Was fällt bei einer Studienplatzbewerbung alles unter "Praxiserfahrung schulische Sonderleistung"?

Ich möchte mich u.a. an der Uni Mannheim um einen Studienplatz im Fach Psychologie bewerben. Auf dem Bewerbungsportal gibt es den Punkt "Praxiserfahrung" unter dem man z.B. "schulische Sonderleistung" auswählen kann und das dann näher definieren muss bzw. auch einen Nachweis erbringen. Dazu fallen mir mehrere Schulprojekte ein, an denen ich teilgenommen habe und für die ich auch Belege besitze, wo ich mir jedoch nicht sicher bin ob sie erwähnenswert sind:

  • Ich habe einmal sehr erfolgreich an dem Wettbewerb "Leben mit Chemie" teilgenommen und wurde daraufhin zur BASF nach Ludwigshafen eingeladen.

  • Ich habe an unserer Schule eine Streitschlichterausbildung absolviert und war danach 2 Jahre als Streitschlichter tätig.

  • Ich habe 2 Jahre lang in einer AG psychisch kranke Bewohner einer örtlichen Stiftung betreut.

  • Ich habe an einer Tutorenausbildung für das Fach Englisch teilgenommen und daraufhin 2 Jahre als Tutorin bei dem Projekt "Schüler helfen Schülern" Nachhilfeunterricht gegeben.

  • Ich war 3 Jahre lang Mitglied des Schulsanitätsdiensts und habe im Zuge dessen erst eine 1. Hilfe - Ausbildung und danach eine Sanitätsausbildung gemacht und an einem Senioren Projekt teilgenommen.

Allerdings sind all diese schulischen Ausbildungen, AGs und Aktivitäten auch schon min. 2 Jahre her. In dem Bewerbungsportal steht nur, dass man keine Schulpraktika angeben soll und nichts das weniger als 4 Wochen gedauert hat bzw. das man nicht belegen kann. Das ist hier alles nicht der Fall (also ich habe Belege und es handelt sich um eine Zeitspanne von 2-3 Jahren). Kann mir das angerechnet werden und sollte ich diese Dinge angeben oder eher nicht? Und wenn ja, welche?

Vielen Dank!

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