Kann ein Bevollmächtigter für mich das Erbe ausschlagen?
Hallo :D
Folgende Frage... Mein Großvater ist vor kurzem gestorben, seine Kinder werden das Erbe ausschlagen, das heißt danach gehts ja an die Enkelkinder, also an mich.. Ich will das Erbe aber nicht, also werde ich es ausschlagen. Jetzt die Frage..
Wenn ich es nicht schaffe, persönlich beim Nachlassgericht zu erscheinen, kann auch beispielsweise mein Vater, wenn ich Ihm eine Vollmacht ausstelle, das Erbe für mich ausschlagen?
Oder wie funktioniert das??
3 Antworten
Hundert prozentig sicher bin ich mir leider nicht, aber ich denke, dass in einem solchen Fall auf jeden Fall eine notariell beurkundete Vollmacht vorliegen muss, aus der eindeutig hervorgeht, dass dein Vater auch in diesem Fall für dich tätig werden darf und unterschriftsberechtigt ist. Wie z.B. bei einer Vorsorgevollmacht.
In Deinem speziellen Fall gehst Du zum örtlich nähesten Notar und erhältst dort eine 100% Voll-Service-Dienstleistung. Allerdings sollte es nicht gerade der letzte Tag der Erbausschlagungsfrist sein.
Wisst Ihr vielleicht.. welche Kosten auf mich zukommen würden, wenn ich zum Notar gehe??