Fall das Sorgerecht auf eine Person übertragen???

grauerwolf09  14.04.2011, 12:59

also JA kann evtl. bei der Abfassung der Vollmacht helfen. Aber das ist kein Grund das KV die elterliche Sorge abgibt !!

 

hy "i.", so oft wirst Du keinen Ausweis beantragen oder die Kinder die Schule wechseln.

eine allgemeine Vollmacht ist auch nicht zu raten, damit würde er ja Dir alles erlauben.

es sollte heutzutage kein Problem sein, den Vordruck einer Anmeldung o.ä. einzuscannen oder gleich als Datei an KV zu senden, die er dann mit seiner Unterschrift versehen und zurück schicken kann.

Übrigends, Ihr "teilt" Euch die elterliche Sorge nicht, sondern habt beide die gleichen Sorgerechte.  

 

mfg "der Wolf"

 

Du kannst Dir einen Teil der elterlichen Sorge - nämlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht - das Du in der Praxis ja eigentlich schon ausübst, formell übertragen lassen. Dann brauchst Du die Zustimmung des Kindvaters für diese Angelegenheiten (Kinderausweis, Schulwechsel)  nicht mehr.

Beantragen musst Du dies bei Deinem zuständigen Familiengericht (Anwalt brauchst Du dafür keinen)   Das Jugendamt hilft bei solchen Sachen bzw. hat entsprechende Merkblätter vorliegen.

Die Vollmacht kann ja auch Dein Ex-Mann aufsetzen , wenn er einverstanden ist, wobei dies keiner großen fachlichen Spezialität bedarf.   Auf dem "Pamphlet" muss auf alle Fälle das Wort "Vollmacht"  stehen, für wen (Frau für die bei ihr wohnenden Kinder, namentlich aufführen mit Geburtsdatum)  diese gelten soll, und für die Fälle, für die diese  Vollmacht gelten soll.

Vielleicht hilft Dir das hier weiter:

http://www.schure.de/nschg/sorge/eltsorgc.htm#a2   (Anlage 2)

Liebe Grüße Katrin

ickezicke 
Fragesteller
 13.04.2011, 14:55

Danke Katrin, das hilft mir schon mal für die Schulanmeldungen.

Liebe Grüße Grid