Vollmacht für Arzt schreiben - Hilfe

6 Antworten

Die Frage ist zwar alt, aber aktuell. Deswegen möchte ich richtigstellen: Ein minderjähriger kann nicht rechtlich wirksam in eine Behandlung einwilligen. Das können nur die gesetzlichen Vertreter, denen die Gesundheitssorge obliegt (also normalerweise die Eltern). Eine Oma oder sonst wer kann deswegen nicht wirksam einen Behandlungsvertrag für das Kind schließen oder in eine Behandlung einwilligen. Eine Vollmacht ist also rechtlich erforderlich - ansonsten riskiert der Arzt, dass er kein Honorar für die Behandlung bekommt und sogar wegen Körperverletzung belangt wird. Eine Entbindung von der Schweigepflicht ist auch eigentlich notwendig, sonst dürfte der Arzt mit der Oma kein Wort über den Gesundheitszustand/Therapien o. ä. mit der Oma sprechen.Die Gesundheitssorge obliegt den Eltern übrigens gemeinsam. Bei Routineuntersuchungen o. ä. des Kindes wird davon ausgegangen, dass der eine Elternteil mit Zustimmung des anderen Elternteils handelt. Bei größeren Angelegenheiten (OPs etc.) müssen unbedingt beide Elternteile einwilligen. Deswegen sollte eine Vollmacht von beiden Elternteilen unterschrieben sein, um sicher zu gehen, dass der Arzt sie akzeptiert.So könnte eine Vollmacht aussehen:"Hiermit bevollmächtigen wir, [Namen der Eltern, Geburtsdaten, Adresse(n)], Frau/Herrn [Name der Oma o. ä., Geburtsdatum, Adresse]. Die Vollmacht berechtigt und verpflichtet [Name des Arztes/Zahnarztes, Adresse], den/die Bevollmächtige/n über den Gesundheitszustand meines Sohnes/meiner Tochter [Name des Kindes, Geburtsdatum] aufzuklären. Ich entbinde [Name des Arztes/Zahnarztes] insoweit von der Pflicht zur Verschwiegenheit. Der/die Bevollmächtigte ist berechtigt, für [Name des Kindes] die Einwilligung in Maßnahmen zur Untersuchung des Gesundheitszustandes und zur Heilbehandlung und in ärztliche/zahnärztliche Eingriffe zu erteilen, zu widerrufen oder abzulehnen.[Unterschrift - optimalerweise - beider Elternteile]"

seit wann braucht man eine Vollmacht wenn die Oma mit zum Arzt kommt? Also ich bin als Kind immer alleine zum Kieferorthopäden und habe nie eine Vollmacht gebraucht.

du brauchst nie im leben ne vollmacht..jedenfalls nicht für eine untersuchung!! und das weiß ich sicher :)

Google einfach mal Vollmacht und geh auf Bilder, sind unzaehlige Vorlagen und Layouts .

Hiermit bevollmächtige ich lady2128, Frau Lali 2127, geb. am 01.09.1939 mein Kind Hendrik beim Arzt Kiefer untersuchen zu lassen und im Bedarfsfalle entsprechende Einwilligungen zur Behandlung abzugeben. Ich enbinden hiermit ebenso den Arzt für die Behandlung von der Verschwiegenheitspflicht.

Lady2128