Kann ein Bevollmächtigter für mich das Erbe ausschlagen?

3 Antworten

Hundert prozentig sicher bin ich mir leider nicht, aber ich denke, dass in einem solchen Fall auf jeden Fall eine notariell beurkundete Vollmacht vorliegen muss, aus der eindeutig hervorgeht, dass dein Vater auch in diesem Fall für dich tätig werden darf und unterschriftsberechtigt ist. Wie z.B. bei einer Vorsorgevollmacht.

In Deinem speziellen Fall gehst Du zum örtlich nähesten Notar und erhältst dort eine 100% Voll-Service-Dienstleistung. Allerdings sollte es nicht gerade der letzte Tag der Erbausschlagungsfrist sein.

empire20 
Fragesteller
 15.01.2010, 10:27

Wisst Ihr vielleicht.. welche Kosten auf mich zukommen würden, wenn ich zum Notar gehe??